Schäuble und Zypries wollen heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer
Fauler Kompromiss
16. April 2008
Zur jetzt vorliegenden Einigung des Innenministers und der Justizministerin auf ein Prozedere für Online-Durchsuchungen erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert:
Die gute Nachricht: Die Polizei darf nicht heimlich in Wohnungen einbrechen, auch nicht zur Installation von Spähprogrammen für heimliche Online-Durchsuchungen. Das beunruhigende an dieser Nachricht ist, dass sich der Innenminister diesen Verfassungsbruch durchaus vorstellen konnte und erst durch die Justizministerin auf den Pfad der Verfassung zurückgeführt werden musste. Die schlechte Nachricht: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird auch bei Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen verletzt. Es bleibt abzuwarten, ob das vom Bundesverfassungsgericht geschaffene Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" dem immer massiver werdenden Drang der Sicherheitsbehörden nach Telefon- und Telekommunikationsüberwachung standhalten kann. Dieser Beweis steht noch aus. DIE LINKE bleibt dabei: Der Schutz von Bürgerrechten muss Priorität haben. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen das Recht haben, über persönliche Daten zu bestimmen. Deshalb bleiben wir bei unserer prinzipiellen Ablehnung von Online-Durchsuchungen.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/fauler-kompromiss-1/
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Akustische und optische Überwachung von Wohnungen
Schäuble und Zypries wollen heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer
Das Bundesverfassungsgericht hat Online-Durchsuchungen weitestgehend verboten und in nur eng begrenztem Rahmen zugelassen. Jetzt haben sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf vorläufige Modalitäten zur Einführung von heimlichen Online-Durchsuchungen privater Computer geeinigt. Über den Inhalt der Einigung ist bislang nicht viel zu erfahren. Nur so viel: Zur Installation von Spähprogrammen solle die entsprechende Wohnung vorher nicht betreten werden. Und: Das Vorhaben stehe in Einklang mit dem Verfassungsgerichtsurteil. Der frühere Bundesinnenminister Baum bleibt skeptisch: Er werde "am Ende des Gesetzgebungsprozesses" entscheiden, ob er noch einmal vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen müsse, kündigte er an. Baum hatte dort zu Jahresbeginn mit anderen Klägern gegen die nordrhein-westfälische Regelung zu Online-Durchsuchungen geklagt und Recht bekommen. Die Richter hatten die Ausspähung auf Baums Klage hin für grundgesetzwidrig erklärt und hohe Hürden für dieses Ermittlungsinstrument errichtet. Die SPD-Bundestagsfraktion meldete möglichen Widerstand an. Die Union warnte die SPD vor einer Bremserrolle. Die Opposition wandte sich gegen eine zu starken Überwachung der Bürger. Grund: Der Entwurf des BKA-Gesetzes sieht offenbar unter anderem auch eine akustische und optische Überwachung von Wohnungen vor.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=17750
http://freepage.twoday.net/search?q=Online-Durchsuchung
http://freepage.twoday.net/search?q=Überwachung
http://freepage.twoday.net/search?q=Zypries
http://freepage.twoday.net/search?q=Schäuble
16. April 2008
Zur jetzt vorliegenden Einigung des Innenministers und der Justizministerin auf ein Prozedere für Online-Durchsuchungen erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert:
Die gute Nachricht: Die Polizei darf nicht heimlich in Wohnungen einbrechen, auch nicht zur Installation von Spähprogrammen für heimliche Online-Durchsuchungen. Das beunruhigende an dieser Nachricht ist, dass sich der Innenminister diesen Verfassungsbruch durchaus vorstellen konnte und erst durch die Justizministerin auf den Pfad der Verfassung zurückgeführt werden musste. Die schlechte Nachricht: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird auch bei Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen verletzt. Es bleibt abzuwarten, ob das vom Bundesverfassungsgericht geschaffene Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" dem immer massiver werdenden Drang der Sicherheitsbehörden nach Telefon- und Telekommunikationsüberwachung standhalten kann. Dieser Beweis steht noch aus. DIE LINKE bleibt dabei: Der Schutz von Bürgerrechten muss Priorität haben. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen das Recht haben, über persönliche Daten zu bestimmen. Deshalb bleiben wir bei unserer prinzipiellen Ablehnung von Online-Durchsuchungen.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/fauler-kompromiss-1/
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Akustische und optische Überwachung von Wohnungen
Schäuble und Zypries wollen heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer
Das Bundesverfassungsgericht hat Online-Durchsuchungen weitestgehend verboten und in nur eng begrenztem Rahmen zugelassen. Jetzt haben sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf vorläufige Modalitäten zur Einführung von heimlichen Online-Durchsuchungen privater Computer geeinigt. Über den Inhalt der Einigung ist bislang nicht viel zu erfahren. Nur so viel: Zur Installation von Spähprogrammen solle die entsprechende Wohnung vorher nicht betreten werden. Und: Das Vorhaben stehe in Einklang mit dem Verfassungsgerichtsurteil. Der frühere Bundesinnenminister Baum bleibt skeptisch: Er werde "am Ende des Gesetzgebungsprozesses" entscheiden, ob er noch einmal vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen müsse, kündigte er an. Baum hatte dort zu Jahresbeginn mit anderen Klägern gegen die nordrhein-westfälische Regelung zu Online-Durchsuchungen geklagt und Recht bekommen. Die Richter hatten die Ausspähung auf Baums Klage hin für grundgesetzwidrig erklärt und hohe Hürden für dieses Ermittlungsinstrument errichtet. Die SPD-Bundestagsfraktion meldete möglichen Widerstand an. Die Union warnte die SPD vor einer Bremserrolle. Die Opposition wandte sich gegen eine zu starken Überwachung der Bürger. Grund: Der Entwurf des BKA-Gesetzes sieht offenbar unter anderem auch eine akustische und optische Überwachung von Wohnungen vor.
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rudkla - 16. Apr, 10:30