Ein-Euro-Job mit Arbeitszeit von 30 Stunden kann zulässig sein
„Der Kläger dieses Verfahrens, der eine Ausbildung zum Ingenieur für Kunststoffe absolviert hat, steht seit September 2001 im Bezug von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit. Die beklagte Arbeitsgemeinschaft bot ihm im August 2005 eine bis 17. Dezember 2005 befristete Arbeitsgelegenheit gegen eine Mehraufwandsentschädigung von 1,50 €/Stunde als Gemeindearbeiter im Umfang von wöchentlich 30 Stunden an. Der Kläger trat die Arbeitsgelegenheit nicht an. Daraufhin senkte die beklagte Arbeitsgemeinschaft die Regelleistung (Arbeitslosengeld II) für Oktober bis Dezember in Höhe von bisher 345 Euro monatlich um 30 vH (= 103,50 Euro). Hiergegen wandte sich der Kläger ua mit der Begründung, die angebotene Tätigkeit überschreite mit 30 Stunden das Maß des Zulässigen. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen, das Landessozialgericht ihr teilweise stattgegeben. Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 16. Dezember 2008 im Verfahren B 4 AS 60/07 R entschieden, dass die Beklagte dem Kläger eine Arbeitsgelegenheit angeboten hat, die den gesetzlichen Anforderungen genügt…“ Medieninformation des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 2008
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2008&nr=10707&pos=0&anz=57
Siehe dazu:
DGB zum Urteil über „Ein-Euro-Jobs“: Unvereinbar mit internationalen Arbeitsnormen
„Ein arbeitsloser Ingenieur hatte geklagt und verlor. Er verweigerte, 30 Stunden wöchentlich Hilfstätigkeiten wie ‚Folien um Bäume wickeln’ auszuüben – für 1,50 Euro die Stunde. Reguläre Beschäftigung werde verdrängt, argumentierte der Mann. Das Bundessozialgericht entschied, ihm könne das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: „Ein-Euro-Jobs gehören auf den Prüfstand.“..“ Pressemitteilung vom 16.12.2008
http://www.dgb.de/2008/12/16_ein_euro_jobs.htm/
Bundessozialgericht legalisiert Zwangsarbeit
Mit der Zulassung einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden bei Arbeitsgelegenheiten hat das Bundessozialgericht den Bundesarbeitsdienst ausgebaut. Kommentar von Volker Ritter, Vorsitzender des ver.di-Ortserwerbslosenausschuss Hannover
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/ritter.html
Aus: LabourNet, 18. Dezember 2008
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Bundessozialgericht: 30 Stunden-Woche bei Ein-Euro-Jobs für rechtens erklärt
Als skandalös kann man das neuerliche Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) betiteln: Das oberste Gericht sah es als rechtens an, dass Hartz IV Betroffene 30 Wochenarbeitsstunden arbeiten müssen und dafür gerade einmal einen Hungerlohn erhalten. Dabei hob das BSG das Urteil des Landessozialgerichts in Bayern auf. Nimmt ein ALG II Empfänger die Arbeitsgelegenheit nicht an, so kann von der Arge das ALG II um 30 Prozent gekürzt werden, so die Bundessozialrichter.
Lesen Sie den ganzen Artikel:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/eineurjob2823901.php
http://freepage.twoday.net/search?q=Zwangsarbeit
http://freepage.twoday.net/search?q=Ein-Euro-Job
http://freepage.twoday.net/search?q=Arbeitslosengeld+II
http://freepage.twoday.net/search?q=Bundessozialgericht