Beschämende soziale Situation in Deutschland
20. Oktober 2009
Zur heutigen Verhandlung über die Hartz-IV-Regelsätze von Erwachsenen und Kindern beim Bundesverfassungsgericht erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:
Es ist beschämend, dass die Ausgestaltung des Grundrechts auf eine menschenwürdige Existenz erst vor dem obersten Gericht verhandelt werden muss. Die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder, die Große Koalition unter Angela Merkel und die zukünftige schwarz-gelbe Bundesregierung machten und machen keine Anstalten, auf die berechtigten Forderungen der Erwerbslosenbewegung, der Sozialverbände, Gewerkschaften und der Partei DIE LINKE nach einer umfassenden Erhöhung der Sozialleistungen bei den Grundsicherungen einzugehen. Selbst der Nachweis der Manipulation der Regelsätze durch die Schröder-Regierung, den der Paritätische Wohlfahrtsverband vorlegte, ließen die herrschende Politik nicht einlenken. Der Vergleich mit der Höhe der Armutsrisikogrenze zeigt an, dass Hartz IV Armut und Ausgrenzung per Gesetz ist. Die durchschnittliche Hartz-IV-Leistung beträgt in Deutschland 649 Euro. Die Armutsrisikogrenze beträgt nach dem Sozio-ökonomischen Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung 891 Euro für einen Alleinstehenden. Außerdem ist jedem klar, dass die Bedarfslage von Kindern nicht einfach durch prozentuale Abschläge von Erwachsenenregelsätzen hergeleitet werden, so wie es die Bundesregierung heute noch als richtig befindet. DIE LINKE fordert die Anhebung der Regelsätze bei den Grundsicherungen und für AsylbewerberInnen auf 500 Euro sowie die Erhöhung der Kinderregelsätze entsprechend dem realen Bedarf. Grundsätzlich ist das Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz durch die sofortige Abschaffung der Leistungskürzungen durch Sanktionen bei Hartz IV zu sichern.
http://www.die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/beschaemende-soziale-situation-in-deutschland/
--------
Mündliche Verhandlung in Sachen „Hartz IV“
„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, 20. Oktober 2009 (..) über eine Vorlage des Hessischen Landessozialgerichts (1 BvL 1/09) und über zwei Vorlagen des Bundessozialgerichts vom 27. Januar
2009 (1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) zu der Frage, ob die Regelungen im neuen SGB II, die die Höhe der Regelleistung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bzw. Familien mit Kindern in diesem Alter betreffen, verfassungsgemäß sind…“ Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts mit weiteren Informationen http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-096
Siehe dazu auch:
Mehr soziale Gerechtigkeit? Beginn der Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht
„Am Dienstag, den 20. Oktober, geht es vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe um die Frage, ob die Hartz-IV-Regelungen für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und für Erwachsene verfassungsgemäß sind. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vertritt im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtschutzes eine Familie, über deren Fall das Bundesverfassungsgericht verhandelt…“ ver.di-Pressemitteilung vom 19.10.09 https://erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/grundsicherung-fur-kinder/sozial-gerecht
Worum geht es bei der Überprüfung der Hartz-IV-Regelleistungen für Kinder durch das Bundesverfassungsgericht? Die drei wesentlichen Fragen
Special bei den Erwerbslosen in ver.di https://erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/grundsicherung-fur-kinder/drei-fragen
Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu ‚Hartz IV’-Regelsätzen: Regelleistung von Kindern und Jugendlichen um 40 Prozent zu niedrig
„Aufgrund der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen ‚Hartz IV’ am 20. Oktober erklärt die Bundesarbeitsgemeinschaft
(BAG) Prekäre Lebenslagen e.V., dass der Gesetzgeber bei der Festlegung der Regelleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (‚Hartz IV’) für Kinder und Jugendliche im Durchschnitt um 40 Prozent unter den vergleichbaren Ausgaben von Eltern, die nicht auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII angewiesen sind, liegt…“ Pressemitteilung vom 20.10.2009 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/kinderbfg_bag.pdf
Wenig Licht, viel Schatten – der Dritte Sektor als arbeitsmarktpolitisches Experimentierfeld
„Der Dritte Sektor schafft demnach heute zwar keine nennenswerte Zahl an neuen Arbeitsplätzen, ist aber auch nicht durch Arbeitsplatzverluste geprägt. Doch die hier beschriebenen strukturellen und qualitativen Entwicklungstendenzen werfen kritische Fragen auf – hinsichtlich der Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten und der „Anwaltsfunktion“ gegenüber den Betreuten. Es besteht die Gefahr einer Transformation des Dritten Sektors in einen Niedriglohnsektor. Nicht auszuschließen ist, dass Ein-Euro-Jobs das freiwillige Engagement oder die reguläre Beschäftigung negativ beeinflussen und sich die Qualität der sozialen Dienstleistungen verschlechtert. Hauptursache dieser Entwicklungen ist, dass der Staat seine Beziehungen zum Dritten Sektor in den vergangenen Jahren extrem verändert hat. Dazu gehört eine stärkere Leistungsvergabe unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bei gleichzeitiger Öffnung des sozialen Dienstleistungsmarktes für private Anbieter. Der daraus resultierende Kostendruck schlägt sich mehr und mehr in atypischen Arbeitsverhältnissen nieder…“ Artikel von Dietmar Dathe, Christian Hohendanner und Eckhard Priller in WZBrief Arbeit vom Oktober 2009 beim Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (pdf) http://bibliothek.wzb.eu/wzbrief-arbeit/WZbriefArbeit032009_dathe_hohendanner_priller.pdf
Aus: LabourNet, 20. Oktober 2009
--------
Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht: Viele Fragen, kaum Antworten – die Bundesregierung blamiert sich vor dem obersten Gericht, Bericht vom 20.10.2009 von und bei Erwin Denzler externer Link M.A., Dozent für Arbeits- und Sozialrecht, Fürth/Bayern http://www.400-euro.de/bverfg.html
Armut: Abrechnung in Karlsruhe
Fast 1,7 Millionen Kinder sind auf Hartz IV angewiesen. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob ihr Leben durch politische Willkür unnötig erschwert wurde. Artikel von Dietmar Hipp und Guido Kleinhubbert externer Link bei Spiegel online vom 19. Oktober 2009
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,655928,00.html
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts erklärt das Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes zur politischen Verfügungsmasse und der Bundespräsident pflichtet ihm sofort bei. „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ lautet Artikel 20 des Grundgesetzes. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier meint dagegen in der FAZ: Die Grundlagen unserer Verfassung basieren auf dem Prinzip der Eigenverantwortung“ und „das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes belässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum…“ Artikel von Wolfgang Lieb vom 19. Juni 2006 externer Link auf den Nachdenkseiten http://www.nachdenkseiten.de/?p=1356
Pflegeversicherung wird privatisiert. Schwarz-Gelb kündigt den Solidarpakt auf und schanzt Konzernen Milliardengewinne zu
„Union und FDP haben sich darauf verständigt, die Pflegeversicherung teilweise zu privatisieren. Arbeitnehmer müssen demnach eine verpflichtende private Zusatzversicherungen abschließen, während sich die Arbeitgeber aus der solidarischen Pflegeversicherung verabschieden…“ Artikel von Fabian Lambeck im ND vom 22.10.2009 externer Link. Siehe dazu: http://www.neues-deutschland.de/artikel/157859.pflegeversicherung-wird-privatisiert.html
Belastung für Arbeitnehmer: Schwarz-Gelb verteuert die Pflege „Union und FDP wollen den Bürgern eine zusätzliche Pflichtversicherung für die Pflege vorschreiben. Diese könnte als Pauschale erhoben werden - und den Einstieg in einen lang geplanten Umbau des Gesundheitssystems bedeuten…“ Artikel von Claudia Kade in FDT online vom 21.10.2009 externer Link
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:belastung-fuer-arbeitnehmer-schwarz-gelb-verteuert-die-pflege/50026373.html
Pflegeversicherung: DGB warnt vor Kopfpauschale und Kapitaldeckung DGB-Pressemitteilung vom 21.10.2009 externer Link
http://www.dgb.de/presse/pressemeldungen/pmdb/pressemeldung_single?pmid=3535
Aus: LabourNet, 22. Oktober 2009
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelsatz
http://freepage.twoday.net/search?q=Erwerbslos
http://freepage.twoday.net/search?q=Niedriglohn
http://freepage.twoday.net/search?q=Ein-Euro-Job
http://freepage.twoday.net/search?q=Sozialleistung
http://freepage.twoday.net/search?q=Grundsicherung
http://freepage.twoday.net/search?q=Sanktion
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
http://freepage.twoday.net/search?q=Pflegeversicherung
Zur heutigen Verhandlung über die Hartz-IV-Regelsätze von Erwachsenen und Kindern beim Bundesverfassungsgericht erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:
Es ist beschämend, dass die Ausgestaltung des Grundrechts auf eine menschenwürdige Existenz erst vor dem obersten Gericht verhandelt werden muss. Die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder, die Große Koalition unter Angela Merkel und die zukünftige schwarz-gelbe Bundesregierung machten und machen keine Anstalten, auf die berechtigten Forderungen der Erwerbslosenbewegung, der Sozialverbände, Gewerkschaften und der Partei DIE LINKE nach einer umfassenden Erhöhung der Sozialleistungen bei den Grundsicherungen einzugehen. Selbst der Nachweis der Manipulation der Regelsätze durch die Schröder-Regierung, den der Paritätische Wohlfahrtsverband vorlegte, ließen die herrschende Politik nicht einlenken. Der Vergleich mit der Höhe der Armutsrisikogrenze zeigt an, dass Hartz IV Armut und Ausgrenzung per Gesetz ist. Die durchschnittliche Hartz-IV-Leistung beträgt in Deutschland 649 Euro. Die Armutsrisikogrenze beträgt nach dem Sozio-ökonomischen Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung 891 Euro für einen Alleinstehenden. Außerdem ist jedem klar, dass die Bedarfslage von Kindern nicht einfach durch prozentuale Abschläge von Erwachsenenregelsätzen hergeleitet werden, so wie es die Bundesregierung heute noch als richtig befindet. DIE LINKE fordert die Anhebung der Regelsätze bei den Grundsicherungen und für AsylbewerberInnen auf 500 Euro sowie die Erhöhung der Kinderregelsätze entsprechend dem realen Bedarf. Grundsätzlich ist das Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz durch die sofortige Abschaffung der Leistungskürzungen durch Sanktionen bei Hartz IV zu sichern.
http://www.die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/beschaemende-soziale-situation-in-deutschland/
--------
Mündliche Verhandlung in Sachen „Hartz IV“
„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, 20. Oktober 2009 (..) über eine Vorlage des Hessischen Landessozialgerichts (1 BvL 1/09) und über zwei Vorlagen des Bundessozialgerichts vom 27. Januar
2009 (1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) zu der Frage, ob die Regelungen im neuen SGB II, die die Höhe der Regelleistung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bzw. Familien mit Kindern in diesem Alter betreffen, verfassungsgemäß sind…“ Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts mit weiteren Informationen http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-096
Siehe dazu auch:
Mehr soziale Gerechtigkeit? Beginn der Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht
„Am Dienstag, den 20. Oktober, geht es vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe um die Frage, ob die Hartz-IV-Regelungen für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und für Erwachsene verfassungsgemäß sind. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vertritt im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtschutzes eine Familie, über deren Fall das Bundesverfassungsgericht verhandelt…“ ver.di-Pressemitteilung vom 19.10.09 https://erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/grundsicherung-fur-kinder/sozial-gerecht
Worum geht es bei der Überprüfung der Hartz-IV-Regelleistungen für Kinder durch das Bundesverfassungsgericht? Die drei wesentlichen Fragen
Special bei den Erwerbslosen in ver.di https://erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/grundsicherung-fur-kinder/drei-fragen
Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu ‚Hartz IV’-Regelsätzen: Regelleistung von Kindern und Jugendlichen um 40 Prozent zu niedrig
„Aufgrund der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen ‚Hartz IV’ am 20. Oktober erklärt die Bundesarbeitsgemeinschaft
(BAG) Prekäre Lebenslagen e.V., dass der Gesetzgeber bei der Festlegung der Regelleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (‚Hartz IV’) für Kinder und Jugendliche im Durchschnitt um 40 Prozent unter den vergleichbaren Ausgaben von Eltern, die nicht auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII angewiesen sind, liegt…“ Pressemitteilung vom 20.10.2009 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/kinderbfg_bag.pdf
Wenig Licht, viel Schatten – der Dritte Sektor als arbeitsmarktpolitisches Experimentierfeld
„Der Dritte Sektor schafft demnach heute zwar keine nennenswerte Zahl an neuen Arbeitsplätzen, ist aber auch nicht durch Arbeitsplatzverluste geprägt. Doch die hier beschriebenen strukturellen und qualitativen Entwicklungstendenzen werfen kritische Fragen auf – hinsichtlich der Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten und der „Anwaltsfunktion“ gegenüber den Betreuten. Es besteht die Gefahr einer Transformation des Dritten Sektors in einen Niedriglohnsektor. Nicht auszuschließen ist, dass Ein-Euro-Jobs das freiwillige Engagement oder die reguläre Beschäftigung negativ beeinflussen und sich die Qualität der sozialen Dienstleistungen verschlechtert. Hauptursache dieser Entwicklungen ist, dass der Staat seine Beziehungen zum Dritten Sektor in den vergangenen Jahren extrem verändert hat. Dazu gehört eine stärkere Leistungsvergabe unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bei gleichzeitiger Öffnung des sozialen Dienstleistungsmarktes für private Anbieter. Der daraus resultierende Kostendruck schlägt sich mehr und mehr in atypischen Arbeitsverhältnissen nieder…“ Artikel von Dietmar Dathe, Christian Hohendanner und Eckhard Priller in WZBrief Arbeit vom Oktober 2009 beim Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (pdf) http://bibliothek.wzb.eu/wzbrief-arbeit/WZbriefArbeit032009_dathe_hohendanner_priller.pdf
Aus: LabourNet, 20. Oktober 2009
--------
Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht: Viele Fragen, kaum Antworten – die Bundesregierung blamiert sich vor dem obersten Gericht, Bericht vom 20.10.2009 von und bei Erwin Denzler externer Link M.A., Dozent für Arbeits- und Sozialrecht, Fürth/Bayern http://www.400-euro.de/bverfg.html
Armut: Abrechnung in Karlsruhe
Fast 1,7 Millionen Kinder sind auf Hartz IV angewiesen. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob ihr Leben durch politische Willkür unnötig erschwert wurde. Artikel von Dietmar Hipp und Guido Kleinhubbert externer Link bei Spiegel online vom 19. Oktober 2009
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,655928,00.html
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts erklärt das Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes zur politischen Verfügungsmasse und der Bundespräsident pflichtet ihm sofort bei. „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ lautet Artikel 20 des Grundgesetzes. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier meint dagegen in der FAZ: Die Grundlagen unserer Verfassung basieren auf dem Prinzip der Eigenverantwortung“ und „das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes belässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum…“ Artikel von Wolfgang Lieb vom 19. Juni 2006 externer Link auf den Nachdenkseiten http://www.nachdenkseiten.de/?p=1356
Pflegeversicherung wird privatisiert. Schwarz-Gelb kündigt den Solidarpakt auf und schanzt Konzernen Milliardengewinne zu
„Union und FDP haben sich darauf verständigt, die Pflegeversicherung teilweise zu privatisieren. Arbeitnehmer müssen demnach eine verpflichtende private Zusatzversicherungen abschließen, während sich die Arbeitgeber aus der solidarischen Pflegeversicherung verabschieden…“ Artikel von Fabian Lambeck im ND vom 22.10.2009 externer Link. Siehe dazu: http://www.neues-deutschland.de/artikel/157859.pflegeversicherung-wird-privatisiert.html
Belastung für Arbeitnehmer: Schwarz-Gelb verteuert die Pflege „Union und FDP wollen den Bürgern eine zusätzliche Pflichtversicherung für die Pflege vorschreiben. Diese könnte als Pauschale erhoben werden - und den Einstieg in einen lang geplanten Umbau des Gesundheitssystems bedeuten…“ Artikel von Claudia Kade in FDT online vom 21.10.2009 externer Link
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:belastung-fuer-arbeitnehmer-schwarz-gelb-verteuert-die-pflege/50026373.html
Pflegeversicherung: DGB warnt vor Kopfpauschale und Kapitaldeckung DGB-Pressemitteilung vom 21.10.2009 externer Link
http://www.dgb.de/presse/pressemeldungen/pmdb/pressemeldung_single?pmid=3535
Aus: LabourNet, 22. Oktober 2009
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelsatz
http://freepage.twoday.net/search?q=Erwerbslos
http://freepage.twoday.net/search?q=Niedriglohn
http://freepage.twoday.net/search?q=Ein-Euro-Job
http://freepage.twoday.net/search?q=Sozialleistung
http://freepage.twoday.net/search?q=Grundsicherung
http://freepage.twoday.net/search?q=Sanktion
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
http://freepage.twoday.net/search?q=Pflegeversicherung
rudkla - 20. Okt, 17:12