Missbrauch Betroffener für parteipolitische Profilierung im Sommerloch
Pressemitteilung vom 14.08.2007
Betroffenenvertretung kritisiert Diskussionen um ‚Hartz IV’- Regelsatz: „Missbrauch Betroffener für parteipolitische Profilierung im Sommerloch“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) als bundesweite Interessenvertretung begrüßt grundsätzlich die Diskussionen um eine Überprüfung und eventuelle Regelsatzerhöhung im Rahmen der Sozialgesetzbücher II und XII („Hartz IV“). Sie weist jedoch darauf hin, dass auf „Hartz IV“-Leistungen angewiesenen Menschen mit einer an die Inflationsrate angepassten Erhöhung der Leistungen nicht geholfen werden kann: „Eine Erhöhung des „Hartz IV“- Regelsatzes darf sich nicht auf eine kostenneutrale Anpassung an die Inflationsrate erschöpfen, sondern muss deutlich höher ausfallen. Studien, die auf Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe EVS 2003 basieren, kommen bei Kindern bis zu sechs Jahren auf notwendige Verbrauchsausgaben von 468 Euro, bei Kindern im Alter von sechs bis zwölf Jahren auf 568 Euro und bei Jugendlichen im Alter bis 18 Jahren auf 655 Euro. So lange keine besseren Berechnungsgrundlagen gefunden sind sollte sich der Gesetzgeber daran orientieren, um das Abrutschen immer weiterer Bevölkerungskreise in Armut und Verschuldung zu vermeiden.“ so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI e.V. „Gleichzeitig kritisieren wir als Betroffenenvertretung den aktuellen Stil der Debatte. Wir befürchten, dass in der Diskussion um Berechnungsverfahren und Mindestlöhne die Betroffenen für die parteipolitische Profilierung im Sommerloch missbraucht werden sollen.
Dass ausgerechnet das soziokulturelle Existenzminimum und die Teilhabechancen von 7,4 Millionen Menschen hierfür herhalten müssen, empfinden wir als Skandal“, so Geiger weiter. Pia Witte, Sozialberaterin in Leipzig und im Koordinierungskreis des Aktionsbündnisses Sozialproteste (ABSP) tätig, kann nur feststellen: „Die herrschende Politik ist in mehrfacher Weise zynisch. Die so genannte Erfolge von Hartz IV bestehen in der Ausweitung von Armutslöhnen und ungesicherten Beschäftigungen, die nichts an der Einkommensarmut der betroffenen Familien ändert. Würden die zwangsweisen Beschäftigungsgelegenheiten, andere verdeckende Maßnahmen und all die Menschen hinzugerechnet werden, die nicht mal einen Anspruch auf ALG II haben, dann wird das Ausmaß der Verarmung in der Bevölkerung sichtbar.“
Hinrich Garms, Geschäftsführer BAG-SHI e.V.
Für Nachfragen:
Andreas Geiger
0160/98 30 24 68
Rainer Wahls
0162/30 12 100
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
Betroffenenvertretung kritisiert Diskussionen um ‚Hartz IV’- Regelsatz: „Missbrauch Betroffener für parteipolitische Profilierung im Sommerloch“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) als bundesweite Interessenvertretung begrüßt grundsätzlich die Diskussionen um eine Überprüfung und eventuelle Regelsatzerhöhung im Rahmen der Sozialgesetzbücher II und XII („Hartz IV“). Sie weist jedoch darauf hin, dass auf „Hartz IV“-Leistungen angewiesenen Menschen mit einer an die Inflationsrate angepassten Erhöhung der Leistungen nicht geholfen werden kann: „Eine Erhöhung des „Hartz IV“- Regelsatzes darf sich nicht auf eine kostenneutrale Anpassung an die Inflationsrate erschöpfen, sondern muss deutlich höher ausfallen. Studien, die auf Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe EVS 2003 basieren, kommen bei Kindern bis zu sechs Jahren auf notwendige Verbrauchsausgaben von 468 Euro, bei Kindern im Alter von sechs bis zwölf Jahren auf 568 Euro und bei Jugendlichen im Alter bis 18 Jahren auf 655 Euro. So lange keine besseren Berechnungsgrundlagen gefunden sind sollte sich der Gesetzgeber daran orientieren, um das Abrutschen immer weiterer Bevölkerungskreise in Armut und Verschuldung zu vermeiden.“ so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI e.V. „Gleichzeitig kritisieren wir als Betroffenenvertretung den aktuellen Stil der Debatte. Wir befürchten, dass in der Diskussion um Berechnungsverfahren und Mindestlöhne die Betroffenen für die parteipolitische Profilierung im Sommerloch missbraucht werden sollen.
Dass ausgerechnet das soziokulturelle Existenzminimum und die Teilhabechancen von 7,4 Millionen Menschen hierfür herhalten müssen, empfinden wir als Skandal“, so Geiger weiter. Pia Witte, Sozialberaterin in Leipzig und im Koordinierungskreis des Aktionsbündnisses Sozialproteste (ABSP) tätig, kann nur feststellen: „Die herrschende Politik ist in mehrfacher Weise zynisch. Die so genannte Erfolge von Hartz IV bestehen in der Ausweitung von Armutslöhnen und ungesicherten Beschäftigungen, die nichts an der Einkommensarmut der betroffenen Familien ändert. Würden die zwangsweisen Beschäftigungsgelegenheiten, andere verdeckende Maßnahmen und all die Menschen hinzugerechnet werden, die nicht mal einen Anspruch auf ALG II haben, dann wird das Ausmaß der Verarmung in der Bevölkerung sichtbar.“
Hinrich Garms, Geschäftsführer BAG-SHI e.V.
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Andreas Geiger
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Rainer Wahls
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rudkla - 14. Aug, 13:27