Coming soon: Hartz IV Österreich „Wir nennen es Grundsicherung“
Artikel in der österreichischen Zeitschrift Malmoe vom 20.11.2006 http://www.malmoe.org/artikel/verdienen/1321
Aus dem Text: „…Als Kern des neuen Modells bezeichnete Buchinger die Integration von Sozialversicherung und (bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelter) Sozialhilfe, das eine Untergrenze für die Leistungen aus Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe einzieht. Als Grundprinzip soll die Aktivierung zur Arbeitsbereitschaft gelten. AMS-Vermittlungsbemühungen sollen dann verstärkt auch auf Sozialhilfebeziehende angewendet werden. Wer nicht arbeitswillig ist, soll keine bedarfsorientierte Grundsicherung bekommen. Als Höhe nannte Buchinger 726 Euro abzüglich Krankenversicherungsbeitrag, 14mal pro Jahr. Das Einkommen von PartnerInnen soll angerechnet werden, und wer Vermögen hat, muss erst dieses bis zu einer Grenze aufbrauchen, bevor er/sie Anspruch auf Grundsicherung hat. Das gilt nicht nur für Geldvermögen, sondern auch für Wohnungseigentum (wobei die konkrete Umsetzung derzeit umstritten scheint). Diese Elemente - Integration von Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe, Anrechnung von Vermögen und Zwang zur permanenten Arbeitsbereitschaft - sind genau die Kernpunkte im berüchtigten Hartz IV-Konzept, das seit kurzem in Deutschland jenen das Leben schwer macht, die als "Unterschicht" durchs Feuilleton gejagt werden….“
Kinder zweiter Klasse
„Während die Koalitionsverhandlungen in Österreich weiter nur schleppend vorangehen, bekommen legal im Land lebende Ausländer die unter der alten Regierung verschärften Fremdengesetze mit voller Härte zu spüren…“ Artikel von Brigitte Zarzer auf telepolis vom 13.12.2006 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24203/1.html
Aus: LabourNet, 18. Dezember 2006
Aus dem Text: „…Als Kern des neuen Modells bezeichnete Buchinger die Integration von Sozialversicherung und (bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelter) Sozialhilfe, das eine Untergrenze für die Leistungen aus Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe einzieht. Als Grundprinzip soll die Aktivierung zur Arbeitsbereitschaft gelten. AMS-Vermittlungsbemühungen sollen dann verstärkt auch auf Sozialhilfebeziehende angewendet werden. Wer nicht arbeitswillig ist, soll keine bedarfsorientierte Grundsicherung bekommen. Als Höhe nannte Buchinger 726 Euro abzüglich Krankenversicherungsbeitrag, 14mal pro Jahr. Das Einkommen von PartnerInnen soll angerechnet werden, und wer Vermögen hat, muss erst dieses bis zu einer Grenze aufbrauchen, bevor er/sie Anspruch auf Grundsicherung hat. Das gilt nicht nur für Geldvermögen, sondern auch für Wohnungseigentum (wobei die konkrete Umsetzung derzeit umstritten scheint). Diese Elemente - Integration von Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe, Anrechnung von Vermögen und Zwang zur permanenten Arbeitsbereitschaft - sind genau die Kernpunkte im berüchtigten Hartz IV-Konzept, das seit kurzem in Deutschland jenen das Leben schwer macht, die als "Unterschicht" durchs Feuilleton gejagt werden….“
Kinder zweiter Klasse
„Während die Koalitionsverhandlungen in Österreich weiter nur schleppend vorangehen, bekommen legal im Land lebende Ausländer die unter der alten Regierung verschärften Fremdengesetze mit voller Härte zu spüren…“ Artikel von Brigitte Zarzer auf telepolis vom 13.12.2006 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24203/1.html
Aus: LabourNet, 18. Dezember 2006
rudkla - 18. Dez, 15:47