Hartz IV und die Mittelschicht: Das Märchen vom Absturz
Beispiels-Rechnungen SGB II-Regelleistung auf Basis der BMAS-Sonderauswertung der EVS 2003 nach Vorgaben des BVerfG-Urteils vom 09. Februar 2010.
Der Gutachter des Klägers im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstags Rüdiger Böker errechnet einen Betrag von 631 Euro. Das Gutachten bei der Hartz IV-Platform (pdf) http://www.hartz4-plattform.de/images/RB-Umsetzung-BV_it-EVS-2003.pdf
Hartz IV und die Mittelschicht. Das Märchen vom Absturz
„Die Mittelschicht muss sich offenbar nicht sorgen: Laut einer Untersuchung, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, ist die Furcht vieler Durchschnittsverdiener vor einem Absturz in die Langzeitarbeitslosigkeit weitgehend unbegründet. Die Ergebnisse der Studie sind auch politisch brisant…“ Artikel von Claus Hulverscheidt in der SZ vom 18.02.2010 http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/wirtschaft/318/503540/text/
Aus dem Text: „… Die Ergebnisse der Studie sind auch politisch brisant, weil sowohl die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP als auch die SPD die vermeintlich wachsende Furcht der Mittelschicht vor einem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Absturz zum Anlass für Gesetzesänderungen genommen hatten. So verlängerte die frühere große Koalition die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf bis zu 24 Monate, um zu verhindern, dass ältere, ordentlich verdienende Beschäftigte nach Jahrzehnten im Beruf binnen zwölf Monaten auf Hartz-IV-Niveau abrutschen können. Die neue schwarz-gelbe Regierung erhöhte zudem im letzten Herbst das sogenannte Schonvermögen. Das ist jener Teil des eigenen Kapitals, den ein Arbeitsloser nicht aufgebraucht haben muss, bevor er Hartz-IV-Leistungen erhält…“
Lohnanstandsgebot in § 121 SGB III und § 10 SGB II
„Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe
(BIAJ) schlägt aus gegebenem Anlass vor, in einem ersten Schritt eine „Lohnanstandshöhe“ in den § 121 SGB III („Zumutbare Beschäftigungen“) und in § 10 SGB II („Zumutbarkeit“) zur Präzisierung der „zumutbaren Arbeit“ aufzunehmen. Arbeiten mit einem erzielbaren Arbeitsentgelt unter der Lohnanstandshöhe gelten dann im Sinne von § 121 SGB III und § 10 SGB II als nicht zumutbar…“ BIAJ-Kurzmitteilung vom 16.2.2010 (pdf) http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/dukumente/2010/2010-02-16%20BIAJ.pdf
Arbeit muss sich lohnen: Gedanken zum Lohnabstandsgebot. Nicht zu hohe Hartz-Sätze, sondern zu geringe Löhne sind das Problem
Kommentar von Gerhard Bosch in der WAZ vom 15.02.2010 http://www.derwesten.de/waz/montagsoekonom/Arbeit-muss-sich-lohnen-id2569669.html
Richtige Frage: Lohnabstand und Hartz IV-Erhöhung
Artikel von Rainer Balcerowiak in junge Welt vom 17.02.2010 http://www.jungewelt.de/2010/02-17/046.php
Aus dem Text: „… Eine – unbedingt notwendige– Erhöhung der Hartz-IV-Sätze mit dem Ziel der Ermöglichung umfassender soziokultureller Teilhabe der betroffenen Kinder und Erwachsenen ist als isolierte »sozialpolitische« Maßnahme undenkbar. Sie macht nur Sinn, wenn es einen gesetzlichen Mindestlohn in einer Höhe gibt, die den oben skizzierten Aspekt der Erwerbsarbeit berücksichtigt und zudem die Möglichkeiten zu – ebenfalls notwendigen – Arbeitszeitverkürzungen offenläßt. Die Regierung wird versuchen, diese Debatte mit ein paar kosmetischen Hartz-IV-Korrekturen abzuwürgen. Das darf ihr keinesfalls gelingen!“
Aus: LabourNet, 18. Februar 2010
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=SGB+II
http://freepage.twoday.net/search?q=arbeitslos
http://freepage.twoday.net/search?q=sozialpoliti
http://freepage.twoday.net/search?q=Mindestlohn
http://freepage.twoday.net/search?q=Schwarz-Gelb
Der Gutachter des Klägers im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstags Rüdiger Böker errechnet einen Betrag von 631 Euro. Das Gutachten bei der Hartz IV-Platform (pdf) http://www.hartz4-plattform.de/images/RB-Umsetzung-BV_it-EVS-2003.pdf
Hartz IV und die Mittelschicht. Das Märchen vom Absturz
„Die Mittelschicht muss sich offenbar nicht sorgen: Laut einer Untersuchung, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, ist die Furcht vieler Durchschnittsverdiener vor einem Absturz in die Langzeitarbeitslosigkeit weitgehend unbegründet. Die Ergebnisse der Studie sind auch politisch brisant…“ Artikel von Claus Hulverscheidt in der SZ vom 18.02.2010 http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/wirtschaft/318/503540/text/
Aus dem Text: „… Die Ergebnisse der Studie sind auch politisch brisant, weil sowohl die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP als auch die SPD die vermeintlich wachsende Furcht der Mittelschicht vor einem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Absturz zum Anlass für Gesetzesänderungen genommen hatten. So verlängerte die frühere große Koalition die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf bis zu 24 Monate, um zu verhindern, dass ältere, ordentlich verdienende Beschäftigte nach Jahrzehnten im Beruf binnen zwölf Monaten auf Hartz-IV-Niveau abrutschen können. Die neue schwarz-gelbe Regierung erhöhte zudem im letzten Herbst das sogenannte Schonvermögen. Das ist jener Teil des eigenen Kapitals, den ein Arbeitsloser nicht aufgebraucht haben muss, bevor er Hartz-IV-Leistungen erhält…“
Lohnanstandsgebot in § 121 SGB III und § 10 SGB II
„Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe
(BIAJ) schlägt aus gegebenem Anlass vor, in einem ersten Schritt eine „Lohnanstandshöhe“ in den § 121 SGB III („Zumutbare Beschäftigungen“) und in § 10 SGB II („Zumutbarkeit“) zur Präzisierung der „zumutbaren Arbeit“ aufzunehmen. Arbeiten mit einem erzielbaren Arbeitsentgelt unter der Lohnanstandshöhe gelten dann im Sinne von § 121 SGB III und § 10 SGB II als nicht zumutbar…“ BIAJ-Kurzmitteilung vom 16.2.2010 (pdf) http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/dukumente/2010/2010-02-16%20BIAJ.pdf
Arbeit muss sich lohnen: Gedanken zum Lohnabstandsgebot. Nicht zu hohe Hartz-Sätze, sondern zu geringe Löhne sind das Problem
Kommentar von Gerhard Bosch in der WAZ vom 15.02.2010 http://www.derwesten.de/waz/montagsoekonom/Arbeit-muss-sich-lohnen-id2569669.html
Richtige Frage: Lohnabstand und Hartz IV-Erhöhung
Artikel von Rainer Balcerowiak in junge Welt vom 17.02.2010 http://www.jungewelt.de/2010/02-17/046.php
Aus dem Text: „… Eine – unbedingt notwendige– Erhöhung der Hartz-IV-Sätze mit dem Ziel der Ermöglichung umfassender soziokultureller Teilhabe der betroffenen Kinder und Erwachsenen ist als isolierte »sozialpolitische« Maßnahme undenkbar. Sie macht nur Sinn, wenn es einen gesetzlichen Mindestlohn in einer Höhe gibt, die den oben skizzierten Aspekt der Erwerbsarbeit berücksichtigt und zudem die Möglichkeiten zu – ebenfalls notwendigen – Arbeitszeitverkürzungen offenläßt. Die Regierung wird versuchen, diese Debatte mit ein paar kosmetischen Hartz-IV-Korrekturen abzuwürgen. Das darf ihr keinesfalls gelingen!“
Aus: LabourNet, 18. Februar 2010
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=SGB+II
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rudkla - 18. Feb, 17:47