Behörde bietet Schwarzarbeit an
„Marburg. Ein Hartz-IV-Empfänger wirft dem Kreisjobcenter vor, ihm ein illegales Stellenangebot gemacht zu haben. Der Kreis weist den Vorwurf zurück (…) „Ich hätte mich auf das Angebot gar nicht bewerben dürfen.“ Es sei illegal, denn solche Arbeiten müssten von Innungs-Betrieben ausgeführt werden, sagte der 53-Jährige der OP. Zudem, so Karl. T., sei dies keine Vollzeitstelle, sondern allenfalls ein Arbeitsauftrag. Das sieht man auch bei der Kreishandwerkerschaft so. Karl T. sollte das Material einkaufen, die Installationen planen und ausführen. „Das ist dann eine unberechtigte Handwerksausübung, ich will nicht sagen: Schwarzarbeit“, erklärt Lothar Kaiser, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. „Das kann und darf nicht sein, zumal es sich zudem um ein sogenanntes gefahrgeneigtes Handwerk handelt.““ Artikel von Uwe Badouin in der Oberhessischen Presse vom 21.08.2007 http://www.op-marburg.de/op/home.news/article.op.jsp?id=20070821.662077
Aus: LabourNet, 30. August 2007
Aus: LabourNet, 30. August 2007
rudkla - 30. Aug, 14:22