Höchstrichterliche neoliberale Gesinnungsrechtsprechung: der monatliche Regelsatz reicht aber nicht zum Leben
"Urteil legt Hartz IV nicht für ewig fest"
Der monatliche Regelsatz reicht nicht zum Leben - schon gar nicht in einer Stadt wie Hamburg, sagt Dirk Hauer von der Diakonie. Langsam sehe das auch die Politik ein. Die Wohlfahrtsverbände wollen für eine Anhebung kämpfen. Interview von Lisa Thormählen in der taz Nord vom 5.12.2006 http://www.taz.de/pt/2006/12/05/a0267.1/text
Neoliberale Gesinnungsrechtsprechung – höchstrichterlich
„Das Bundessozialgericht entscheidet zum Regelsatz beim Arbeitslosengeld II und zu der 58iger Regelung (…) Bei dieser Stück für Stück Zerschlagung des Sozialstaates (Entrechtung der Bürger durch Abschaffung der Kostenfreiheit bei den Sozialgerichten, Lohndumping durch Hartz IV und vieles andere mehr) sollte sich erstmals in der Bundesrepublik die Frage eines Generalstreiks stellen. Denn mit der Zerschlagung des Sozialstaats korrodiert auch die Demokratie.“ Kommentar von Peter Löwisch http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/gesinnung.html
Hartz IV: Nicht mehr ALG II bei 58er Regelung. Bundes-Sozialgericht in Kassel: Kein höheres Arbeitslosengeld II, wenn man unter die 58 er Regelung fällt.
„Raus aus der Statistik aber kein höheres ALG II. Dies bedeutet kurz umschrieben die sog. 58 Regelung. Das oberste Sozialgericht in Kassel hat entschieden, dass ältere Arbeitslose, die unter die 58 Regelung fallen, keinen Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld II haben. Dies gilt auch, wenn hohe Einkommensverluste zu beklagen sind…“ Meldung bei „gegen-Hartz.de“ http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e1988e0ccbe0e.php
Siehe dazu auch:
Hartz IV: 58 Regelung- früher in den Vorruhestand
Übersicht bei „gegen-Hartz.de“ http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596984207ee602.php
Aus: LabourNet, 7. Dezember 2006
Der monatliche Regelsatz reicht nicht zum Leben - schon gar nicht in einer Stadt wie Hamburg, sagt Dirk Hauer von der Diakonie. Langsam sehe das auch die Politik ein. Die Wohlfahrtsverbände wollen für eine Anhebung kämpfen. Interview von Lisa Thormählen in der taz Nord vom 5.12.2006 http://www.taz.de/pt/2006/12/05/a0267.1/text
Neoliberale Gesinnungsrechtsprechung – höchstrichterlich
„Das Bundessozialgericht entscheidet zum Regelsatz beim Arbeitslosengeld II und zu der 58iger Regelung (…) Bei dieser Stück für Stück Zerschlagung des Sozialstaates (Entrechtung der Bürger durch Abschaffung der Kostenfreiheit bei den Sozialgerichten, Lohndumping durch Hartz IV und vieles andere mehr) sollte sich erstmals in der Bundesrepublik die Frage eines Generalstreiks stellen. Denn mit der Zerschlagung des Sozialstaats korrodiert auch die Demokratie.“ Kommentar von Peter Löwisch http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/gesinnung.html
Hartz IV: Nicht mehr ALG II bei 58er Regelung. Bundes-Sozialgericht in Kassel: Kein höheres Arbeitslosengeld II, wenn man unter die 58 er Regelung fällt.
„Raus aus der Statistik aber kein höheres ALG II. Dies bedeutet kurz umschrieben die sog. 58 Regelung. Das oberste Sozialgericht in Kassel hat entschieden, dass ältere Arbeitslose, die unter die 58 Regelung fallen, keinen Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld II haben. Dies gilt auch, wenn hohe Einkommensverluste zu beklagen sind…“ Meldung bei „gegen-Hartz.de“ http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e1988e0ccbe0e.php
Siehe dazu auch:
Hartz IV: 58 Regelung- früher in den Vorruhestand
Übersicht bei „gegen-Hartz.de“ http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596984207ee602.php
Aus: LabourNet, 7. Dezember 2006
rudkla - 7. Dez, 13:32