Ratgeber Hartz IV: Leistungspflicht des Leistungsträgers
Oft redet sich der Leistungsträger mit irgendwelchen internen Problemen heraus oder vertröstet einen Hilfebedürftigen von einer Woche zur nächsten - das ist rechtswidrig! Die oft vorgeschobenen Gründe wie Krankheit/Abwesenheit von Mitarbeitern, verlegte Akten oder lange Bearbeitungszeiträume wegen starker Arbeitsbelastung entbinden einen Leistungsträger NICHT von seinen gesetzlichen Leistungspflichten! Diese internen Probleme dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen gehen. Ist die Bedürftigkeit bzw. der Bedarf hinreichend bewiesen, muss der Leistungsträger zahlen – notfalls als Darlehen oder auf der Grundlage eines vorläufigen Bescheides.
Lesen Sie den ganzen Artikel: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a840d17101.php
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rudkla - 20. Apr, 14:39