Gemeinderäte lehnen Antrag von T-Mobile ab
HLV INFO 94/AT
31-08-2006
RA Frank Sommer 31-08-06
Münchner Merkur (Würmtal) 31.08.2006
Gemeinderäte lehnen Antrag von T-Mobile ab
Keine Antenne in Aubinger Straße
VON MARTIN SCHULLERUS
Gräfelfing - Die Gräfelfinger Gemeinderäte haben den Antrag von T-Mobile auf eine neue Mobilfunkantenne in der Aubinger Straße erwartungsgemäß einstimmig abgelehnt. Nun will Bürgermeister Christoph Göbel den Antragstellern in einem Gespräch die Alternativstandorte der Gemeinde schmackhaft machen.
Der Fall hat Pilotcharakter: Erstmals prüfte ein Mobilfunkbetreiber die Veränderungssperre der Gemeinde, indem er sie zunächst unterlaufen, danach per Antrag umgehen wollte. Und erstmals stellte sich mit dem Landratsamt München eine übergeordnete Behörde hinter das Rechtskonstrukt der Gemeinde - von dessen HaItbarkeit bis zum Gegenbeweis vor Gericht nun zunächst auszugehen ist.
Wie berichtet, hatte T-Mobile beabsichtigt, auf dem Dach des Anwesens Aubinger Straße 41 eine Mobilfunkanlage zu errichten. Ein Sprecher argumentierte, dies sei trotz der Veränderungssperre möglich, da es sich um keine genehmigungspflichtige Anlage handle. Die Gemeinde vertrat eine andere Ansicht - und wurde vom Landratsamt bestätigt. Die Behörde teilte dem Mobilfunkbetreiber in vergleichsweise scharfem Ton mit, die Anlage könne in dem reinen Wohngebiet und einem durch Veränderungssperre geschützten Bebauungsplan nicht rechtmäßig errichtet werden - und drohte bei Zuwiderhandlung Konsequenzen an.
T-Mobile fügte sich und stellte den Antrag auf isolierte Befreiung von der Veränderungssperre. Den lehnte der Ferienausschuss am Dienstag in Bausch und Bogen ab. Als Begründung wird die Gemeinde anführen, dass der noch gültige Bebauungsplan diese Art gewerblicher Anlagen nicht vorsieht, die nähere Umgebung überdies faktisch reines Wohngebiet ist und schließlich eine Veränderungssperre verhängt wurde just mit dem Ziel, die Bauleitplanung bezüglich der Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen neu auszurichten.
Trotzdem will die Gemeinde nach eigenem Bekunden den Mobilfunkbetreibern nicht die Türe zuschlagen. Bürgermeister Christoph Göbel wies in der Sitzung einmal mehr darauf hin, unter den von der Gemeinde als verträglich vorgeschlagenen Standorten fänden sich gleich zwei, die jenem in der Aubinger Straße bezüglich der Effizienz mindestens ebenbürtig seien. Dies will er Vertretern von T-Mobile in einem Gespräch auseinander setzen.
31-08-2006
RA Frank Sommer 31-08-06
Münchner Merkur (Würmtal) 31.08.2006
Gemeinderäte lehnen Antrag von T-Mobile ab
Keine Antenne in Aubinger Straße
VON MARTIN SCHULLERUS
Gräfelfing - Die Gräfelfinger Gemeinderäte haben den Antrag von T-Mobile auf eine neue Mobilfunkantenne in der Aubinger Straße erwartungsgemäß einstimmig abgelehnt. Nun will Bürgermeister Christoph Göbel den Antragstellern in einem Gespräch die Alternativstandorte der Gemeinde schmackhaft machen.
Der Fall hat Pilotcharakter: Erstmals prüfte ein Mobilfunkbetreiber die Veränderungssperre der Gemeinde, indem er sie zunächst unterlaufen, danach per Antrag umgehen wollte. Und erstmals stellte sich mit dem Landratsamt München eine übergeordnete Behörde hinter das Rechtskonstrukt der Gemeinde - von dessen HaItbarkeit bis zum Gegenbeweis vor Gericht nun zunächst auszugehen ist.
Wie berichtet, hatte T-Mobile beabsichtigt, auf dem Dach des Anwesens Aubinger Straße 41 eine Mobilfunkanlage zu errichten. Ein Sprecher argumentierte, dies sei trotz der Veränderungssperre möglich, da es sich um keine genehmigungspflichtige Anlage handle. Die Gemeinde vertrat eine andere Ansicht - und wurde vom Landratsamt bestätigt. Die Behörde teilte dem Mobilfunkbetreiber in vergleichsweise scharfem Ton mit, die Anlage könne in dem reinen Wohngebiet und einem durch Veränderungssperre geschützten Bebauungsplan nicht rechtmäßig errichtet werden - und drohte bei Zuwiderhandlung Konsequenzen an.
T-Mobile fügte sich und stellte den Antrag auf isolierte Befreiung von der Veränderungssperre. Den lehnte der Ferienausschuss am Dienstag in Bausch und Bogen ab. Als Begründung wird die Gemeinde anführen, dass der noch gültige Bebauungsplan diese Art gewerblicher Anlagen nicht vorsieht, die nähere Umgebung überdies faktisch reines Wohngebiet ist und schließlich eine Veränderungssperre verhängt wurde just mit dem Ziel, die Bauleitplanung bezüglich der Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen neu auszurichten.
Trotzdem will die Gemeinde nach eigenem Bekunden den Mobilfunkbetreibern nicht die Türe zuschlagen. Bürgermeister Christoph Göbel wies in der Sitzung einmal mehr darauf hin, unter den von der Gemeinde als verträglich vorgeschlagenen Standorten fänden sich gleich zwei, die jenem in der Aubinger Straße bezüglich der Effizienz mindestens ebenbürtig seien. Dies will er Vertretern von T-Mobile in einem Gespräch auseinander setzen.
rudkla - 1. Sep, 10:17