Den Friedensauftrag aus Artikel 26 Grundgesetz endlich einlösen!

Appell zum Grundgesetz-Artikel 26 bitte unterzeichnen!

An VertreterInnen von Friedensorganisationen

Liebe Freundinnen und Freunde,

wir bitten Euch um Unterstützung für eine kurzfristige - aber längst überfällige - Aktion zum Grundgesetztag.

Ihr kennt vermutlich die skandalöse Antwort des Generalbundesanwalts zu den erneuten Anzeigen nach Bekanntwerden der Unterstützung von BND-Agenten für die US-Armee im Irak-Krieg. Kern: Das wäre ja Beteiligung an einem Angriffskrieg gewesen, aber nur die Vorbereitung sei strafbar. Da ist also der Gesetzgeber gefordert und den wollen wir jetzt dazu öffentlich ansprechen.

Wir glauben, dass wir auch innerhalb einer kurzen Frist von zwei Tagen zwei Dutzend Repräsentanten aus Organisationen der Friedensbewegung als Unterzeichnende gewinnen können und bitten Dich herzlich, dabei zu sein.

Sende Deine Unterschrift incl. Anschrift bitte baldmöglichst an friekoop@bonn.comlink.org

Herzlichen Gruß

Martin Singe (Komitee für Grundrechte und Demokratie)
Mani Stenner (Netzwerk Friedenskooperative)

Hier der Text:

Appell aus der Friedensbewegung zum Grundgesetztag: Den Friedensauftrag aus Artikel 26 Grundgesetz endlich einlösen!

Köln - Bonn - Berlin, 20. Mai 2006 zum Grundgesetztag 23. Mai 2006


An alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Anlass des Grundgesetztages am 23. Mai appellieren wir an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages - zugleich formell als Petition an den Deutschen Bundestag -, den Gesetzgebungs-Auftrag aus Artikel 26 Grundgesetz endlich umzusetzen. Der Grundgesetzartikel 26 legt im Kontext mit Artikel 24 und 25 sowie der Präambel des Grundgesetzes die Friedensverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland fest. Artikel 26 Grundgesetz fordert explizit, alle friedensstörenden Handlungen, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges, unter Strafe zu stellen.

Inzwischen hat sich die Bundesrepublik Deutschland 1999 an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die damalige Bundesrepublik Jugoslawien beteiligt. 2003 war die Bundesrepublik Deutschland an dem auch vom UN-Generalsekretär Kofi Annan als völkerrechtswidrig gekennzeichneten Angriffskrieg einer alliierten Koalition u.a. mit Gewährung von kriegsrelevanten Überflugrechten und kriegsunterstützenden Aktivitäten von BND-Mitarbeitern beteiligt. Solche Handlungen werden vom Grundgesetz in Artikel 26 als verfassungswidrig gekennzeichnet.

Mitglieder aus der Friedensbewegung, die in diesen Kontexten Strafanzeigen gegen verantwortliche Mitglieder der jeweiligen Bundesregierungen gestellt hatten, wurden seitens des Generalbundesanwaltes dahingehend belehrt, dass der Strafgesetzbuch-Paragraph 80 zum Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges nicht hinreichend sei, um Ermittlungen einleiten zu können. Zum einen verwies der Generalbundesanwalt darauf, dass § 80 StGB lediglich die Strafbarkeit der Vorbereitung (also nicht der Führung!) eines Angriffskrieges umfasse (3 ARP 8/06-3). Diese Interpretation steht in offenem Widerspruch z.B. zu den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Gehorsamsverweigerung eines deutschen Soldaten im Irak-Krieg (BVerwG 2 WD 12.04). Zum anderen wurde bemerkt, dass Artikel 26 Grundgesetz zwar ein umfassendes Friedensgebot enthalte, § 80 StGB jedoch keine dementsprechend umfassenden Sanktionen vorsehe. Man habe sich 1968 im Strafrechtsausschuss nur auf eine Teilumsetzung des Artikels 26 Grundgesetz einigen können. Der Generalbundesanwalt führte aus (3 ARP 84/03-3): "Bei den Beratungen wurde deutlich, dass die Durchführung des verfassungsrechtlichen Gesetzgebungsauftrages erhebliche Schwierigkeiten bereitete und dass deshalb eine vollständige Umsetzung nicht in Betracht kam (vgl. BT-Drucks. V/2860)."

Es ist nun - angesichts möglicherweise neuer bevorstehender Kriege - an der Zeit, endlich den Gesetzgebungsauftrag aus Artikel 26 Grundgesetz zu erfüllen und den Anforderungen in vollem Umfange nachzukommen. Deshalb richten wir zum Grundgesetztag 2006 diesen Appell an den Deutschen Bundestag! Alle friedensstörenden Handlungen müssen als verfassungswidrige Handlungen unter Strafe gestellt werden. Wir verstehen das Strafrecht in diesem Bereich als Ausdruck einer dem Frieden in der Welt dienenden verantwortlichen Politik, die verbindlich, klar und eindeutig Grenzmarkierungen aufzeigt, um die Friedensstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten. Statt einer Neudefinition des Verteidigungsfalles oder der Kriegslegitimation angeblich völkerrechtsgewohnheitsmäßig auf dem Vormarsch befindlicher "präventiver, humanitärer Angriffskriegsberechtigungen" bedarf es einer Rückbesinnung auf die Friedensstaatlichkeit des Grundgesetzes!

Unterzeichnende:
(( VertreterInnen aus der Friedensbewegung, mit Funktionsangabe und vollständigen persönlichen Anschriften - wg. des offiziellen Charakters einer Petition an den Bundestag;))

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Deutsche Kriege für das "nationale Interesse"?
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Krieg der Rohstoffe: sollen im Kongo deutsche Interessen vertreten werden?
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