Hartz IV und Wohnen

Löbau sperrt aus

Damit sie nicht umziehen müssen: Zimmerverbot für ALG-II-Empfänger

„Es ist kein Scherz: In Löbau macht die Woba kurzerhand Zimmer dicht, um Wohnungen zu verkleinern. Denn ist das Domizil eines ALG-II-Empfängers unangemessen groß, wird ein Raum einfach abgesperrt. 95 Fälle gibt es schon….“ Artikel von Petra Siemon in der Chemnitzer Morgenpost vom 2. Februar 2007 http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1397008


Hartz IV: Mietern wird ein Zimmer ihrer Wohnung abgeriegelt. Mitarbeiter kontrollieren regelmäßig

„Wie die „Dresdner Morgenpost“ berichtet dürfen in der sächsischen Stadt Löbau von Hartz IV betroffene Mieter in ihren Wohnungen jeweils ein Zimmer nicht mehr betreten, wenn die Größe der Wohnung den Regelquadratmetersatz überschreitet…“ Artikel von Peter Weinfurth in Linke Zeitung vom 03.02.2007 http://www.linkezeitung.de/cms/content/view/2061/32/


»Die Gesetze sind nun mal so, wie sie sind«

In Löbau verzichten 100 ALG-II-Empfänger auf einen Teil ihrer Wohnraums. Er ist größer, als das Jobcenter erlaubt. Ein Gespräch von Ralf Wurzbacher in junge Welt vom 06.02.2007 mit Matthias Urbansky, Geschäftsführer der Wohnungsverwaltung und Bau GmbH im sächsischen Löbau http://www.jungewelt.de/2007/02-06/055.php


BAG-SHI: Zunehmend Probleme im Bereich Anerkennung der Unterkunftskosten bei Wohneigentum in ‚Hartz IV’

„Aufgrund sich häufender Beschwerden von Eigentumswohnungs- und Eigenheimbesitzern, die auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angewiesen sind, stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) klar, dass bei selbstgenutztem Wohneigentum die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft zu übernehmen sind…“ Pressemitteilung vom 29.1.2007 http://www.bag-shi.de/presse/archiv/070129pm-unterkunftskosten


Die Bundesagentur bestätigt: Viele ALG-II-Betroffene müssen Wohnkosten aus der Regelleistung bestreiten

Anne Ames von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen hat die offizielle Statistik der BA zu „Alg II und Wohnen” genau unter die Lupe genommen und etwas gegen den Strich ausgewertet. Sie liefert gute Argumente für die örtlichen Auseinandersetzungen um „angemessene“ Kosten der Unterkunft und für eine grundlegende Korrektur der Gewährungspraxis. Artikel von Anne Ames aus dem BAG-SHI Rundbrief im Dezember 2006 bei tacheles http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/wohnkosten_anne-ames.aspx


"Zwangsumzug bei Arbeitslosengeld II?

Artikel von und bei Herbert Masslau in einer Neufassung 4. Februar 2007. Dabei wurden soweit dies zum jetzigen Zeitpunkt möglich war, die ersten veröffentlichten Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu "Hartz IV" eingearbeitet. http://www.herbertmasslau.de/pageID_2856171.html


Demonstration für höhere Miet- und Heizkostenobergrenzen in Bremen

Demo am 8. Februar 14 Uhr Bahnhofsvorplatz / 15 Uhr Sozialbehörde, Contrescarpe 72. Siehe Aufruf und weitere Infos bei Tacheles http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1629


Aus: LabourNet, 6. Februar 2007

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Löbau sperrt aus

Der Laie wundert sich…. Oder auch nicht (mehr)?

Kommentar von Armin Kammrad vom 06.02.2007 zur rechtwidrigen Selbstjustiz gegen ALG II-Bezieher in Löbau http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/adloebau.html

Aus dem Text: „…Es gibt für die Betroffenen als zwei Möglichkeiten, die am besten kombiniert werden. 1. Einfach in die geräumten Räume wieder einzuziehen. Da noch ein Mietvertrag besteht und das Mietverhältnis nicht gekündigt ist, handelt es sich hier auch um keine Besetzung. Voraussetzung ist jedoch, dass nicht bereits ein neuer Mietvertrag vereinbart wurde. Kommt das „Räumkommando“ der Woba einfach nicht reinlassen, Kontakt zu Freunden, Erwerbsloseninitiativen aufnehmen um den Wohnraum zu schützen, allerdings ohne selbst handgreiflich zu werden. Gut ist auch ein Anruf bei der Polizei und Anzeige gegen die „Räumer“ wegen Hausfriedensbruch. Zwar verhaftet die Polizei sicher nicht die Woba-Leute, aber eine Räumung zulassen wird sie sicher auch nicht; kann sie nicht zulassen, solange ein Mietverhältnis besteht. 2. Möglich ist natürlich auch der Rechtsweg. Dazu kompetenten Rechtsanwalt ansprechen. Ist dies nicht möglich, wenigstens Strafanzeige dort stellen, wo versucht wird, gegen den Willen die Räume zu betreten. Wie aus dem Interview der „jungen welt“ hervorgeht, plant die Woba erst neue Mietverträge. Das bedeutet eben, dass die alten über den früheren Wohnraum noch weiter gelten. Es ist schlichtweg immer noch Eure Wohnung.“


Aus: LabourNet, 7. Februar 2007

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Wohnungsbaugesellschaften stutzen Wohnraum für ALG-II-Empfänger zurecht

Die Klagewut gegen die Arbeitsmarktreform "Hartz IV" wird wohl bald noch einmal an Intensität gewinnen. Anlass könnte die neue Vorgehensweise gegen Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II sein, die größere Wohnungen haben als dies die ALG-II-Kriterien vorschreiben. Wohnungsgesellschaften in Mitteldeutschland sind neuerdings dazu übergegangen, die Wohnungen auf "Hartz-IV-Niveau" regelrecht zurechtzustutzen. Dafür werden ganze Räume abgesperrt oder dort zumindest die Heizung stillgelegt. Die Linkspartei sprach am Freitag von einem Skandal, der Deutsche Gewerkschaftsbund nannte die Vorgehensweise "würdelos und demütigend".
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=15308

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Löbau sperrt aus

Zimmerklau bei Hartz IV-Betroffenen. Wohnungsgesellschaften reduzieren Wohnraum: Streit in Linkspartei, Mieterbund lobt Kreativität

„Nachdem im sächsischen Löbau Bezieher von Arbeitslosengeld II auf ein Zimmer verzichten, um trotz Hartz IV- Kriterien in ihrer Wohnung bleiben zu können, wollen auch Wohnungsunternehmen in Sachsen-Anhalt Arbeitslosen Räume sperren. Das Echo auf diese »Hartz IV-Anpassung« ist geteilt…“ Artikel von Gabriele Oertel im ND vom 10.02.07 http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=104934&IDC=16


Richtlinien zu den Unterkunftskosten (KdU-Richtlinien)

aktualisiert bei Tacheles http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30


Kampagne gegen Zwangsumzüge nach Hartz IV

»Bei unserem Notruftelefon glüht der Draht«

Berliner Kampagne gegen Zwangsumzüge rechnet für dieses Jahr mit einer Verschärfung der Situation. Ein Gespräch von Ralf Wurzbacher in junge Welt vom 15.02.2007 mit Anne Allex, Mitstreiterin bei der Berliner Kampagne gegen Zwangsumzüge http://www.jungewelt.de/2007/02-15/052.php


Aus: LabourNet, 15. Februar 2007

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Mieter zahlen drauf - Hartz-IV-Umzüge sorgen für steigende Mieten. Preise für gebrauchte Eigenheime blieben konstant

„Die Einführung des Arbeitslosengeldes II hat in den vergangenen zwölf Monaten in NRW die Mieten für einfach ausgestattete Wohnungen steigen lassen. Dies geht aus einer gestern in Dortmund vorgestellten Marktübersicht des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) für Nordrhein-Westfalen hervor. Viele Hartz-IV-Empfänger hätten in kleinere Wohnungen umziehen müssen. Durch die größere Nachfrage seien Mieten gestiegen. Der Maklerverband verzeichnete teilweise einen Anstieg der Kaltmieten zwischen sieben und elf Prozent…“ Bericht in der taz NRW vom
14.3.2007 http://www.taz.de/pt/2007/03/14/a0001.1/text

Wir erinnern in diesem Zusammenhang an:

Wenn Kappung der Mietkosten bei Hartz IV – dann zu Lasten der Vermieter !

Ein nicht unernster Hinweis auf Art. 14 Abs. 2 GG von Lutz Eisel, Rechtsanwalt, Bochum, vom 15.4.2006 http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/wohn_eisel.html


Aus: LabourNet, 15. März 2007



http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV+und+Wohnen
http://freepage.twoday.net/search?q=Alg+II+und+Wohnen
http://freepage.twoday.net/search?q=Zwangsumzug

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