Die Spitzelrichtlinie: weg vom Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, hin zur Überwachung total (Vorratsdatenspeicherung)
Mit der verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung könnte ein neues Zeitalter in Europa anbrechen.
http://www.telepolis.de/tp/r4/artikel/22/22608/1.html
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Kommunikationsfreiheit und Datenschutz > Vorratsdatenspeicherung
Die Spitzelrichtlinie. Mit der verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung könnte ein neues Zeitalter in Europa anbrechen
„Die am 15. März 2006 vom Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten wurde am 13. April im Amtsblatt der EU unter L 105/54 veröffentlicht. Am 3. Mai 2006 ist sie in Kraft getreten (Richtlinie 2006/24/EG). Was der europäische Gesetzgeber da von den EU-Staaten verlangt, ist das glatte Gegenteil dessen, was Rechtsstaaten europäischen Standards bisher gewohnt waren. Es ist auch das Gegenteil dessen, was er selbst noch vor wenigen Jahren verordnet hat (RL 2002/58/EG). Weg vom Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, hin zur Überwachung total. Aber wohlgemerkt nicht zur Überwachung aufgrund eines konkreten Anlasses nach reiflicher Abwägung der Güter. Nein, Überwachung von allem und jedem, ohne Anlass, nur vorbeugend für den Fall des Falles…“ Artikel von Franz Schmidbauer in telepolis vom 05.05.2006 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22608/1.html
Aus: LabourNet, 8. Mai 2006
http://www.telepolis.de/tp/r4/artikel/22/22608/1.html
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Die Spitzelrichtlinie. Mit der verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung könnte ein neues Zeitalter in Europa anbrechen
„Die am 15. März 2006 vom Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten wurde am 13. April im Amtsblatt der EU unter L 105/54 veröffentlicht. Am 3. Mai 2006 ist sie in Kraft getreten (Richtlinie 2006/24/EG). Was der europäische Gesetzgeber da von den EU-Staaten verlangt, ist das glatte Gegenteil dessen, was Rechtsstaaten europäischen Standards bisher gewohnt waren. Es ist auch das Gegenteil dessen, was er selbst noch vor wenigen Jahren verordnet hat (RL 2002/58/EG). Weg vom Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, hin zur Überwachung total. Aber wohlgemerkt nicht zur Überwachung aufgrund eines konkreten Anlasses nach reiflicher Abwägung der Güter. Nein, Überwachung von allem und jedem, ohne Anlass, nur vorbeugend für den Fall des Falles…“ Artikel von Franz Schmidbauer in telepolis vom 05.05.2006 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22608/1.html
Aus: LabourNet, 8. Mai 2006
rudkla - 5. Mai, 22:12