EU-Kommission bangt um Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Die deutschen Pläne zur elektronischen Totalüberwachung aller Bewohner des Landes (verharmlosend Vorratsdatenspeicherung betitelt) fußen auf einer entsprechenden Richtlinie der Europäischen Kommission. Diese hat gerade den Zugang zu Dokumenten abgelehnt, die die Gültigkeit der Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten betreffen. Bürgerrechtler werten die Entscheidung als Ausdruck einer zunehmenden Nervosität der Brüsseler Behörde in Bezug auf eine laufende Klage gegen die Richtlinie.
Nach der Richtlinie vom März 2006 soll zur "verbesserten Strafverfolgung" unter anderem nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat.
Zwei Monate nach Beschluss der Richtlinie hat der Europäische Gerichtshof die Fluggastdatenübermittlung in die USA für unzulässig erklärt, weil die EG für die innere Sicherheit nicht zuständig ist. Unter Berufung auf dieses Urteil hat Irland im Juni 2006 Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Eine Entscheidung des Gerichtshofs wird für nächstes Jahr erwartet.
Unter Berufung auf Informationsfreiheitsregelungen hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, von der EG-Kommission die Herausgabe von Dokumenten über die Gerichtsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung und zur Fluggastdatenübermittlung verlangt. Die Dokumente sollen die Einschätzung vieler Rechtsexperten untermauern, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nichtig ist und deswegen nicht umgesetzt werden darf.
Die Kommission hat die Anträge mit dem Argument abgelehnt, eine Offenlegung könne dem laufenden Gerichtsverfahren schaden und die "Verteidigungsrechte der Parteien unterminieren".
In Deutschland laufen Datenschutzbeauftragte gemeinsam mit Journalisten-, Medien-, Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden Sturm gegen die Pläne der Bundesregierung, die Kommunikationsdatenspeicherung noch dieses Jahr umzusetzen. "Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel", heißt es in der Gemeinsamen Erklärung vom Januar. Die Verbände verlangen, die Pläne zumindest bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Rechtmäßigkeit der Richtlinie auf Eis zu legen.
Die Bescheide der EG-Kommission im Wortlaut: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Irland-Bescheid.pdf , http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/EP-Bescheid.pdf .
Gemeinsame Erklärung der Verbände zur Vorratsdatenspeicherung: http://erklaerung.vorratsdatenspeicherung.de .
Pressemitteilung des Arbeitskreises vom 25.03.: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/94/55/ .
Aus: Newsletter Netzwerk Recherche, #41, 02.04.2007
http://freepage.twoday.net/search?q=Vorratsdatenspeicherung
http://freepage.twoday.net/search?q=Fluggastdaten
Nach der Richtlinie vom März 2006 soll zur "verbesserten Strafverfolgung" unter anderem nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat.
Zwei Monate nach Beschluss der Richtlinie hat der Europäische Gerichtshof die Fluggastdatenübermittlung in die USA für unzulässig erklärt, weil die EG für die innere Sicherheit nicht zuständig ist. Unter Berufung auf dieses Urteil hat Irland im Juni 2006 Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Eine Entscheidung des Gerichtshofs wird für nächstes Jahr erwartet.
Unter Berufung auf Informationsfreiheitsregelungen hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, von der EG-Kommission die Herausgabe von Dokumenten über die Gerichtsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung und zur Fluggastdatenübermittlung verlangt. Die Dokumente sollen die Einschätzung vieler Rechtsexperten untermauern, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nichtig ist und deswegen nicht umgesetzt werden darf.
Die Kommission hat die Anträge mit dem Argument abgelehnt, eine Offenlegung könne dem laufenden Gerichtsverfahren schaden und die "Verteidigungsrechte der Parteien unterminieren".
In Deutschland laufen Datenschutzbeauftragte gemeinsam mit Journalisten-, Medien-, Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden Sturm gegen die Pläne der Bundesregierung, die Kommunikationsdatenspeicherung noch dieses Jahr umzusetzen. "Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel", heißt es in der Gemeinsamen Erklärung vom Januar. Die Verbände verlangen, die Pläne zumindest bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Rechtmäßigkeit der Richtlinie auf Eis zu legen.
Die Bescheide der EG-Kommission im Wortlaut: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Irland-Bescheid.pdf , http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/EP-Bescheid.pdf .
Gemeinsame Erklärung der Verbände zur Vorratsdatenspeicherung: http://erklaerung.vorratsdatenspeicherung.de .
Pressemitteilung des Arbeitskreises vom 25.03.: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/94/55/ .
Aus: Newsletter Netzwerk Recherche, #41, 02.04.2007
http://freepage.twoday.net/search?q=Vorratsdatenspeicherung
http://freepage.twoday.net/search?q=Fluggastdaten
rudkla - 2. Apr, 10:08