Hartz IV Sanktionen durch aufschiebende Wirkung ausgesetzt
Sozialgericht des Saarlandes schließt sich Bewertung des Bundessozialgerichts an
„Wie von uns erwartet zieht das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar in Verbindung mit dem Bundessozialgerichtsurteil vom 18. Februar in Sachen Hartz IV-Sanktions-§ 31 SGB II weitere Kreise,“ freut sich Brigitte Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker.
Die Hartz4-Plattform Sprecherin ergänzt:
„Mittlerweile ist es mit einem unanfechtbaren Beschluss des Sozialgerichts des Saarlandes (S 21 AS 26/10 ER) vom 10. März gelungen, die Sanktionen, diesen nach Bewertung des Bundessozialgerichts „schwerwiegenden Eingriff“, durch eine Eilklage unmittelbar auszusetzen. Erstmals konnte nämlich in diesem Zusammenhang das – für Hartz IV ausgeschlossene - Recht auf „aufschiebende Wirkung“ wieder hergestellt und so dem Kläger das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ durch sofortige Zahlung des sanktionierten Regelsatzes sicher gestellt werden.“
Vollständige Meldung unter:
http://www.sozialticker.com/unrechts-staatliche-hartz-iv-sanktionen-durch-aufschiebende-wirkung-ausgesetzt_20100316.html
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=SGB+II
http://freepage.twoday.net/search?q=Sanktion
http://freepage.twoday.net/search?q=Existenzminimum
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelsatz
„Wie von uns erwartet zieht das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar in Verbindung mit dem Bundessozialgerichtsurteil vom 18. Februar in Sachen Hartz IV-Sanktions-§ 31 SGB II weitere Kreise,“ freut sich Brigitte Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker.
Die Hartz4-Plattform Sprecherin ergänzt:
„Mittlerweile ist es mit einem unanfechtbaren Beschluss des Sozialgerichts des Saarlandes (S 21 AS 26/10 ER) vom 10. März gelungen, die Sanktionen, diesen nach Bewertung des Bundessozialgerichts „schwerwiegenden Eingriff“, durch eine Eilklage unmittelbar auszusetzen. Erstmals konnte nämlich in diesem Zusammenhang das – für Hartz IV ausgeschlossene - Recht auf „aufschiebende Wirkung“ wieder hergestellt und so dem Kläger das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ durch sofortige Zahlung des sanktionierten Regelsatzes sicher gestellt werden.“
Vollständige Meldung unter:
http://www.sozialticker.com/unrechts-staatliche-hartz-iv-sanktionen-durch-aufschiebende-wirkung-ausgesetzt_20100316.html
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rudkla - 17. Mär, 09:33