Hartz IV: Debatte um die Forderung nach 500 Euro Eckregelsatz
Wirtschaft des guten Lebens? Zur Auseinandersetzung um die Höhe des Eckregelsatzes
Der folgende Text nimmt die Kontroverse zwischen Harald Rein und Rainer Roth um Alternativen zur derzeit herrschenden Definition des Existenzminimums in Form des ALG II und damit um deren Bemessungsgrundlagen und Höhe zum Anlass, um diese im Lichte des Verfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar d.J. neu zu interpretieren. Artikel von Armin Kammrad http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/akadreinroth.html
Aus: LabourNet, 18. März 2010
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3-Stufen-Plan zum Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“
„Das Bundesverfassungsgericht erklärt ihr Aus. Das Bundessozialgericht schließt sich dem an. Nach und nach folgen die unteren Sozialgerichtsinstanzen: Sie setzen die Sanktionen der (J)Mobb-Center aus und ordnen zusätzlich sogar aufschiebende Wirkung an, d.h. sofortige Rückzahlung des Sanktions-Geldes.
Wann,“ fragt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker, “wann gesteht die Bundesregierung endlich ihre Niederlage für das Hartz IV-Marterinstrument und damit das Aus des Sanktions-§ 31 ein?“
Und die Kämpferin für ein Bedingungsloses Grundeinkommen fährt fort:
„So wie wir die Machtarroganz in Berlin kennen, wird das von der Leyen-Ministerium wohl freiwillig ihr entscheidendes Unterdrückungsinstrument gegen Millionen Menschen in Deutschland nicht aus der Hand geben. Ohne eine erneute Klagewelle in Sachen § 31 SGB II werden die Betroffenen wohl nicht zu ihrem aus unserer Sicht zweifelsfreien Recht gelangen. Also: noch mehr Arbeit für die Sozialgerichte infolge der Uneinsichtigkeit der Bundesregierung!“
Um allen, die Sanktionen erleiden müssen, eine Chance auf Beendigung dieser Menschenrechts- Verletzung zu geben, hat die Hartz4-Plattform jetzt – auf Basis der jüngsten Rechtsprechung nach den Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht – einen Dreistufenplan und jeweilige Musterformulare für Hilfe zur Selbsthilfe entwickelt.
Vollständige Meldung und weitere Informationen unter:
http://www.sozialticker.com/hartz-iv-paragraph-31-sgb-ii-sanktionen-ausbremsen-rote-karte-fuer-jmobb-center_20100322.html
Der Sozialticker e.V.
Alte Dorfstr. 4
15926 Luckau, Deutschland
info (at) sozialticker.com
http://www.sozialticker.com
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=ALG+II
http://freepage.twoday.net/search?q=SGB+II
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelsatz
http://freepage.twoday.net/search?q=Existenzminimum
http://freepage.twoday.net/search?q=Grundeinkommen
http://freepage.twoday.net/search?q=Sanktion
http://freepage.twoday.net/search?q=Leyen
http://freepage.twoday.net/search?q=Schwarz-Gelb
Der folgende Text nimmt die Kontroverse zwischen Harald Rein und Rainer Roth um Alternativen zur derzeit herrschenden Definition des Existenzminimums in Form des ALG II und damit um deren Bemessungsgrundlagen und Höhe zum Anlass, um diese im Lichte des Verfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar d.J. neu zu interpretieren. Artikel von Armin Kammrad http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/akadreinroth.html
Aus: LabourNet, 18. März 2010
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3-Stufen-Plan zum Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“
„Das Bundesverfassungsgericht erklärt ihr Aus. Das Bundessozialgericht schließt sich dem an. Nach und nach folgen die unteren Sozialgerichtsinstanzen: Sie setzen die Sanktionen der (J)Mobb-Center aus und ordnen zusätzlich sogar aufschiebende Wirkung an, d.h. sofortige Rückzahlung des Sanktions-Geldes.
Wann,“ fragt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker, “wann gesteht die Bundesregierung endlich ihre Niederlage für das Hartz IV-Marterinstrument und damit das Aus des Sanktions-§ 31 ein?“
Und die Kämpferin für ein Bedingungsloses Grundeinkommen fährt fort:
„So wie wir die Machtarroganz in Berlin kennen, wird das von der Leyen-Ministerium wohl freiwillig ihr entscheidendes Unterdrückungsinstrument gegen Millionen Menschen in Deutschland nicht aus der Hand geben. Ohne eine erneute Klagewelle in Sachen § 31 SGB II werden die Betroffenen wohl nicht zu ihrem aus unserer Sicht zweifelsfreien Recht gelangen. Also: noch mehr Arbeit für die Sozialgerichte infolge der Uneinsichtigkeit der Bundesregierung!“
Um allen, die Sanktionen erleiden müssen, eine Chance auf Beendigung dieser Menschenrechts- Verletzung zu geben, hat die Hartz4-Plattform jetzt – auf Basis der jüngsten Rechtsprechung nach den Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht – einen Dreistufenplan und jeweilige Musterformulare für Hilfe zur Selbsthilfe entwickelt.
Vollständige Meldung und weitere Informationen unter:
http://www.sozialticker.com/hartz-iv-paragraph-31-sgb-ii-sanktionen-ausbremsen-rote-karte-fuer-jmobb-center_20100322.html
Der Sozialticker e.V.
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rudkla - 18. Mär, 13:53