BGH-Ermittlungsrichter hält Brief-Kontrolle offenbar für rechtswidrig
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat offenbar die systematische Kontrolle von Briefsendungen angeblich militanter G8-Gegner durch den Hamburger Staatsschutz nachträglich für rechtswidrig erklärt. In dem Beschluss vom Mittwoch heiße es, dass das Aussortieren von Postsendungen allein Aufgabe der Postbediensteten sei, teilte Rechtsanwalt Fredrik Roggan am Donnerstag in Berlin mit. Roggan hatte als stellvertretender Vorsitzender der Bürgerrechtsorganisation "Humanistische Union" Beschwerde gegen die Postbeschlagnahme eingereicht (AZ: 1 BGs 519/2007).
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=17050
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rudkla - 30. Nov, 22:18