ALG - Rückzahlung
Quelle: Deutscher Einheit(z)-Textdienst von Werner Lutz 7/02
Nach dem Urteil eines hessischen Landessozialgerichts brauchen Hartz IV Bedarfsgemeinschaften bei überhöhten Berechnungen das ALG II nicht zurückbezahlen. Das ist auch schlecht möglich: wie soll man etwas zurückzahlen, was ohnehin zum Leben nicht reicht. http://www.einheiztext.de/
Aus: SOGA-NEWSLETTER Nr. 9 - 33. Woche 2007
Nach dem Urteil eines hessischen Landessozialgerichts brauchen Hartz IV Bedarfsgemeinschaften bei überhöhten Berechnungen das ALG II nicht zurückbezahlen. Das ist auch schlecht möglich: wie soll man etwas zurückzahlen, was ohnehin zum Leben nicht reicht. http://www.einheiztext.de/
Aus: SOGA-NEWSLETTER Nr. 9 - 33. Woche 2007
rudkla - 15. Aug, 09:20