31. August 2007
Wie jetzt bekannt wurde, sind die Pläne von Bundesinnenminister Schäuble zum online Ausspähen privater Computer weitreichender als bisher geahnt. Dazu erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert:
Schäuble scheint in seinem Überwachungswahn keine Grenzen mehr zu kennen. Unabhängig von der Frage, ob es technisch möglich ist, was sich der Bundesinnenminister wünscht, ist eines offenkundig: Er will offensichtlich sämtliche staatlichen Behörden in die Pflicht nehmen, bei der elektronischen Kommunikation die Bürgerinnen und Bürger zu überwachen und ihnen Trojaner in den Computer zu pflanzen. Das stellt den Rechtsstaat auf den Kopf, führt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ad absurdum und wird das ohnehin nicht besonders ausgeprägte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliche Institutionen weiter beschädigen. Die Versicherungen des BKA-Chefs, es werde sich um rund zehn Fälle pro Jahr handeln, erscheinen schon fast lächerlich. Deutschland ist Weltmeister in der Telefonüberwachung, es wird auch Weltmeister in der online-Überwachung, wenn diese Pläne nicht vorher gestoppt werden. Wir bleiben bei unserer Forderung: keine online-Überwachung. Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, Schäuble auf seinem Weg in den totalen Schnüffelstaat zu stoppen.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/schaeuble-stellt-rechtsstaat-auf-den-kopf/
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Chaos Computer Club veröffentlicht Entwurf des BKA-Gesetzes
Wie kürzlich bekannt wurde, ist die Online-Durchsuchung nur die Spitze des Eisbergs innerhalb des Planungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Ausweitung der Überwachung der Bevölkerung. Dem Chaos Computer Club liegt ein anonym zugespielter Entwurf des neuen BKA-Gesetzes vor. Darin ist u. a. vorgesehen, dass der Einsatz des Bundestrojaners auch ohne die Genehmigung eines Richters erfolgen soll, der normalerweise bei einem Grundrechtseingriff dieser Art obligatorisch ist. Durch die weitgehenden Befugnisse für die Ermittler entsteht der Eindruck, der Bundesinnenminister ignoriere die Vorgaben des Grundgesetzes vollständig.
Auch die Pflicht der Behörde, nach dem Ende von Überwachungsmaßnahmen die betroffenen Bürger zu benachrichtigen, wird durch den Gesetzentwurf weiter eingeschränkt. Wie es heute schon bei Telefon- und Internetüberwachung gängige Praxis ist, wird der Ausspionierte also in Zukunft von der Online-Durchsuchung nur in seltenen Ausnahmefällen Kenntnis erlangen. Dies widerspricht den rechtsstaatlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. [2]
Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Unternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden (wie z. B. E-Mails anderer Behörden zur Übertragung von Trojanern) verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Diese Maßnahmen werden auch den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Eine Unterbrechung von Aufnahmen, die intime Details eines Menschen offenbaren würden, kann in Einzelfällen sogar unterbleiben.
Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte. Angesichts der sich häufenden Berichte über privaten und behördlichen Mißbrauch von Überwachungsbefugnissen warnt der Chaos Computer Club davor, dem Gesetz auch nur teilweise zuzustimmen. Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten darf nicht weiter ausgehölt werden.
Passend hierzu vermeldet die Berliner Zeitung vom Freitag eines der zahlreichen Probleme behördlicher Überwachungsbefugnisse in der Praxis. Durch die Ausweitung der technischen Möglichkeiten und die weitgehende Automatisierung, die auf eine menschliche Überprüfung verzichtet, steigt das Missbrauchspotential drastisch an. [3]
Der CCC übergibt der Öffentlichkeit das Dokument gerne zur Ansicht. [1]
[1]
https://www.ccc.de/lobbying/papers/terrorlaws/20070711-BKATERROR.pdf
Der Entwurf des BKA-Gesetzes in der Version vom 11.07.2007 (6,5 MB, PDF)
[2] BVerfGE 109, 279 (363 ff.)
[3]
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/tagesthema/682376.html Beamter unter Verdacht
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Online-Pläne weitergehend als bekannt
http://www.netzeitung.de/deutschland/725830.html
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Phishing für die Sicherheit?
Das Bundesinnenministerium will nicht von seiner Idee lassen, online auf Rechnern zu schnüffeln - die Reaktionen sind entsprechend.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26092/1.html
http://freepage.twoday.net/search?q=Schäuble
http://freepage.twoday.net/search?q=Überwachung
http://freepage.twoday.net/search?q=Trojaner
http://freepage.twoday.net/search?q=Online-Durchsuchung
http://freepage.twoday.net/search?q=Chaos+Computer+Club