Eine Rente, die unter das Existenzminimum fällt, verstößt gegen die Verfassung
Das Bundessozialgericht stellte aktuell fest, das die ALG II Berechnungen bei Partnerschaften mit Rentnern stellenweise falsch sind. In einem aktuellen Urteil (BSG, Aktenzeichen: B 14/7b AS 58/06 R) des Bundessozialgerichtes in Kassel heißt es, dass die Berechnungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) teilweise fehlerhaft seien. Dieses Urteil bezieht sich auf den Lebensumstand, wenn Rentner mit erwerbslosen Partner zusammen leben und eine Partnerschaft bilden.
Lesen Sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a890961003.php
http://freepage.twoday.net/search?q=Existenzminimum
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rudkla - 27. Apr, 14:46