Wir lassen uns nicht residieren
Projektvorschlag: „Wir lassen uns nicht residieren!“
v. Wolffram Vorwerk (Dresden)
Dazu möchte ich folgende Überlegungen ausführen.
Mit dem „Residenzgesetz“ ab dem 01.08.06 werden die ALG II – Bezieher in einem unzumutbaren, mittels jeglicher Willkür – bei elementarem Verstoß der Regularien des Grundgesetzes der BRD –, Verlust der Menschenwürde ausgesetzt!
Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Mit weiterhin durchzuführenden Montagsdemos ist dies nicht ausnahmslos zu schaffen!
Es müssen andere Formen des politischen Widerstandes ebenfalls eine neue dominierende Rolle einnehmen!
Der Politik muss demonstrativ, aber auch politisch und juristisch gezeigt werden, dass sie nicht große Wählerschichten und Menschen in das „Nirwana der Armut und Verelendung“ abschieben kann.
Mein Projekt bezieht daher aus der juristischen Gesetzgebung und ihrer Begleitmechanismen die Zuversicht, dass damit ein juristischer Umkehrschluss hinsichtlich des „Fortentwicklungsgesetzes“ d. SGB II v. 01.08.06 versucht werden sollte und ein wahrscheinlich politisch-juristischer Umdenkungsprozess erfolgen kann, will man nicht das Grundgesetz völlig aushebeln.
Inhaltlich skizziere ich hiermit die Herangehensweise wie folgt:
Alle ALG II – Bezieher kommen ihrer gesetzlich festgelegten Meldepflicht an 2 Wochentagen an welchem die ARGE`S bis 12.00 Uhr geöffnet haben, für einen 6 wöchigen Zeitraum –Kampagnenzeitraum – nach und lassen sich ihre schriftlich fixierte Forderung hinsichtlich eines Nachweises für eine Vermittlung auf einen Arbeitsplatz mit 8 € brutto! vom Fallmanager mit einem positiven oder eher wahrscheinlich negativen Vermerk auf dem mitgebrachten und vor gedruckten Formular attestieren.
Nach dem Ende des festgelegten Zeitraumes der Kampagne sollten die Nachweise kopiert und als Kopie für eine Dokumentation hinsichtlich einer unbedingt vor dem Bundesverfassungsgericht in Eilangelegenheit durchzuführenden Klage gegen die Bundesregierung mit dem Tenor: „ Die Bundesregierung kommt den im SGB II und Ihren weiterführenden Gesetzesänderungen, im § 1 Abs. 2 Pkt. 1 festgelegten Fördermaßnahmen nicht nach und verstößt damit gegen die Gesetzesgebung im höchsten Mass!“
Somit kann man einen politischen Druck auf die Regierung ausüben!
Es sollten sich selbstverständlich alle ALG II – Bezieher unbedingt an dieser Kampagnenform beteiligen, denn sie haben damit gleichzeitig ihrer Mitwirkungspflicht Genüge getan und sind somit vor Willkürmaßnahmen und damit verbundene Sanktionsandrohungen geschützt!
Entsprechende Begleitung der Kampagne durch fortwährende Pressestatements müssen gewährleistet sein!
Vorschlag für das Vorlageformular bei den jeweiligen Institutionen der ARGE`S:
Name, Vorname
Bedarfsgemeinschaftsnummer
Datum
Eingliederungsforderung entsprechend d. § 2 Pkt. 1 Satz 2, Abs. 2 d. SGB II und seiner fortgeschriebenen Gesetzesänderungen
Mit Wirkung des heutigen Tag, dem …………..2006, stelle ich die Forderung, unterstrichen durch den § 2 d. SGB II, mir von Ihnen einen Arbeitsplatz mit 8 € brutto zu vermitteln zu lassen.
Sie sind dazu nach § 1 d. SGB II in Vertretung und für die Bundesregierung der BRD sowie als Bevollmächtigter der ARGE…………………. in Persona verpflichtet!
Erklärung
Als Vertreter der Bundesregierung hinsichtlich der Ausführungen des SGB II und seiner fortgeschriebenen Gesetzesänderungen und in Persona als Stellvertreter der ARGE ……………….. attestiere ich Ihnen hiermit, dass es zur Zeit nicht möglich ist, Sie in einen derartigen Arbeitsplatz einzugliedern.
Ich bestätige Ihnen hiermit ausdrücklich, dass Sie Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht nachgekommen sind!
…………………………………………………………..
- Mitarbeiter der ARGE
Aus: Rundmail des Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) am 15. Juni 2006
Alle Dokumente lassen sich im Archiv unter http://www.die-soziale-bewegung.de ansehen und downloaden.
v. Wolffram Vorwerk (Dresden)
Dazu möchte ich folgende Überlegungen ausführen.
Mit dem „Residenzgesetz“ ab dem 01.08.06 werden die ALG II – Bezieher in einem unzumutbaren, mittels jeglicher Willkür – bei elementarem Verstoß der Regularien des Grundgesetzes der BRD –, Verlust der Menschenwürde ausgesetzt!
Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Mit weiterhin durchzuführenden Montagsdemos ist dies nicht ausnahmslos zu schaffen!
Es müssen andere Formen des politischen Widerstandes ebenfalls eine neue dominierende Rolle einnehmen!
Der Politik muss demonstrativ, aber auch politisch und juristisch gezeigt werden, dass sie nicht große Wählerschichten und Menschen in das „Nirwana der Armut und Verelendung“ abschieben kann.
Mein Projekt bezieht daher aus der juristischen Gesetzgebung und ihrer Begleitmechanismen die Zuversicht, dass damit ein juristischer Umkehrschluss hinsichtlich des „Fortentwicklungsgesetzes“ d. SGB II v. 01.08.06 versucht werden sollte und ein wahrscheinlich politisch-juristischer Umdenkungsprozess erfolgen kann, will man nicht das Grundgesetz völlig aushebeln.
Inhaltlich skizziere ich hiermit die Herangehensweise wie folgt:
Alle ALG II – Bezieher kommen ihrer gesetzlich festgelegten Meldepflicht an 2 Wochentagen an welchem die ARGE`S bis 12.00 Uhr geöffnet haben, für einen 6 wöchigen Zeitraum –Kampagnenzeitraum – nach und lassen sich ihre schriftlich fixierte Forderung hinsichtlich eines Nachweises für eine Vermittlung auf einen Arbeitsplatz mit 8 € brutto! vom Fallmanager mit einem positiven oder eher wahrscheinlich negativen Vermerk auf dem mitgebrachten und vor gedruckten Formular attestieren.
Nach dem Ende des festgelegten Zeitraumes der Kampagne sollten die Nachweise kopiert und als Kopie für eine Dokumentation hinsichtlich einer unbedingt vor dem Bundesverfassungsgericht in Eilangelegenheit durchzuführenden Klage gegen die Bundesregierung mit dem Tenor: „ Die Bundesregierung kommt den im SGB II und Ihren weiterführenden Gesetzesänderungen, im § 1 Abs. 2 Pkt. 1 festgelegten Fördermaßnahmen nicht nach und verstößt damit gegen die Gesetzesgebung im höchsten Mass!“
Somit kann man einen politischen Druck auf die Regierung ausüben!
Es sollten sich selbstverständlich alle ALG II – Bezieher unbedingt an dieser Kampagnenform beteiligen, denn sie haben damit gleichzeitig ihrer Mitwirkungspflicht Genüge getan und sind somit vor Willkürmaßnahmen und damit verbundene Sanktionsandrohungen geschützt!
Entsprechende Begleitung der Kampagne durch fortwährende Pressestatements müssen gewährleistet sein!
Vorschlag für das Vorlageformular bei den jeweiligen Institutionen der ARGE`S:
Name, Vorname
Bedarfsgemeinschaftsnummer
Datum
Eingliederungsforderung entsprechend d. § 2 Pkt. 1 Satz 2, Abs. 2 d. SGB II und seiner fortgeschriebenen Gesetzesänderungen
Mit Wirkung des heutigen Tag, dem …………..2006, stelle ich die Forderung, unterstrichen durch den § 2 d. SGB II, mir von Ihnen einen Arbeitsplatz mit 8 € brutto zu vermitteln zu lassen.
Sie sind dazu nach § 1 d. SGB II in Vertretung und für die Bundesregierung der BRD sowie als Bevollmächtigter der ARGE…………………. in Persona verpflichtet!
Erklärung
Als Vertreter der Bundesregierung hinsichtlich der Ausführungen des SGB II und seiner fortgeschriebenen Gesetzesänderungen und in Persona als Stellvertreter der ARGE ……………….. attestiere ich Ihnen hiermit, dass es zur Zeit nicht möglich ist, Sie in einen derartigen Arbeitsplatz einzugliedern.
Ich bestätige Ihnen hiermit ausdrücklich, dass Sie Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht nachgekommen sind!
…………………………………………………………..
- Mitarbeiter der ARGE
Aus: Rundmail des Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) am 15. Juni 2006
Alle Dokumente lassen sich im Archiv unter http://www.die-soziale-bewegung.de ansehen und downloaden.
rudkla - 15. Jun, 12:06