Informationelle Selbstbestimmung erhalten
9. August 2007
Zur Einführung einer zentralen Steuerdatei erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katina Schubert:
Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung zulasten der öffentlichen Haushalte und damit auch der sozial Benachteiligten ist dringend notwendig. Noch immer gilt Steuerbetrug mehr als Volkssport denn als Vergehen. Doch der Zweck heiligt auch hier nicht die Mittel. Eine zentrale Steuerdatei mit hoch sensiblen personenbezogenen Daten weckt bei staatlichen Institutionen und Privaten weitere Begehrlichkeiten nach Zugriff und Verwendung dieser Daten, die eben nicht dem Zwecke der Datenerhebung, nämlich der Ermittlung der Steuerlast dienen. Beispiele davon liefert die bundesdeutsche Geschichte genug: von den Verbindungsdaten der Telefongesellschaften über Passagierdaten der Fluggesellschaften bis hin zu den Mautdaten. Auch in der Steuergesetzgebung muss das vom Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil begründete Recht auf informationelle Selbstbestimmung gelten. Das bedeutet, jede und jeder muss selbst über die erhobenen personenbezogenen Daten bestimmen können und wissen, welche Daten wer über sie oder ihn verfügt. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich für den Grund ihrer Erhebung genutzt werden. Für die Steuerdaten heißt das: Arbeitgeber haben in der Steuerdatei der Finanzämter nichts zu suchen. Und die Gefahr, dass eine bundesweite zentrale Steuerdatei eine Überwachungsdatei wird und damit Grundrechte verletzt, ist größer als die Möglichkeit, Steuerbetrug zu bekämpfen. Deshalb ist das der falsche Weg!
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/informationelle-selbstbestimmung-erhalten/
http://freepage.twoday.net/search?q=Überwachung
Zur Einführung einer zentralen Steuerdatei erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katina Schubert:
Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung zulasten der öffentlichen Haushalte und damit auch der sozial Benachteiligten ist dringend notwendig. Noch immer gilt Steuerbetrug mehr als Volkssport denn als Vergehen. Doch der Zweck heiligt auch hier nicht die Mittel. Eine zentrale Steuerdatei mit hoch sensiblen personenbezogenen Daten weckt bei staatlichen Institutionen und Privaten weitere Begehrlichkeiten nach Zugriff und Verwendung dieser Daten, die eben nicht dem Zwecke der Datenerhebung, nämlich der Ermittlung der Steuerlast dienen. Beispiele davon liefert die bundesdeutsche Geschichte genug: von den Verbindungsdaten der Telefongesellschaften über Passagierdaten der Fluggesellschaften bis hin zu den Mautdaten. Auch in der Steuergesetzgebung muss das vom Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil begründete Recht auf informationelle Selbstbestimmung gelten. Das bedeutet, jede und jeder muss selbst über die erhobenen personenbezogenen Daten bestimmen können und wissen, welche Daten wer über sie oder ihn verfügt. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich für den Grund ihrer Erhebung genutzt werden. Für die Steuerdaten heißt das: Arbeitgeber haben in der Steuerdatei der Finanzämter nichts zu suchen. Und die Gefahr, dass eine bundesweite zentrale Steuerdatei eine Überwachungsdatei wird und damit Grundrechte verletzt, ist größer als die Möglichkeit, Steuerbetrug zu bekämpfen. Deshalb ist das der falsche Weg!
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/informationelle-selbstbestimmung-erhalten/
http://freepage.twoday.net/search?q=Überwachung
rudkla - 9. Aug, 12:54