BA erteilt rechtwidrige Anweisung zur Abweisung von Überprüfungsanträgen und Widersprüchen Hartz IV
„Erwerbslosen Forum Deutschland empfiehlt unbedingt zu klagen. Erweiterte Musterklage veröffentlicht. BA soll zügig ihre rechtwidrige Anweisung zurück nehmen Mit einer Dienstanweisung (21.12.2009) hat die Bundesagentur für Arbeit allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften Weisung erteilt, dass die verstärkt gestellten Überprüfungsanträge, die in Folge des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Hartz IV-Regelleistungen nach § 20 SGB II als unbegründet zurück zuweisen. Ebenso sollen eingehende Widersprüche auf die Überprüfungsanträge sowie Neu- und Folgeanträge als unbegründet zurück gewiesen werden. Damit trifft die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine offensichtlich rechtwidrige Entscheidung….“ Pressemitteilung des Erwerbslosen Forum Deutschland vom 06.01.2010 http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/6_062010060106_363_1.htm
Siehe dazu:
Überprüfungsanträge bzgl. der Hartz-IV-Verfahren vor dem BVerfG
Dokumentation von Thomas Kallay, einem der 3 Kläger vor dem BVerfG, bei chefduzen http://www.chefduzen.de/index.php/topic,20406.msg187805.html#msg187805
Klageformular für den Fall, daß ARGEn die Ü-Anträge oder Widersprüche ablehnen mit der Begründung, sie seien bzgl. der Erwachsenen-Regelsätze nicht zulässig (pdf) http://www.chefduzen.de/tk/Ueberpruefungsantraege/Klage_gg_ARGE_wg__HEGA_20122009.pdf
5 Jahre Hartz IV – keine Erfolgsstory
DGB Bereich Arbeitsmarktpolitik: arbeitsmarkt aktuell 1/2010 (pdf) http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/a/arbeitsmarkt_aktuell_01_10.pdf/
Erniedrigung in Würde verwandeln. Hartz IV hat die Kinderarmut auf drei Millionen verdoppelt
Erklärung des Sozialforum Bochum vom 05.01.10 zu fünf Jahre Widerstand gegen Hartz IV http://www.bo-alternativ.de/2010/01/05/erniedrigung-in-wuerde-verwandeln/
Fünf Jahre gegen Hartz IV: Mit »Agenturschluss« begannen Proteste
Artikel von Peter Nowak im ND vom 06.01.2010 http://www.neues-deutschland.de/artikel/162390.fuenf-jahre-gegen-hartz-iv.html
Zitat zum Thema
„5 Jahre Hartz IV Frankfurt: Im Rahmen einer kleinen Feierstunde haben heute die führenden Vertreter der Deutschen Wirtschaft das fünfjährige Bestehen von Hartz IV gewürdigt. Wie ein Vertreter der Deutschen Bank sagte, habe sich das Gesetz für Banken und Unternehmen in Deutschland rückblickend gelohnt. Entscheidend sei vor allem der Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung gewesen. Alle Banken und Unternehmen erhalten nämlich seit über einem Jahr staatliche Unterstützung ohne Nachweis der Bedürftigkeit. Die zuvor bestehende jahrelange Praxis, daß Unternehmervertreter und Manager zusammen mit ALG II-Empfängern auf Wartefluren der Bundesagentur sitzen mußten, sei entwürdigend gewesen. Nun gehe es allerdings darum, Hartz IV weiterhin zu verbessern. Als weiterer Schritt solle die monatliche Hilfe zum Lebensunterhalt für die deutsche Wirtschaft gesetzlich verankert werden. Begründet sei dies dadurch, daß praktisch alle Unternehmen und Banken in Deutschland seit geraumer Zeit eine große Bedarfsgemeinschaft seien.“
Aus: LabourNet, 7. Januar 2010
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Hartz4-Plattform und Sozialticker weisen auf Fristablauf vor Bundesverfassungsgerichts-Urteils hin
"Hartz4-Plattform" und „Der Sozialticker“, die unabhängige, sozialpolitische Informationsplattformen, weisen gemeinsam darauf hin, dass nach ihren Informationen nur noch bis zum 08. Februar 2010 rückwirkende Überprüfungsanträge in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze gestellt werden können.
Mit Verkündung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar ist die Frist dafür abgelaufen. Entsprechend dem Vorlage- Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wird das Urteil des BVerfG den Eckregelsatz insgesamt betreffen - also die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II) UND die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 28 SGB II).
Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 20. Oktober 2009 hatten die Bundesverfassungsrichter unter Vorsitz des Präsidenten des BVerfG Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze zu erkennen gegeben und eine über Hartz IV hinaus gehende grundsätzliche Prüfung des soziokulturellen Existenzminimums in Aussicht gestellt. Für den Fall, dass ein von Hans-Jürgen Papier angesprochenes „materielles Unrecht“ in Sachen Hartz IV, also ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine Chance, auch rückwirkende Ausgleichszahlungen zu erhalten. Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag die bereits rechtskräftigen Hartz IV-Leistungsbescheide bis auf 4 Jahre zurückgehend angefochten wurden.
Nach Information von "Hartz4-Plattform" und dem "Sozialticker" - ist deshalb folgendes zu beachten:
Überprüfungsanträge müssen bis spätestens Montag, 08. Februar bei der jeweiligen Hartz IV-Behörde eingegangen sein. Diese Frist gilt jedoch nicht für Ablehnungen und Widerspruchsbescheide auf bereits eingereichte Überprüfungsanträge. In den Fällen müssen für die Widersprüche und Klagen unbedingt die in den „Rechtsbehelfsbelehrungen“ genannten Fristen eingehalten werden.
Entsprechende Musteranträge wurden uns vom Hauptkläger, Thomas Kallay, zur Verfügung gestellt und sind unter: http://www.chefduzen.de, http://www.hartz4-plattform.de oder beim Sozialticker http://www.sozialticker.com verlinkt einsehbar.
Der Sozialticker e.V.
Alte Dorfstr. 4
15926 Luckau, Deutschland
info (at) sozialticker.com
http://www.sozialticker.com
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=ALG+II
http://freepage.twoday.net/search?q=Bundesagentur+für+Arbeit
http://freepage.twoday.net/search?q=Arbeitsagentur
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelsatz
http://freepage.twoday.net/search?q=Existenzminimum
http://freepage.twoday.net/search?q=Agenturschluss
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
Siehe dazu:
Überprüfungsanträge bzgl. der Hartz-IV-Verfahren vor dem BVerfG
Dokumentation von Thomas Kallay, einem der 3 Kläger vor dem BVerfG, bei chefduzen http://www.chefduzen.de/index.php/topic,20406.msg187805.html#msg187805
Klageformular für den Fall, daß ARGEn die Ü-Anträge oder Widersprüche ablehnen mit der Begründung, sie seien bzgl. der Erwachsenen-Regelsätze nicht zulässig (pdf) http://www.chefduzen.de/tk/Ueberpruefungsantraege/Klage_gg_ARGE_wg__HEGA_20122009.pdf
5 Jahre Hartz IV – keine Erfolgsstory
DGB Bereich Arbeitsmarktpolitik: arbeitsmarkt aktuell 1/2010 (pdf) http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/a/arbeitsmarkt_aktuell_01_10.pdf/
Erniedrigung in Würde verwandeln. Hartz IV hat die Kinderarmut auf drei Millionen verdoppelt
Erklärung des Sozialforum Bochum vom 05.01.10 zu fünf Jahre Widerstand gegen Hartz IV http://www.bo-alternativ.de/2010/01/05/erniedrigung-in-wuerde-verwandeln/
Fünf Jahre gegen Hartz IV: Mit »Agenturschluss« begannen Proteste
Artikel von Peter Nowak im ND vom 06.01.2010 http://www.neues-deutschland.de/artikel/162390.fuenf-jahre-gegen-hartz-iv.html
Zitat zum Thema
„5 Jahre Hartz IV Frankfurt: Im Rahmen einer kleinen Feierstunde haben heute die führenden Vertreter der Deutschen Wirtschaft das fünfjährige Bestehen von Hartz IV gewürdigt. Wie ein Vertreter der Deutschen Bank sagte, habe sich das Gesetz für Banken und Unternehmen in Deutschland rückblickend gelohnt. Entscheidend sei vor allem der Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung gewesen. Alle Banken und Unternehmen erhalten nämlich seit über einem Jahr staatliche Unterstützung ohne Nachweis der Bedürftigkeit. Die zuvor bestehende jahrelange Praxis, daß Unternehmervertreter und Manager zusammen mit ALG II-Empfängern auf Wartefluren der Bundesagentur sitzen mußten, sei entwürdigend gewesen. Nun gehe es allerdings darum, Hartz IV weiterhin zu verbessern. Als weiterer Schritt solle die monatliche Hilfe zum Lebensunterhalt für die deutsche Wirtschaft gesetzlich verankert werden. Begründet sei dies dadurch, daß praktisch alle Unternehmen und Banken in Deutschland seit geraumer Zeit eine große Bedarfsgemeinschaft seien.“
Aus: LabourNet, 7. Januar 2010
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Hartz4-Plattform und Sozialticker weisen auf Fristablauf vor Bundesverfassungsgerichts-Urteils hin
"Hartz4-Plattform" und „Der Sozialticker“, die unabhängige, sozialpolitische Informationsplattformen, weisen gemeinsam darauf hin, dass nach ihren Informationen nur noch bis zum 08. Februar 2010 rückwirkende Überprüfungsanträge in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze gestellt werden können.
Mit Verkündung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar ist die Frist dafür abgelaufen. Entsprechend dem Vorlage- Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wird das Urteil des BVerfG den Eckregelsatz insgesamt betreffen - also die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II) UND die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 28 SGB II).
Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 20. Oktober 2009 hatten die Bundesverfassungsrichter unter Vorsitz des Präsidenten des BVerfG Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze zu erkennen gegeben und eine über Hartz IV hinaus gehende grundsätzliche Prüfung des soziokulturellen Existenzminimums in Aussicht gestellt. Für den Fall, dass ein von Hans-Jürgen Papier angesprochenes „materielles Unrecht“ in Sachen Hartz IV, also ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine Chance, auch rückwirkende Ausgleichszahlungen zu erhalten. Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag die bereits rechtskräftigen Hartz IV-Leistungsbescheide bis auf 4 Jahre zurückgehend angefochten wurden.
Nach Information von "Hartz4-Plattform" und dem "Sozialticker" - ist deshalb folgendes zu beachten:
Überprüfungsanträge müssen bis spätestens Montag, 08. Februar bei der jeweiligen Hartz IV-Behörde eingegangen sein. Diese Frist gilt jedoch nicht für Ablehnungen und Widerspruchsbescheide auf bereits eingereichte Überprüfungsanträge. In den Fällen müssen für die Widersprüche und Klagen unbedingt die in den „Rechtsbehelfsbelehrungen“ genannten Fristen eingehalten werden.
Entsprechende Musteranträge wurden uns vom Hauptkläger, Thomas Kallay, zur Verfügung gestellt und sind unter: http://www.chefduzen.de, http://www.hartz4-plattform.de oder beim Sozialticker http://www.sozialticker.com verlinkt einsehbar.
Der Sozialticker e.V.
Alte Dorfstr. 4
15926 Luckau, Deutschland
info (at) sozialticker.com
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rudkla - 7. Jan, 14:24