SGB II-Eingliederungsmittel um 30 Millionen Euro gekürzt und 1,1 Milliarden Euro gesperrt
Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) Knochenhauerstraße 20-25
(Postfach 10 67 46)
28195 Bremen
(Postfach: 28067 Bremen)
Tel. 0421/302380
Hartz IV-Eingliederungsleistungen („Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“):
Haushaltsauschuss sperrt 1,1 Milliarden Euro – um Mehrausgaben beim Alg II zu finanzieren
Ländervergleich Eingliederungsleistungen: Ist bis Mai 2006 und Soll 2006 nach Mittelsperrung
In einigen Kreisen - insbesondere in Ostdeutschland - zeichnet sich Bewilligungsstopp ab
nachrichtlich:
Ländervergleich „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und Alg II-Ausgaben (bis Mai 2006)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 31. Mai 2006 die im Entwurf des Bundeshaushalts 2006 vorgesehenen SGB II-Eingliederungsmittel um 30 Millionen Euro gekürzt und 1,1 Milliarden Euro gesperrt. Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ nach dem SGB II (Hartz IV) stehen in den 439 Kreisen derzeit statt der ursprünglich vorgesehenen 6,5 Milliarden Euro nur noch 5,37 Milliarden Euro zur Verfügung. Die gesperrten Mittel sollen der Deckung der erwarteten Mehrausgaben beim Arbeitslosengeld II dienen. Ob die Sperre zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise wieder aufgehoben wird, ist unbekannt, aber vermutlich eher unwahrscheinlich.
Wie sich SGB II-Mittel und -Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" in den 16 Ländern nach den ersten 5 Monaten des Haushaltsjahres 2006 darstellen können Sie dem Anhang entnehmen. (Anm.: Die Länderdaten zu den Ausgaben beziehen sich ausschließlich auf die 370 Kreise, die "nicht optiert" haben. Grund: Für 69 Kreise liegen noch immer keine zugänglichen Abrechnungsergebnisse vor.)
Der gemessen am Anteil von fünf Monaten am Haushaltsjahr (41,7%) relativ geringe Stand der Ausgaben (27,2% von 4,70 Milliarden Euro) deutet an, dass auch im Haushaltsjahr 2 nach Inkrafttreten von „Hartz IV“ die vom Gesetzgeber vorgesehenen Mittel für Eingliederungsleistungen bei weitem nicht ausgegeben werden. Dies aber ist nur die „halbe Wahrheit“.
Der Anteil der Ausgaben an den nach Kürzung und Sperrung zur Verfügung stehenden Eingliederungsmitteln stellt sich jedoch in Ost- und Westdeutschland und in den 16 Ländern sehr unterschiedlich dar. Dies dürfte noch mehr für die 439 Kreise gelten, für die aber bisher keine Abrechnungsergebnisse zugänglich sind.
Insbesondere in Ostdeutschland dürften Kreise durch die Mittelsperrung dazu gezwungen sein, die Bewilligung von den in den Arbeitsmarktprogrammen geplanten zusätzlichen Maßnahmen zu stoppen. Dem Anhang ist zudem zu entnehmen, wie sich das Verhältnis der "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" zu den Alg II-Ausgaben in den 16 Ländern darstellt - für das ursprünglich einmal ein Verhältnis von 45 Euro zu 100 Euro geplant wurde. Wir hoffen auf Ihr/Euer Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Paul M. Schröder
Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)
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Hartz IV-Eingliederungsleistungen („Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“):
Haushaltsauschuss sperrt 1,1 Milliarden Euro – um Mehrausgaben beim Alg II zu finanzieren
Ländervergleich Eingliederungsleistungen: Ist bis Mai 2006 und Soll 2006 nach Mittelsperrung
In einigen Kreisen - insbesondere in Ostdeutschland - zeichnet sich Bewilligungsstopp ab
nachrichtlich:
Ländervergleich „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und Alg II-Ausgaben (bis Mai 2006)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 31. Mai 2006 die im Entwurf des Bundeshaushalts 2006 vorgesehenen SGB II-Eingliederungsmittel um 30 Millionen Euro gekürzt und 1,1 Milliarden Euro gesperrt. Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ nach dem SGB II (Hartz IV) stehen in den 439 Kreisen derzeit statt der ursprünglich vorgesehenen 6,5 Milliarden Euro nur noch 5,37 Milliarden Euro zur Verfügung. Die gesperrten Mittel sollen der Deckung der erwarteten Mehrausgaben beim Arbeitslosengeld II dienen. Ob die Sperre zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise wieder aufgehoben wird, ist unbekannt, aber vermutlich eher unwahrscheinlich.
Wie sich SGB II-Mittel und -Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" in den 16 Ländern nach den ersten 5 Monaten des Haushaltsjahres 2006 darstellen können Sie dem Anhang entnehmen. (Anm.: Die Länderdaten zu den Ausgaben beziehen sich ausschließlich auf die 370 Kreise, die "nicht optiert" haben. Grund: Für 69 Kreise liegen noch immer keine zugänglichen Abrechnungsergebnisse vor.)
Der gemessen am Anteil von fünf Monaten am Haushaltsjahr (41,7%) relativ geringe Stand der Ausgaben (27,2% von 4,70 Milliarden Euro) deutet an, dass auch im Haushaltsjahr 2 nach Inkrafttreten von „Hartz IV“ die vom Gesetzgeber vorgesehenen Mittel für Eingliederungsleistungen bei weitem nicht ausgegeben werden. Dies aber ist nur die „halbe Wahrheit“.
Der Anteil der Ausgaben an den nach Kürzung und Sperrung zur Verfügung stehenden Eingliederungsmitteln stellt sich jedoch in Ost- und Westdeutschland und in den 16 Ländern sehr unterschiedlich dar. Dies dürfte noch mehr für die 439 Kreise gelten, für die aber bisher keine Abrechnungsergebnisse zugänglich sind.
Insbesondere in Ostdeutschland dürften Kreise durch die Mittelsperrung dazu gezwungen sein, die Bewilligung von den in den Arbeitsmarktprogrammen geplanten zusätzlichen Maßnahmen zu stoppen. Dem Anhang ist zudem zu entnehmen, wie sich das Verhältnis der "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" zu den Alg II-Ausgaben in den 16 Ländern darstellt - für das ursprünglich einmal ein Verhältnis von 45 Euro zu 100 Euro geplant wurde. Wir hoffen auf Ihr/Euer Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Paul M. Schröder
Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)
rudkla - 29. Jun, 18:07