Der Chaos Computer Club (CCC) kritisiert schwere Mängel bei Wahl in Cottbus
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80022
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Wahlausschuss in Cottbus ignoriert die Tatsachen
Der Wahlprüfungsausschuss von Cottbus hat in seiner heutigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung von Cottbus einstimmig empfohlen, den Einspruch [1] gegen die Oberbürgermeisterwahl vom 22. Oktober abzulehnen. Ein Cottbusser Wähler hatte gegen die Wahl Einspruch erhoben, weil die eingesetzten Wahlcomputer der Firma Nedap manipulierbar und nicht vertrauenswürdig sind. Die Forschungsergebnisse des Chaos Computer Club und der Initiative "Wir vertrauen Wahlcomputern nicht" (wijvertrouwenstemcomputersniet.nl) belegen diese Manipulierbarkeit der Computer.
Im Mittelpunkt des Einspruches stand der berechtigte Einwand des Wählers, dass das Wahlergebnis nicht mehr nachprüfbar ist. Die Öffentlichkeit kann die Auszählung der Stimmen in keiner Weise nachvollziehen. Zudem kann niemand sicher sagen, ob die Wahlcomputer manipuliert sind oder nicht. Diese grundlegenden Bedenken fanden im Ausschuss keinerlei Würdigung, es wurde einzig anhand von formalen Kriterien geurteilt. Eine inhaltliche Diskussion scheiterte an der Unkenntnis der Ausschussmitglieder über die Manipulationsmöglichkeiten an den Wahlcomputern. Offenkundig war diese inhaltliche Auseinandersetzung auch nicht gewünscht.
Die Argumentation der Wahlleiterin, Frau Hiekel, der sich der Wahlausschuss anschloss, beruhte auf der rein rechtlich gerade noch so gegebenen Zulassung der Wahlcomputer. Eine Betrachtung der jüngst veröffentlichten Erkenntnisse fand nicht statt. "Das gehört nicht auf unsere Ebene, das muss auf Bundes- oder Landesebene behandelt werden," war die einhellige Meinung der Ausschussmitglieder.
Jedwede technische Betrachtung der Einspruchsgrundlagen entfiel ebenso wie eine Berücksichtigung der jüngsten Äußerungen von PTB-Prüfungsleiter Dieter Richter. Richter hatte in Interviews [2] zugegeben, dass die PTB angesichts der neuen Erkenntnisse keine Empfehlung für eine Verwendungsgenehmigung mehr an das Innenministerium erteilen würde. "Wir können doch nicht auf Interviews reagieren," lautete die Aussage der Ausschussmitglieder. Die Realität in Cottbus ist offenbar schon traurig genug, so dass man sich nicht noch mit den Sicherheitsproblemen der Wahlcomputer auseinandersetzen wollte.
Einzelne Ausschussmitglieder äußerten, dass sie eine Manipulation aufgrund des "erheblichen Zeitaufwandes" für nicht möglich hielten und offenbarten damit massive Unkenntnis der technischen Realitäten. Eine Manipulation durch Austausch der Software oder durch ein trojanisches Stimmspeicher-Modul ist in wenigen Sekunden möglich. Das Angebot, die technischen Details von den anwesenden CCC-Mitgliedern vortragen zu lassen, wurde von der Ausschussvorsitzenden rundweg abgelehnt.
Weiterhin wurde in dem Einspruch der mehrfache Verstoß gegen die behauptete Aufbewahrung in "geschützten Umgebungen" und die nicht erfolgte Prüfung der Wahlcomputer in den Stimmlokalen bemängelt.
Die Wahlleiterin behauptete hierzu schlicht, dass die beobachteten Verstöße gegen die Aufbewahrungs- und Überprüfungsregeln nicht stattgefunden hätten. Dies habe ihr der Wahlvorstand bestätigt und "minutiös dokumentiert unterschrieben". Die Beobachtungen der CCC-Wahlbeobachtergruppe [3] wurden nicht zur Kenntnis genommen, aber auch die sich mit diesen Beobachtungen deckenden persönlichen Erlebnisse des Einspruchstellers wurden nicht ernsthaft in Betracht gezogen. Dass die Wahlvorstände in dem betreffenden Wahllokal 4105 natürlich kein Interesse daran haben, ihre eigenen Verfehlungen zuzugeben, fand dabei keine Berücksichtigung. Nach wenigen Minuten wurde die bereits vorformulierte Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung verlesen: keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen, keine Zweifel - die Wahlcomputer sind sicher.
In Gesprächen mit einzelnen Stadtverordneten nach der Sitzung war immerhin die Bereitschaft zu erkennen, die anstehende Beschaffung der Nedap-Wahlcomputer nochmals zu überdenken. Der CCC ist gerne bereit, im Detail Auskunft zu den Risiken und Problemen zu geben.
[1] http://www.langensoft.de/OBWahl-CB/Wahleinspruch1.html
[2] http://www.ccc.de/updates/2006/ptb-bestaetigt-nichteignung
[3] http://www.ccc.de/updates/2006/bericht-ob-wahl-cottbus
http://freepage.twoday.net/search?q=Wahlcomputer
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Wahlausschuss in Cottbus ignoriert die Tatsachen
Der Wahlprüfungsausschuss von Cottbus hat in seiner heutigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung von Cottbus einstimmig empfohlen, den Einspruch [1] gegen die Oberbürgermeisterwahl vom 22. Oktober abzulehnen. Ein Cottbusser Wähler hatte gegen die Wahl Einspruch erhoben, weil die eingesetzten Wahlcomputer der Firma Nedap manipulierbar und nicht vertrauenswürdig sind. Die Forschungsergebnisse des Chaos Computer Club und der Initiative "Wir vertrauen Wahlcomputern nicht" (wijvertrouwenstemcomputersniet.nl) belegen diese Manipulierbarkeit der Computer.
Im Mittelpunkt des Einspruches stand der berechtigte Einwand des Wählers, dass das Wahlergebnis nicht mehr nachprüfbar ist. Die Öffentlichkeit kann die Auszählung der Stimmen in keiner Weise nachvollziehen. Zudem kann niemand sicher sagen, ob die Wahlcomputer manipuliert sind oder nicht. Diese grundlegenden Bedenken fanden im Ausschuss keinerlei Würdigung, es wurde einzig anhand von formalen Kriterien geurteilt. Eine inhaltliche Diskussion scheiterte an der Unkenntnis der Ausschussmitglieder über die Manipulationsmöglichkeiten an den Wahlcomputern. Offenkundig war diese inhaltliche Auseinandersetzung auch nicht gewünscht.
Die Argumentation der Wahlleiterin, Frau Hiekel, der sich der Wahlausschuss anschloss, beruhte auf der rein rechtlich gerade noch so gegebenen Zulassung der Wahlcomputer. Eine Betrachtung der jüngst veröffentlichten Erkenntnisse fand nicht statt. "Das gehört nicht auf unsere Ebene, das muss auf Bundes- oder Landesebene behandelt werden," war die einhellige Meinung der Ausschussmitglieder.
Jedwede technische Betrachtung der Einspruchsgrundlagen entfiel ebenso wie eine Berücksichtigung der jüngsten Äußerungen von PTB-Prüfungsleiter Dieter Richter. Richter hatte in Interviews [2] zugegeben, dass die PTB angesichts der neuen Erkenntnisse keine Empfehlung für eine Verwendungsgenehmigung mehr an das Innenministerium erteilen würde. "Wir können doch nicht auf Interviews reagieren," lautete die Aussage der Ausschussmitglieder. Die Realität in Cottbus ist offenbar schon traurig genug, so dass man sich nicht noch mit den Sicherheitsproblemen der Wahlcomputer auseinandersetzen wollte.
Einzelne Ausschussmitglieder äußerten, dass sie eine Manipulation aufgrund des "erheblichen Zeitaufwandes" für nicht möglich hielten und offenbarten damit massive Unkenntnis der technischen Realitäten. Eine Manipulation durch Austausch der Software oder durch ein trojanisches Stimmspeicher-Modul ist in wenigen Sekunden möglich. Das Angebot, die technischen Details von den anwesenden CCC-Mitgliedern vortragen zu lassen, wurde von der Ausschussvorsitzenden rundweg abgelehnt.
Weiterhin wurde in dem Einspruch der mehrfache Verstoß gegen die behauptete Aufbewahrung in "geschützten Umgebungen" und die nicht erfolgte Prüfung der Wahlcomputer in den Stimmlokalen bemängelt.
Die Wahlleiterin behauptete hierzu schlicht, dass die beobachteten Verstöße gegen die Aufbewahrungs- und Überprüfungsregeln nicht stattgefunden hätten. Dies habe ihr der Wahlvorstand bestätigt und "minutiös dokumentiert unterschrieben". Die Beobachtungen der CCC-Wahlbeobachtergruppe [3] wurden nicht zur Kenntnis genommen, aber auch die sich mit diesen Beobachtungen deckenden persönlichen Erlebnisse des Einspruchstellers wurden nicht ernsthaft in Betracht gezogen. Dass die Wahlvorstände in dem betreffenden Wahllokal 4105 natürlich kein Interesse daran haben, ihre eigenen Verfehlungen zuzugeben, fand dabei keine Berücksichtigung. Nach wenigen Minuten wurde die bereits vorformulierte Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung verlesen: keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen, keine Zweifel - die Wahlcomputer sind sicher.
In Gesprächen mit einzelnen Stadtverordneten nach der Sitzung war immerhin die Bereitschaft zu erkennen, die anstehende Beschaffung der Nedap-Wahlcomputer nochmals zu überdenken. Der CCC ist gerne bereit, im Detail Auskunft zu den Risiken und Problemen zu geben.
[1] http://www.langensoft.de/OBWahl-CB/Wahleinspruch1.html
[2] http://www.ccc.de/updates/2006/ptb-bestaetigt-nichteignung
[3] http://www.ccc.de/updates/2006/bericht-ob-wahl-cottbus
http://freepage.twoday.net/search?q=Wahlcomputer
rudkla - 26. Okt, 10:14