Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß

Hartz IV gehört auf den Müllhaufen der Geschichte

9. Februar 2010

"Endlich hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung in die Schranken gewiesen. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung jahrelang untätig geblieben ist, jegliche Kritik an den Hartz IV Regelsätzen vom Tisch gewischt hat und es einen höchstrichterlichen Beschluss gebraucht hat, um festzustellen, dass Hartz IV nichts anderes ist, als Armut per Gesetz", kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Parteivorsitzender DER LINKEN, das Bundesverfassungsgerichtsurteil. Er erklärt weiter:

Das höchste deutsche Gericht hat in seiner Urteilsbegründung festgestellt, dass "die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht genügen." Allerdings löst eine Neuberechnung der Regelsätze noch lange nicht die grundlegenden Konstruktionsmängel der Hartz-Gesetze. Solange Erwerbslose von ihren Jobcentern malträtiert werden und solange Hartz IV das Einfalltor für Lohndumping auf dem Arbeitsmarkt einlädt, gehört Hartz IV endlich auf den Müllhaufen der Geschichte. DIE LINKE fordert stattdessen eine sanktionsfreie, bedarfsdeckende Mindestsicherung, flankiert mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro.

http://www.die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/hartz-iv-gehoert-auf-den-muellhaufen-der-geschichte/



9. Februar 2010

Betroffene haben sich zur Wehr gesetzt – erfolgreich!

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Die Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und FDP haben immer wieder behauptet, die Regelleistungen seien okay. Der heutige Tag ist ein Festtag für soziale Teilhabe. Das Bundesverfassungsgericht hat die politischen Forderungen der Linkspartei und den sozialen Bewegungen verfassungsrechtlich untermauert. Hartz IV ist eben nicht nur Armut und Ausgrenzung per Gesetz, sondern auch als Gesetz grottenschlecht zusammengeschustert worden. Die Bestimmung der Regelleistungen für Kinder und Erwachsene entspricht nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Regelleistungen wurden vorher politisch festgelegt, dann erst rechnerisch abgeleitet – eine blanke Manipulation. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber zur Bemessung des Regelsatzes am tatsächlichen Bedarf und auf Basis einer schlüssigen und nachvollziehbaren Berechnung. Ausdrücklich wurde die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, welches ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen, politischen und kulturellen Leben einschließt, als ein Grundrecht bezeichnet. Sanktionen bzw. Leistungskürzungen schließen sich daher aus. Für die Kinder wurde ein völliger Ermittlungsausfall des kindgerechten Bedarfs konstatiert. Ohne dessen Deckung drohe aber ein Ausschluss von Lebenschancen. Das heißt, die Regierungsparteien haben diesen Ausschluss billigend in Kauf genommen. Außerdem wurde festgestellt, dass bei Hartz IV keine Öffnung für Härtefälle erfolgt sei. Die Partei DIE LINKE fordert in Übereinstimmung mit den sozialen Bewegungen und Erwerbsloseninitiativen sowohl die Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene auf 500 Euro, die sofortige Abschaffung der Sanktionsparagrafen bei Hartz IV als auch die Abschaffung der Konstruktion der Bedarfsgemeinschaften bei den Grundsicherungen. Kinder und Jugendliche brauchen eine eigenständige Absicherung, die deren Bedarfe sichert.

http://www.die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/betroffene-haben-sich-zur-wehr-gesetzt-erfolgreich/



9. Februar 2010

Jetzt amtlich: Hartz IV menschenunwürdig und verfassungswidrig

Gemeinsame Presseerklärung von Peter Erlanson, Vorsitzender der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden der LINKEN in den Landtagen, und Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag und Mitglied im Parteivorstand:

"Was DIE LINKE seit Jahren fortwährend kritisiert und angeklagt hatte, wurde heute vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: Die Hartz-IV-Regelsätze sind schlichtweg verfassungswidrig", so Peter Erlanson, Vorsitzender der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden der LINKEN in den Landtagen. Erlanson weiter: "Fünf Jahre lang hat sich die Existenzsicherung für Arbeitslose außerhalb des grundgesetzlichen Rahmens bewegt. Dass das Verfassungsgericht die Rechts- und Realitätswidrigkeit des SGB II endlich bestätigt, lässt ein Stück weit aufatmen. Hartz IV ist ein Willkürsystem, das Menschen mit Almosen abspeist anstatt ihnen, wie vorgesehen, ein ‚menschenwürdiges Existenzminimum‘ zu gewähren. Die von der rot-grünen Bundesregierung unter Zustimmung der CDU vorgenommene Bedarfstabelle war eine reine Sozialkostenminimierungstabelle! Mit lebensnahen, ausreichenden Zuwendungen hatten die praktizierten Regelsätze insbesondere für Kinder nichts zu tun. Mit dieser Armutsmaschinerie muss endlich Schluss sein." Erlanson begrüßte am heutigen Urteil, dass die so genannten ‚Kinderzuschläge‘ kurzfristig zum nächsten Jahr wirksam korrigiert werden müssen, und die sieben Millionen Betroffene bis dahin ergänzende Leistungen beantragen können. Bodo Ramelow, Mitglied der Fraktionsvorsitzendenkonferenz und seit 2009 Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Thüringer Landtag, erklärt, dass DIE LINKE (vormals PDS) bereits 2004 ein wichtiges Rechtsgutachten zur Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Regelsätze initiiert und sich in dieser Sache konsequent engagiert hätte. "Obwohl wir in unserem Kampf gegen Hartz IV von anderen heftig verpönt wurden, sind wir bei unserer strikten Ablehnung gegenüber den menschenunwürdigen Regelsätzen nicht leise geworden. Denn Hartz IV ist und bleibt Armut per Gesetz", so Ramelow. Das heutige Urteil orientiere sich wieder an der individuellen Bedarfsdeckung als Prinzip für Sozialleistungen und "verbannt das praktizierte Pauschalierungsmodell hoffentlich in die Mottenkiste der neoliberalen Grausamkeiten", unterstreicht Ramelow. Es müsse alles dafür getan werden, dass diese Unrechtspraxis nicht auf Umwegen und versteckt wiederbelebt werde. Das Urteil sei eine deutliche Aufforderung, die gesellschaftspolitische Debatte um neue und praktikable Modelle einer menschenwürdigen, existenzsichernden sozialen Grundsicherung voranzutreiben. "DIE LINKE beschäftigt sich mit solchen Modellen schon seit langem und wir werden uns deutlich vernehmbar weiter einmischen", kündigt Ramelow an. Er appelliert an alle Hartz IV-Betroffenen, den vom Verfassungsgericht festgestellten Aufstockungsanspruch für die Regelleistungen bei den ARGEn bzw. Optionskommunen geltend zu machen.

http://www.die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/jetzt-amtlich-hartz-iv-menschenunwuerdig-und-verfassungswidrig/

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Berechnungssätze verfassungswidrig

Hartz-IV: Zurechtweisung für die Bundesregierung
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32054/1.html

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Die obersten Verfassungsrichter urteilten: Die Bemessungsgrundlagen der Hartz IV Regelsätze für Kinder und Erwachsenen sind Verfassungswidrig! Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag dem Gesetzgeber aufgetragen, die Vorschriften bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis dahin sollen Hartz-IV Betroffene ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.

Lesen Sie hierzu:

Zusammenfassung des Urteils (Kurz- und Langsfassung)

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/urteilsbegruendung-hartz-iv-regelsatzklage-8666.php

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-verfassungswidrig-6678.php

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Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß

„…Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann. (…) Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen. (…) Der Gesetzgeber ist ferner verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember 2010 eine Regelung im SGB II zu schaffen, die sicherstellt, dass ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf gedeckt wird. Die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten, bei denen ein derartiger Bedarf vorliegt, müssen aber auch vor der Neuregelung die erforderlichen Sach- oder Geldleistungen erhalten. Um die Gefahr einer Verletzung von Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG in der Übergangszeit bis zur Einführung einer entsprechenden Härtefallklausel zu vermeiden, muss die verfassungswidrige Lücke für die Zeit ab der Verkündung des Urteils durch eine entsprechende Anordnung des Bundesverfassungsgerichts geschlossen werden.“ Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zum Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005


Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09
- 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09)

„1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.

4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen….“ Das Urteil vom 9.2.2010 im Wortlaut http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

Siehe dazu die (ersten) Kommentare:

Hartz-IV-Urteil: DGB fordert Programm gegen Verarmung

„Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat das Urteil des Bundes­verfassungsgerichts zu den Regelsätzen von Hartz IV begrüßt. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte dazu am Dienstag in Karlsruhe: „Dies ist ein guter Tag für die Kinder und Familien in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass Hartz IV nicht armutsfest ist und die Regelsätze an die Lebenswirklichkeit angepasst werden müssen. Wir fordern die Politik auf, jetzt rasch und in einem transparenten Verfahren zu einer Anhebung der Regelsätze zu kommen. Dazu schlägt der DGB eine unabhängige Kommission vor, über deren Empfehlungen der Gesetzgeber entscheiden sollte – und nicht wie bisher Ministerialbürokraten hinter verschlossenen Türen…“ DGB-Pressemitteilung vom 09.02.2010 http://www.dgb.de/presse/pressemeldungen/pmdb/pressemeldung_single?pmid=3595


ver.di begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

„Als „gute Nachricht für Erwerbslose, Geringverdiener und deren Familien“ begrüßte Elke Hannack vom Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) das Bundesverfassungsgerichtsurteil, wonach die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig ist. ver.di hatte eine der klagenden Familien im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtschutzes in Karlsruhe vertreten. „Wir haben heute einen großen Erfolg für unsere Mitglieder erzielt“, sagte Hannack…“ ver.di-Meldung vom
9.2.2010 http://presse.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?id=ab0797fe-156b-11df-7d1a-0019b9e321e1


‚Hartz IV’-Urteil: Betroffenenverband fordert weitergehende Änderungen

„Die Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen e.V. als bundesweite Interessenvertretung von Armut und Ausgrenzung betroffener Menschen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für eine Neufestsetzung der ‚Hartz IV’-Regelsätze. Gleichzeitig warnt der Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen vor einer generellen Diskriminierung auf ‚Hartz IV’-Leistungen angewiesener Menschen und einer indirekten Absenkung der Regelleistung durch die Vergabe von Gutscheinen…“ Pressemitteilung der BAG Prekäre Lebenslagen e.V. vom 09.02.2010 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/bvg_bag.pdf


Größtmögliche Ohrfeige

„Die Art, wie Rot-Grün unter kräftiger Mithilfe von Union und FDP den angeblichen "Bedarf" angeblicher Menschen berechnet haben, verstößt eklatant gegen das Grundgesetz. Und zwar nicht gegen irgendeinen hinteren Artikel, sondern gegen den wichtigsten Satz unserer Verfassung überhaupt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das ist die größtmögliche Ohrfeige für Hartz IV. Und jeder, der die Willkür der Politik beim Abspeisen der Arbeitslosen mit zurechtgetricksten "Regelsätzen" für einen Skandal gehalten hat, darf sich bei unseren höchsten Richtern bedanken. (…) Dazu gehörte - in der Theorie - auch eine materielle Ausstattung, mit der man sich nicht vor der Gesellschaft verstecken muss. Jetzt, endlich, muss die Politik dieses Versprechen einlösen. Es bleibt ein Skandal, dass es dazu dieses Urteils bedurfte…“ Kommentar zum Hartz-IV-Urteil von Stephan Hebel in der FR online vom 9.2.2010 http://www.fr-online.de/top_news/2290185_Kommentar-zum-Hartz-IV-Urteil-Groesstmoegliche-Ohrfeige.html


Regelleistung und Menschenwürde

Berechnung von Reinhold Schramm vom 09.02.2010 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/schramm_regel.pdf


IG Metall: Für ein sozialstaatliches Leistungsrecht statt Hartz IV!

„Auch wenn viele Faktoren zur aktuellen Lage auf den Arbeitsmarkt beigetragen haben, ist nach fünf Jahren deutlich: Hartz IV hat keinen nachhaltigen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit geleistet, es hat die vorhanden Probleme verschärft und neue geschaffen. Hartz IV ist eine Zumutung für die Betroffenen und Türöffner für Lohndumping! Leistungen müssen bedarfsgerecht gestaltet, Zumutungen müssen beendet werden. Notwendig ist ein Schutz vor Lohndumping. Ein Abrutschen in Hartz IV muss vermieden werden. Fazit: Wir brauchen einen arbeitsmarktpolitischen Neustart…“ Diskussionspapier vom IG Metall Vorstand FB Sozialpolitik vom
04.02.10

Kurzfassung (pdf) http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/100209_hartz_IV_kurzfassung.pdf

Langfassung (pdf) http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/100209_hartz_IV_langfassung.pdf

Siehe dazu auch:

So wollen wir leben! Das bedingungslose Grundeinkommen ein Top-Thema in der IG Metall-Befragung

„Mit der Kampagne Gemeinsam für ein gutes Leben verbindet sich mit 450.000 TeilnehmerInnen die größte Befragung, die Gewerkschaften je gemacht haben. Gefragt wurde danach, was die Mitglieder, die Beschäftigten im Organisationsbereich der IG Metall, die Menschen in Deutschland denken und fordern, wenn es darum geht, ein sicheres und gutes Leben zu führen. (…) Leider ignorierte die IG Metall-Führung die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen: „Für die Hartz-IV-Bezieher und -Bezieherinnen sind die Regelsätze auf den von den Wohlfahrtsverbänden geforderten Betrag von 440 Euro zu erhöhen.“ (S. 16) Mit diesen Forderungen wird nicht nur der Ruf der Mitglieder nach einem Grundeinkommen ignoriert. Selbst ein möglicher Schritt dahin durch eine individuell garantierte und armutsfeste Grundsicherung (Regelsatz mindestens 500 Euro), die prinzipiell sanktionsfrei ist, wird nicht in den Forderungskatalog der IG Metall-Führung aufgenommen…“ Artikel von Ronald Blaschke vom 31.01.10 beim Netzwerk Grundeinkommen http://www.grundeinkommen.de/31/01/2010/so-wollen-wir-leben-das-bedingungslose-grundeinkommen-ein-top-thema-in-der-ig-metall-befragung.html


Der verachtete Sozialstaat

„In deutschen Feuilletons wird plötzlich wieder gefragt, ob unser Sozialstaat denn überhaupt zum Status freier Bürger passt und ob er wohl noch zu rechtfertigen sei. Man will ihm an die Wurzeln. Debattiert wird, als hätte er keine Geschichte…“ Text der Sendung von Thomas Meyer im Deutschlandradio http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/politischesfeuilleton/1119768/


Wie die Grundlagen unseres Sozialstaates zerfallen

„Die weltweite Wirtschaftskrise und ihre Folgen für den deutschen Arbeitsmarkt stehen derzeit im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Alle Signale werden vor allem auf Wachstum und weiteren Strukturwandel gestellt. Dabei werden die negativen Folgen fortschreitender Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt und in der Arbeitswelt, von Stellenabbau, Einkommenskürzungen, Verschlechterung von Arbeitsbedingungen, für die Produktivität, Innovation und soziale Sicherheit häufig ausgeblendet…“ Artikel von Walter Edenhofer bei den Nachdenkseiten http://www.nachdenkseiten.de/?p=4472


"Der Rückblick auf die Alten macht einfach schlauer"

„Das Thema Gerechtigkeit spielt momentan in unserer Gesellschaft eine große Rolle. Gerechtigkeit wird bei den Verwerfungen der kapitalistischen Wirtschaft vehement eingefordert, aber kaum einer kann genau erklären, um was es sich dabei überhaupt handelt. Gerechtigkeit scheint emotional ein sehr starker Begriff und analytisch eine recht verschwommene Kategorie zu sein. In seinem neuesten [extern] Buch "Tschüss ihr da oben. Vom baldigen Ende des Kapitalismus" hat sich der Journalist und Philosoph Peter Zudeick neben einer Beschreibung der politischen und sozialen Widersprüche im gegenwärtigen Crashkapitalismus sowie Vorschläge zu deren Lösung dem gerechtigkeitstheoretischen Diskurs von Aristoteles bis zu John Rawls gewidmet und versucht, das ideologische Knäuel zu entwirren…“ Interview mit dem Philosophen Peter Zudeick über Gerechtigkeit von Reinhard Jellen in telepolis vom 10.01.2010 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31761/1.html

Aus dem Text: „…Und damit komme ich auf meinen Lieblingssatz: Es ist nicht die individualpsychologische Verfasstheit von einzelnen Akteuren, sondern das System, an dem es mangelt. Auf der einen Seite ermöglicht, ermuntert und honoriert das System diese raffgierige und verantwortungslose Art des Wrtschaftens, während auf der anderen Seite der Hartz-IV-Empfänger mit allem haftet, was er hat, obwohl er unverschuldet in Langzeitarbeitslosigkeit gekommen ist. Wenn das keine schreiende Ungerechtigkeit ist, weiß ich überhaupt nicht mehr, was wir mit dem Begriff anfangen sollen….“


Debatte um Verfassungsänderung: Bundesagentur für Arbeit hat Plan B für Jobcenter

„Die Union ist sich zwar einig, für eine Reform der Jobcenter das Grundgesetz zu ändern. Behördenvorstand Alt fährt dennoch zweigleisig, wie er der FTD sagte - denn die Sozialdemonkraten stellen Bedingungen…“ Artikel von Maike Rademaker und Thomas Steinmann in der FDT vom 9.2.2010 http://www.ftd.de/politik/deutschland/:debatte-um-verfassungsaenderung-bundesagentur-fuer-arbeit-hat-plan-b-fuer-jobcenter/50071566.html


Aktion mit "verfassungsrechtlichen Risiken". Neuordnung der Argen als Sprengstoff für die "Grundsicherung für Arbeitssuchende"

„Vorwärts, wir müssen zurück. Nach diesem Motto reformiert derzeit die Politik die Arbeitsmarktreform Hartz IV. "Die Zusammenführung der unterschiedlichen Kompetenzen birgt enorme Chancen für eine ganzheitliche Betreuung, hat allerdings auch aufwändige personelle und organisatorische Findungsprozesse zur Folge", handele es sich doch um einen "rechtlich sehr komplexen Prozess", war 2005 in einer Broschüre des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu lesen. Wie rechtlich komplex dieser Prozess der Zusammenlegung von Arbeitsagenturen und Kommunen wirklich war, hatte damals im Hause von Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) freilich niemand erkannt…“ Artikel von Rudolf Stumberger in telepolis vom 26.01.2010 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31969/1.html


Ziel der Einführung von Hartz I-IV etc. ist der Aufbau des größten Niedriglohnsektors in der EU

„Wenn die Befürworter der Hartz-Gesetze und dabei insbesondere die mitverantwortlichen Sozialdemokraten diese zerstörerischen Reformen verteidigen, dann verweisen sie routinemäßig auf das angeblich notwendige Ziel der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenunterstützung. Ziel war jedoch etwas ganz anderes. Ein Freund der NDS hat dies in einer Analyse niedergeschrieben, die einen guten Überblick verschafft.“ Artikel vom 27.1.2010 bei den Nachdenkseiten http://www.nachdenkseiten.de/?p=4480#more-4480


70 Prozent wollen Mindestlohn - Arm wie Reich für zehn Euro

„Gut zwei Drittel der Bevölkerung wollen einen gesetzlichen Mindestlohn. Sogar unter Besserverdienern und Selbstständigen sind die Befürworter in der Mehrheit…“ Böckler Impuls 01/2010 http://www.boeckler.de/32014_102381.html


Vom Verschwinden des Lohnabstands. Warten auf das Urteil aus Karlsruhe: Was, wenn die Sozialleistungen höher liegen als die Löhne von Geringverdienern?

„Morgen fällt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Hartz-IV-Regelsätze von Kindern (siehe dazu Ein Sechsjähriger isst eben weniger als ein Fünfjähriger). Allgemein wird erwartet, dass in der Folge des Urteils der Gesetzgeber die Regelsätze für Kinder erhöhen muss. Äußerungen des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier legen nahe, dass auch die allgemeinen Regelsätze zur Disposition stehen (vgl. dazu Koch: Mehr Temperatur durch Härte bei Hartz IV). Eine daraus folgende Erhöhung hätte große sozialpolitische Auswirkungen. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass sich der Lohnabstand zwischen Nettolöhnen und Sozialleistungen in vielen Fällen derart verringern könnte, dass sich die Frage, ob sich Arbeit lohnt, mit einer neuen Drastik stellt…“ Artikel von Thomas Pany in telepolis vom 08.02.2010 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32049/1.html


Kündigung: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber

Video der Panorama-Sendung vom 21. Januar 2010 http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama388.html


Wie die Jobangst krank macht- Umfrage: Jeder dritte Berufstätige hat aus Sorge um die Arbeitsstelle Gesundheitsprobleme

„Wenn die Angst um den Arbeitsplatz zu groß wird, kann dies auch gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Jeder dritte berufstätige Deutsche (35,8%) führt bestimmte gesundheitliche Probleme auf seine Sorge um den Arbeitsplatz zurück. Das belegen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der "Apotheken Umschau". Am häufigsten klagen deswegen die Berufstätigen über Verspannungen im Schulter-Nacken-Bereich (18,0%), Rückenschmerzen (17,1%), Kopfschmerzen (11,2%) und Nervosität, innere Unruhe (9,1%)…“ Pressemitteilung vom 08.02.2010 http://www.presseportal.de/meldung/1557551


Arbeitsplatz: Mit Pillen schneller arbeiten

Enhancement: Wer will immer mehr leisten?

„Vom Versuch, die Gesellschaft nach akademischen Leistungsansprüchen zu organisieren. In der Diskussion um Cognitive Enhancement wird oft behauptet, geistige Leistungsfähigkeit sei etwas Gutes. Daher sei auch Enhancement beispielsweise mit psychopharmakologischen Mitteln zur geistigen Leistungssteigerung etwas Gutes, sofern bestimmte Sicherheitsvorkehrungen eingehalten würden. Lassen sich dann keine gewichtigen Gegeneinwände finden, scheint der Fall klar. Doch so einfach ist es nicht. Denn wer will eigentlich immer mehr leisten?...“ Artikel von Stephan Schleim in telepolis vom 23.01.2010 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31803/1.html


Arbeitsmarkt Das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit nährt ganze Branchen. Vor allem Weiterbildungsindustrie und Transferberater profitieren von Entlassungen. Cornelia Schmergal über das Geschäft mit den Arbeitslosen in der WirtschaftsWoche vom 28.01.2010 http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/das-geschaeft-mit-der-arbeitslosigkeit-419926/


Glut unter der Asche: Sozialproteste in über 50 Städten!

„Anlässlich des sensationellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von HartzIV rührt sich auch wieder Widerstand in den vielfältigen Initiativen des Sozialprotests. In über 50 Städten „malten“ Protestinitiativen ihre Forderungen nach „500 Euro jetzt!“, „Weg mit Sanktionen!“ und „Schließt die Bundesagentur!“ an die Fenster und Türen der Arbeitsagenturen, veranstalteten Kundgebungen, riegelten Eingänge ab und begleiteten HartzIV-Betroffene zu den Sachbearbeitern…“ Presseerklärung des Aktionsbündnisses Sozialproteste vom 9.2.2010 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/aktionen/2010/absp902.pdf


Aus: LabourNet, 9. Februar 2010



http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=ALG+II
http://freepage.twoday.net/search?q=SGB+II
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelsatz
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelleistung
http://freepage.twoday.net/search?q=Existenzminimum
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
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