Betriebsratsvorsitzender wegen kritischer Haltung zu 1-Euro-Jobs gekündigt
Rausschmiß von Betriebsrat nicht rechtens
„Arbeitsgericht weist Kündigung von Interessenvertreter in Recklinghausen zurück. Betroffener hatte Einsatz von Ein-Euro-Jobbern in Seniorenheim kritisiert. Eine Schlappe mußte die Geschäftsführung des Städtischen Seniorenzentrums Grullbad in Recklinghausen am Mittwoch nachmittag vor dem Herner Arbeitsgericht hinnehmen: Die fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Rolf Kohn war nicht rechtmäßig. Ihm war Vorteilsnahme durch fehlerhafte Abrechnung von Essensmarken vorgeworfen worden…“ Artikel von Werner Sarbok in der jungen Welt vom 01.12.2006 http://www.jungewelt.de/2006/12-01/039.php
Aus: LabourNet, 4. Dezember 2006
„Arbeitsgericht weist Kündigung von Interessenvertreter in Recklinghausen zurück. Betroffener hatte Einsatz von Ein-Euro-Jobbern in Seniorenheim kritisiert. Eine Schlappe mußte die Geschäftsführung des Städtischen Seniorenzentrums Grullbad in Recklinghausen am Mittwoch nachmittag vor dem Herner Arbeitsgericht hinnehmen: Die fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Rolf Kohn war nicht rechtmäßig. Ihm war Vorteilsnahme durch fehlerhafte Abrechnung von Essensmarken vorgeworfen worden…“ Artikel von Werner Sarbok in der jungen Welt vom 01.12.2006 http://www.jungewelt.de/2006/12-01/039.php
Aus: LabourNet, 4. Dezember 2006
rudkla - 4. Dez, 14:16