Gericht erleichtert Dumping-Löhne
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/473/166994/
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Armutslöhne statt Tariflöhne: Europäischer Gerichtshof contra Bundesverfassungsgericht
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen darf nicht in jedem Fall an die Einhaltung von Tarifverträgen gekoppelt werden. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. April. Gesetze, durch die Arbeitgeber zum Zahlen von Mindestlöhnen gezwungen werden, widersprächen der EG-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern. Das Urteil stellt das niedersächsische Landesvergabegesetz in Frage, das vorsieht, dass dass Bau-Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren Arbeitnehmern Tariflohn zahlen. Die Linksfraktion leitete umgehend eine drastische Forderung aus dem Urteil ab: Der Bundestag müsse "nach dem skandalösen Urteil des EuGH" die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon sofort aussetzen. Zur Begründung gaben die Abgeordneten Diether Dehm und Ulla Lötzer an: "Mit der Absage an die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen wendet sich der EuGH gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Tariftreue bei öffentlichen Bauaufträgen als verfassungsgemäß erklärt hat."
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=17635
http://freepage.twoday.net/search?q=Dumping
http://freepage.twoday.net/search?q=Armutslöhne
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Armutslöhne statt Tariflöhne: Europäischer Gerichtshof contra Bundesverfassungsgericht
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen darf nicht in jedem Fall an die Einhaltung von Tarifverträgen gekoppelt werden. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. April. Gesetze, durch die Arbeitgeber zum Zahlen von Mindestlöhnen gezwungen werden, widersprächen der EG-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern. Das Urteil stellt das niedersächsische Landesvergabegesetz in Frage, das vorsieht, dass dass Bau-Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren Arbeitnehmern Tariflohn zahlen. Die Linksfraktion leitete umgehend eine drastische Forderung aus dem Urteil ab: Der Bundestag müsse "nach dem skandalösen Urteil des EuGH" die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon sofort aussetzen. Zur Begründung gaben die Abgeordneten Diether Dehm und Ulla Lötzer an: "Mit der Absage an die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen wendet sich der EuGH gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Tariftreue bei öffentlichen Bauaufträgen als verfassungsgemäß erklärt hat."
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rudkla - 3. Apr, 22:04