Die Hartz IV Regelsatzlüge
Als SGB II / SGB XII geschaffen wurden, haben sich die beteiligten Politiker darauf "geeinigt", Hilfebedürftigen nur noch Leistungen in Höhe der bisherigen Sozialhilfe (BSHG) incl. der Einmal-Leistungen zu gewähren und Erhöhungen nur noch in Höhe der Renten-Steigerungen zu gewähren. Daraus ergab sich eine Leistungshöhe für Regelsatz / Regelleistung in Höhe von EUR 345.
Eine derartige Festlegung ist jedoch willkürlich und daher verfassungswidrig. Denn: Das hohe Gut des Artikel 1 Grundgesetz fordert vom Gesetzgeber, dass er die existenzsichernde Regelleistung nicht willkürlich festsetzt, sondern ein plausibles und nachvollziehbares Verfahren wählt, dessen Ergebnis dem Maßstab des Artikel 1 Grundgesetz standhält (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Nov. 1993 – 5 C 8.90). Somit gab es das "Problem", ein "plausibles und nachvollziehbares Verfahren" zu finden, mit dessen Hilfe ein Regelsatz "errechnet" werden kann.
Lesen sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a2c0f64418.php
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelsatz
Eine derartige Festlegung ist jedoch willkürlich und daher verfassungswidrig. Denn: Das hohe Gut des Artikel 1 Grundgesetz fordert vom Gesetzgeber, dass er die existenzsichernde Regelleistung nicht willkürlich festsetzt, sondern ein plausibles und nachvollziehbares Verfahren wählt, dessen Ergebnis dem Maßstab des Artikel 1 Grundgesetz standhält (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Nov. 1993 – 5 C 8.90). Somit gab es das "Problem", ein "plausibles und nachvollziehbares Verfahren" zu finden, mit dessen Hilfe ein Regelsatz "errechnet" werden kann.
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rudkla - 3. Feb, 14:14