Steinbrück und Merkel wollen die Unternehmensentlastung ungeniert fortschreiben
Fluchtpunkt Minimalsteuer
Artikel von Hans Thie in Freitag vom 23.06.2006 http://www.freitag.de/2006/25/06250102.php
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Krankheit und Armut in der Sozialversicherung
Regierung: Alg II darf bei stationärem Krankenhausaufenthalt gekürzt werden
„Das Arbeitslosengeld II (Alg II) darf bei einem stationären Krankenhaushalt bei Vollverpflegung um bis zu 35 Prozent gekürzt werden. Darauf habe sich das frühere Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge geeinigt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (16/1838) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/1730). Grundlage dafür sei das Bedarfsdeckungsprinzip, wonach die Regelleistung dann zu mindern ist, wenn der Bedarf anderweitig gedeckt ist. Deshalb halte sie die Kürzung auch für rechtlich zulässig, schreibt die Regierung weiter.“ hib-Meldung vom 21.6.06 http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_192/06.html
Siehe dazu
Die Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/1730)(pdf) http://dip.bundestag.de/btd/16/017/1601730.pdf
Die Antwort der Bundesregierung (16/1838) (pdf) http://dip.bundestag.de/btd/16/018/1601838.pdf
Aus: LabourNet, 26. Juni 2006
Artikel von Hans Thie in Freitag vom 23.06.2006 http://www.freitag.de/2006/25/06250102.php
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Krankheit und Armut in der Sozialversicherung
Regierung: Alg II darf bei stationärem Krankenhausaufenthalt gekürzt werden
„Das Arbeitslosengeld II (Alg II) darf bei einem stationären Krankenhaushalt bei Vollverpflegung um bis zu 35 Prozent gekürzt werden. Darauf habe sich das frühere Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge geeinigt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (16/1838) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/1730). Grundlage dafür sei das Bedarfsdeckungsprinzip, wonach die Regelleistung dann zu mindern ist, wenn der Bedarf anderweitig gedeckt ist. Deshalb halte sie die Kürzung auch für rechtlich zulässig, schreibt die Regierung weiter.“ hib-Meldung vom 21.6.06 http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_192/06.html
Siehe dazu
Die Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/1730)(pdf) http://dip.bundestag.de/btd/16/017/1601730.pdf
Die Antwort der Bundesregierung (16/1838) (pdf) http://dip.bundestag.de/btd/16/018/1601838.pdf
Aus: LabourNet, 26. Juni 2006
rudkla - 26. Jun, 14:54