Fehlende gesetzliche Regelungen gegen Sozialmissbrauch und Rechtsbrüche durch die ARGEN
Zur Petition von Armin Kammrad vom 09.04.2006 - siehe http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/zwang/rechtsbruch.html - dokumentieren wir heute:
Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 1. August 2006 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/zwang/rechtsbruch3.pdf
Die Antwort von Armin Kammrad hierauf vom 21.08.2006 http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/zwang/rechtsbruch4.html
Aus dem Text: „…So bestehen die ersten beiden Seiten der Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nur aus der Aneinanderreihung von Allgemeinplätzen, ohne jeden Bezug zur gesellschaftlichen Realität; diese bleibt völlig ausgeblendet. Teilweise werden sogar reine Absichtserklärungen für die Zukunft abgegeben („Das wird aber sozial ausgewogen geschehen“, S.2 BMAS, „Zu dieser Anstrengung will die Bundesregierung Mut machen“, S.2 BMAS, usw. usf.). (…) Denn nicht die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte, nicht die Verteidigung des Sozialstaates, sondern die „Veränderungsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft müssen zum Ausgangspunkt genommen werden“ (S.2 BMAS). Deutlicher kann man kaum sagen, dass die sog. „Arbeitsmarktpolitik“ sich zuerst an den Renditeerwartungen der Wirtschaft orientiert; die Orientierung an das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes wird dem also eindeutig nachgeordnet. (…) Die Stellungnahme des BMAS widerlegt also nicht meine Behauptung von einem Zwei-Klassen-Recht, sondern bestätigt sie. Ändern will man daran sowie so nichts. Die ganze sog. „Fortentwicklung von SGB II“ baut darauf auf, dass rechtwidriges Verhalten nur bei den ALG II-Bezieher anzunehmen sei, was allein schon ein verfassungswidriges Vorgehen darstellt. Denn die Rechtsbrüche der staatlichen Stellen selbst werden völlig ignoriert, sind eben für den Gesetzgeber „nicht existent“…“
Aus: LabourNet, 24. August 2006
Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 1. August 2006 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/zwang/rechtsbruch3.pdf
Die Antwort von Armin Kammrad hierauf vom 21.08.2006 http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/zwang/rechtsbruch4.html
Aus dem Text: „…So bestehen die ersten beiden Seiten der Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nur aus der Aneinanderreihung von Allgemeinplätzen, ohne jeden Bezug zur gesellschaftlichen Realität; diese bleibt völlig ausgeblendet. Teilweise werden sogar reine Absichtserklärungen für die Zukunft abgegeben („Das wird aber sozial ausgewogen geschehen“, S.2 BMAS, „Zu dieser Anstrengung will die Bundesregierung Mut machen“, S.2 BMAS, usw. usf.). (…) Denn nicht die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte, nicht die Verteidigung des Sozialstaates, sondern die „Veränderungsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft müssen zum Ausgangspunkt genommen werden“ (S.2 BMAS). Deutlicher kann man kaum sagen, dass die sog. „Arbeitsmarktpolitik“ sich zuerst an den Renditeerwartungen der Wirtschaft orientiert; die Orientierung an das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes wird dem also eindeutig nachgeordnet. (…) Die Stellungnahme des BMAS widerlegt also nicht meine Behauptung von einem Zwei-Klassen-Recht, sondern bestätigt sie. Ändern will man daran sowie so nichts. Die ganze sog. „Fortentwicklung von SGB II“ baut darauf auf, dass rechtwidriges Verhalten nur bei den ALG II-Bezieher anzunehmen sei, was allein schon ein verfassungswidriges Vorgehen darstellt. Denn die Rechtsbrüche der staatlichen Stellen selbst werden völlig ignoriert, sind eben für den Gesetzgeber „nicht existent“…“
Aus: LabourNet, 24. August 2006
rudkla - 24. Aug, 14:09