Gesetz zur Änderung des Betreuungsbehördengesetzes
http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/160/160845.htm
PRESSEMITTEILUNG
NR. 1607 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 11. Dezember 2006
Grüne erwischen den Bundesrat beim Tricksen
Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage betreffend den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Betreuungsbehördengesetzes erklärt Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:
Mit unserer Anfrage zum Betreuungsbehördengesetz haben wir heute den Bundesrat beim Tricksen erwischt.
Unter dem unverfänglich klingenden Namen "Gesetz zur Änderung des Betreuungsbehördengesetzes" wollte der Bundesrat den Behörden das Recht zusprechen, auch ohne Einwilligung des Betroffenen dessen persönliches Umfeld auszuforschen.
Der Bundesrat begründete die Notwendigkeit der Regelung mit Forderungen der Praxis, denen sich die Bundesregierung bisher verschlossen hätte. Wörtlich heißt es im Gesetzentwurf: " Die Betreuungsbehörden in der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger haben dringenden Handlungsbedarf gesehen und das Bundesministerium der Justiz aufgefordert, eine Initiative zu einer einheitlichen Klarstellung der Befugnisse der Betreuungsbehörden zu ergreifen. Diese ist bisher unterblieben".
Doch die Antwort der Bundesregierung zeigt: Es besteht gar kein von den Betreuungsbehörden eingeklagter Handlungsbedarf.
Auf unsere Anfrage hin teilt die Bundesregierung vielmehr mit:
1. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger hat sich kein einziges Mal an das Bundesministerium der Justiz wegen des angesprochenen Problems gewandt.
2. Eine Nachfrage der Bundesregierung bei der Bundesarbeitsgemeinschaft hat ergeben, dass diese keine Erkenntnisse über angeblichen von Betreuungsbehörden angemeldeten Handlungsbedarf in diese Sache hat.
3. Dem Bundesministerium der Justiz liegt in dieser Sache lediglich ein einziges Schreiben der Landesbetreuungsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Jahr 2004 vor, die von Meinungsverschiedenheiten mit dem Landesdatenschutzbeauftragten berichtet.
Damit wird deutlich: Der Gesetzentwurf des Bundesrates will die Rechtsposition betreuungsbedürftiger Menschen schwächen, nur um den Behörden lästige Rückfragen beim Vormundschaftsgericht zu ersparen. Für uns bleibt es aber dabei: In die Grundrechte besonders hilfloser und betreuungsbedürftiger Menschen dürfen Behörden nur mit einer gerichtlichen Zustimmung eingreifen.
Die Antwort der Bundesregierung in allen Details in der Bundestagsdrucksache16/3576: http://dip.bundestag.de/btd/16/035/1603576.pdf
Die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinscahft Psychiatrie-Erfahrene e.V. zum geplanten Betreuungsbehördengesetz: http://www.die-bpe.de/#stellungnahme
Werner-Fuß-Zentrum im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
PRESSEMITTEILUNG
NR. 1607 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 11. Dezember 2006
Grüne erwischen den Bundesrat beim Tricksen
Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage betreffend den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Betreuungsbehördengesetzes erklärt Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:
Mit unserer Anfrage zum Betreuungsbehördengesetz haben wir heute den Bundesrat beim Tricksen erwischt.
Unter dem unverfänglich klingenden Namen "Gesetz zur Änderung des Betreuungsbehördengesetzes" wollte der Bundesrat den Behörden das Recht zusprechen, auch ohne Einwilligung des Betroffenen dessen persönliches Umfeld auszuforschen.
Der Bundesrat begründete die Notwendigkeit der Regelung mit Forderungen der Praxis, denen sich die Bundesregierung bisher verschlossen hätte. Wörtlich heißt es im Gesetzentwurf: " Die Betreuungsbehörden in der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger haben dringenden Handlungsbedarf gesehen und das Bundesministerium der Justiz aufgefordert, eine Initiative zu einer einheitlichen Klarstellung der Befugnisse der Betreuungsbehörden zu ergreifen. Diese ist bisher unterblieben".
Doch die Antwort der Bundesregierung zeigt: Es besteht gar kein von den Betreuungsbehörden eingeklagter Handlungsbedarf.
Auf unsere Anfrage hin teilt die Bundesregierung vielmehr mit:
1. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger hat sich kein einziges Mal an das Bundesministerium der Justiz wegen des angesprochenen Problems gewandt.
2. Eine Nachfrage der Bundesregierung bei der Bundesarbeitsgemeinschaft hat ergeben, dass diese keine Erkenntnisse über angeblichen von Betreuungsbehörden angemeldeten Handlungsbedarf in diese Sache hat.
3. Dem Bundesministerium der Justiz liegt in dieser Sache lediglich ein einziges Schreiben der Landesbetreuungsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Jahr 2004 vor, die von Meinungsverschiedenheiten mit dem Landesdatenschutzbeauftragten berichtet.
Damit wird deutlich: Der Gesetzentwurf des Bundesrates will die Rechtsposition betreuungsbedürftiger Menschen schwächen, nur um den Behörden lästige Rückfragen beim Vormundschaftsgericht zu ersparen. Für uns bleibt es aber dabei: In die Grundrechte besonders hilfloser und betreuungsbedürftiger Menschen dürfen Behörden nur mit einer gerichtlichen Zustimmung eingreifen.
Die Antwort der Bundesregierung in allen Details in der Bundestagsdrucksache16/3576: http://dip.bundestag.de/btd/16/035/1603576.pdf
Die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinscahft Psychiatrie-Erfahrene e.V. zum geplanten Betreuungsbehördengesetz: http://www.die-bpe.de/#stellungnahme
Werner-Fuß-Zentrum im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
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rudkla - 11. Dez, 23:14