Arbeitgeber schlagen weitere Kürzungen für "Hartz IV"- Empfänger vor
"Einfache Tätigkeiten": Arbeitgeber schlagen weitere Kürzungen für "Hartz IV"- Empfänger vor (01.08.06)
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände haben am Montag ein "Gesamtkonzept" für eine grundlegende Überarbeitung des Hartz IV-Gesetzes vorgelegt. Das Vorgehen ist offenbar zwischen den Arbeitgebern und Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt: "Ich begrüße die Ankündigung der Bundeskanzlerin, im Herbst das Hartz IV-Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Das ist überfällig und dringend", erklärte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, der in Berlin das Konzept vorlegte. Nach Vorstellung der Arbeitgeber sollen alle Zusatzleistungen, die über "die Grundsicherung" hinausgehen, zügig abgeschafft werden. Dringend überprüfungsbedürftig ist nach Vorstellung der Wirtschaft auch die Gesamthöhe des - beispielsweise zur Altersabsicherung - freigestellten Vermögens, das "Arbeitslosengeld II"-Empfänger nicht einzusetzen brauchen. Schließlich sollte aus Sicht der Arbeitgeber die Familie stärker für Bedürftige einstehen. Hierbei müsse der Rückgriff auch bei Unterhaltsansprüchen von ALG-II-Empfängern wieder eingeführt werden, die 25 Jahre und älter seien.
Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=14133
Fensterputzer oder gar nichts: Seit 1. August kann Arbeitslosengeld vollständig gestrichen werden (01.08.06)
Am 1. August traten in Deutschland eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Sie betreffen insbesondere Bezieher von Arbeitslosengeld II. Bedarfsgemeinschaften müssen künftig nachweisen, dass sie keine eheähnliche Gemeinschaft bilden. Langzeitarbeitslose dürfen mehr Geld für ihre Altersvorsorge zurücklegen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Hilfeempfänger, die innerhalb eines Jahres drei Mal einen angebotenen "Job" oder Qualifizierung ablehnen, müssen mit mit der vollständigen Streichung der Leistungen rechnen. Schon bei zweimaliger Ablehnung droht eine Kürzung um bis zu 60 Prozent der Gelder.
Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=14131
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände haben am Montag ein "Gesamtkonzept" für eine grundlegende Überarbeitung des Hartz IV-Gesetzes vorgelegt. Das Vorgehen ist offenbar zwischen den Arbeitgebern und Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt: "Ich begrüße die Ankündigung der Bundeskanzlerin, im Herbst das Hartz IV-Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Das ist überfällig und dringend", erklärte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, der in Berlin das Konzept vorlegte. Nach Vorstellung der Arbeitgeber sollen alle Zusatzleistungen, die über "die Grundsicherung" hinausgehen, zügig abgeschafft werden. Dringend überprüfungsbedürftig ist nach Vorstellung der Wirtschaft auch die Gesamthöhe des - beispielsweise zur Altersabsicherung - freigestellten Vermögens, das "Arbeitslosengeld II"-Empfänger nicht einzusetzen brauchen. Schließlich sollte aus Sicht der Arbeitgeber die Familie stärker für Bedürftige einstehen. Hierbei müsse der Rückgriff auch bei Unterhaltsansprüchen von ALG-II-Empfängern wieder eingeführt werden, die 25 Jahre und älter seien.
Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=14133
Fensterputzer oder gar nichts: Seit 1. August kann Arbeitslosengeld vollständig gestrichen werden (01.08.06)
Am 1. August traten in Deutschland eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Sie betreffen insbesondere Bezieher von Arbeitslosengeld II. Bedarfsgemeinschaften müssen künftig nachweisen, dass sie keine eheähnliche Gemeinschaft bilden. Langzeitarbeitslose dürfen mehr Geld für ihre Altersvorsorge zurücklegen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Hilfeempfänger, die innerhalb eines Jahres drei Mal einen angebotenen "Job" oder Qualifizierung ablehnen, müssen mit mit der vollständigen Streichung der Leistungen rechnen. Schon bei zweimaliger Ablehnung droht eine Kürzung um bis zu 60 Prozent der Gelder.
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rudkla - 1. Aug, 23:38