AWO Karlsruhe-Stadt spart Lohnkosten durch Einsatz von Ein-Euro-Jobber
Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 20. Februar, 11 Uhr.
„Darf mit dem Sozialgesetzbuch und staatlich geförderten „Zusatz-Jobs“ reguläre Arbeit verdrängt und das Arbeitsrecht ausgehebelt werden? Mit diesen und damit zusammenhängenden Fragen hat sich der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfurt am 20. Februar 2008, 11 Uhr, in einer Revisionsverhandlung (Az.: 5 AZR 290/07) auseinander zu setzen. Klage führt ein erwerbsloser ver.di-Kollege gegen die Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe-Stadt e.V. (AWO), bei der er als Kraftfahrer zum Ausfahren von AWO-Menü bzw. Essen-auf-Rädern eingesetzt wurde. Als Essens-Ausfahrer arbeitete der Kollege Schulter an Schulter mit Normal-Arbeitsbeschäftigten in genau der gleichen Tätigkeit. Die Essens-Ausfahrten waren weder zusätzlich noch gemeinnützig, da dieser Zweig kommerziell und in Konkurrenz zu anderen kommerziellen Einrichtungen betrieben wird. Der Kläger möchte erreichen, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung das Vorliegen eines regulären Arbeitsverhältnisses feststellt…“ Pressemitteilung des Betroffenen vom 11. Februar 2008 als Flugblatt der ver.di-Erwerbslosen im Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/awokabag.pdf
Aus: LabourNet, 12. Februar 2008
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Streit um Ein-Euro-Jobs: Bundesarbeitsgericht gibt AWO erneut Recht
„Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am gestrigen Mittwoch die Urteile des Arbeitsgerichts (AG) Karlsruhe und des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg aus den Jahren 2006 und 2007 bestätigt. Und damit zu Gunsten der AWO Karlsruhe-Stadt bewertet..“ ka-news- Meldung vom 21. Februar 2008 http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=ian2008220-254K
Arbeitskraft zum Nulltarif. Ehemaliger Ein-Euro-Jobber scheitert mit Klage gegen Arbeiterwohlfahrt. Anwalt prüft Gang vor das Sozialgericht. Erfolgsaussichten nicht schlecht.
„Wer sich juristisch gegen den Mißbrauch von Ein-Euro-Jobs zur Wehr setzen will, hat an deutschen Arbeitsgerichten schlechte Karten. Das ist die Quintessenz eines am Mittwoch vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt ergangenen Beschlusses im Rechtsstreit zwischen einem erwerbslosen Groß- und Außenhandelskaufmann und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Karlsruhe-Stadt. Dabei ist der Kläger Peter Zalewski mit dem Antrag gescheitert, seine auf Basis eines Ein-Euro-Jobs geleisteten Dienste für den Wohlfahrtsverband als reguläres Arbeitsverhältnis anerkennen zu lassen. Statt dessen bestätigten die Bundesrichter die Vorinstanzurteile des Arbeitsgerichts Karlsruhe sowie des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Baden-Württemberg. Beide hatten den Vorwurf, der freie Träger wolle durch den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern gezielt seine Lohnkosten drücken, als unhaltbar zurückgewiesen…“ Artikel von Ralf Wurzbacher in der jungen Welt vom 22.02.2008 http://www.jungewelt.de/2008/02-22/020.php
Wir erwarten eine Stellungnahme des Anwalts!
Aus: LabourNet, 26. Februar 2008
http://freepage.twoday.net/search?q=Ein-Euro-Jobber
„Darf mit dem Sozialgesetzbuch und staatlich geförderten „Zusatz-Jobs“ reguläre Arbeit verdrängt und das Arbeitsrecht ausgehebelt werden? Mit diesen und damit zusammenhängenden Fragen hat sich der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfurt am 20. Februar 2008, 11 Uhr, in einer Revisionsverhandlung (Az.: 5 AZR 290/07) auseinander zu setzen. Klage führt ein erwerbsloser ver.di-Kollege gegen die Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe-Stadt e.V. (AWO), bei der er als Kraftfahrer zum Ausfahren von AWO-Menü bzw. Essen-auf-Rädern eingesetzt wurde. Als Essens-Ausfahrer arbeitete der Kollege Schulter an Schulter mit Normal-Arbeitsbeschäftigten in genau der gleichen Tätigkeit. Die Essens-Ausfahrten waren weder zusätzlich noch gemeinnützig, da dieser Zweig kommerziell und in Konkurrenz zu anderen kommerziellen Einrichtungen betrieben wird. Der Kläger möchte erreichen, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung das Vorliegen eines regulären Arbeitsverhältnisses feststellt…“ Pressemitteilung des Betroffenen vom 11. Februar 2008 als Flugblatt der ver.di-Erwerbslosen im Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/awokabag.pdf
Aus: LabourNet, 12. Februar 2008
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Streit um Ein-Euro-Jobs: Bundesarbeitsgericht gibt AWO erneut Recht
„Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am gestrigen Mittwoch die Urteile des Arbeitsgerichts (AG) Karlsruhe und des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg aus den Jahren 2006 und 2007 bestätigt. Und damit zu Gunsten der AWO Karlsruhe-Stadt bewertet..“ ka-news- Meldung vom 21. Februar 2008 http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=ian2008220-254K
Arbeitskraft zum Nulltarif. Ehemaliger Ein-Euro-Jobber scheitert mit Klage gegen Arbeiterwohlfahrt. Anwalt prüft Gang vor das Sozialgericht. Erfolgsaussichten nicht schlecht.
„Wer sich juristisch gegen den Mißbrauch von Ein-Euro-Jobs zur Wehr setzen will, hat an deutschen Arbeitsgerichten schlechte Karten. Das ist die Quintessenz eines am Mittwoch vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt ergangenen Beschlusses im Rechtsstreit zwischen einem erwerbslosen Groß- und Außenhandelskaufmann und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Karlsruhe-Stadt. Dabei ist der Kläger Peter Zalewski mit dem Antrag gescheitert, seine auf Basis eines Ein-Euro-Jobs geleisteten Dienste für den Wohlfahrtsverband als reguläres Arbeitsverhältnis anerkennen zu lassen. Statt dessen bestätigten die Bundesrichter die Vorinstanzurteile des Arbeitsgerichts Karlsruhe sowie des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Baden-Württemberg. Beide hatten den Vorwurf, der freie Träger wolle durch den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern gezielt seine Lohnkosten drücken, als unhaltbar zurückgewiesen…“ Artikel von Ralf Wurzbacher in der jungen Welt vom 22.02.2008 http://www.jungewelt.de/2008/02-22/020.php
Wir erwarten eine Stellungnahme des Anwalts!
Aus: LabourNet, 26. Februar 2008
http://freepage.twoday.net/search?q=Ein-Euro-Jobber
rudkla - 12. Feb, 15:07