Verfassungsbeschwerden gegen Schleswig-Holstein und Hessen: Karlsruhe prüft automatische Kennzeichenerfassung
Das Bundesverfassungsgericht prüft am 20. November die Rechtmäßigkeit der automatischen Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei. Der Erste Senat verhandelt über Verfassungsbeschwerden von Autofahrern gegen entsprechende Polizeigesetze in Schleswig-Holstein und Hessen. Demnach können auf öffentlichen Straßen und Plätzen Autokennzeichen per Kamera für einen elektronischen Abgleich mit Fahndungsdateien automatisch gescannt werden. Die Erfassung kann - wie bei Radarfallen zur Tempomessung - stationär oder mobil erfolgen.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=16976
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=16976
rudkla - 21. Nov, 19:33