Bundesweite Rasterfahndung in Teilen verfassungswidrig
Terrorismusbekämpfung und Grundrechte
Nur bei konkreter Gefahr. Die bundesweite Rasterfahndung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 war in Teilen verfassungswidrig
„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden, dass eine präventive Rasterfahndung, wie sie nach dem 11.9. – überdies ergebnislos – durchgeführt wurde Rasterfahndung in Deutschland), nur in engen Grenzen zulässig ist. Das höchste Gericht lehnte allerdings eine Rasterfahndung nicht generell ab (vgl. Rasterfahndung nach 11. September 2001 verfassungswidrig)…“ Artikel von Peter Nowak in telepolis vom 23.05.2006 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22731/1.html
Siehe dazu die Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.html
Aus: LabourNet, 24. Mai 2006
Nur bei konkreter Gefahr. Die bundesweite Rasterfahndung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 war in Teilen verfassungswidrig
„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden, dass eine präventive Rasterfahndung, wie sie nach dem 11.9. – überdies ergebnislos – durchgeführt wurde Rasterfahndung in Deutschland), nur in engen Grenzen zulässig ist. Das höchste Gericht lehnte allerdings eine Rasterfahndung nicht generell ab (vgl. Rasterfahndung nach 11. September 2001 verfassungswidrig)…“ Artikel von Peter Nowak in telepolis vom 23.05.2006 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22731/1.html
Siehe dazu die Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.html
Aus: LabourNet, 24. Mai 2006
rudkla - 24. Mai, 13:40