Hartz IV Regelsatz vor dem Bundesverfassungsgericht
Hartz IV Musterklage gegen den zu niedrig bemessenen Hartz IV Regelsatz: Brigitte Vallenthin schließt sich Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts an, das Regalsatz-Höhe und –Bemessung für nicht verfassungskonform erklärt hat. In Ihrer Musterklage gegen den nicht ausreichenden Hartz IV-Regelsatz hat Brigitte Vallenthin - Hartz4-Plattform-Vorsitzende und Sprecherin der Wiesbadener Grundeinkommens-Initiative – jetzt beim Sozialgericht Wiesbaden die Vorlage ihres Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Die Klägerin - die auf Basis des Grundgesetzes und der Lebenskostenrealität eine Erhöhung um 330,45 Euro auf 677,45 Euro fordert - ficht mit aktuellen Ergänzungsanträgen die Verfassungsmäßigkeit von Regelsatzhöhe und Regelsatzbemessung an.
Lesen Sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-vor-bundesverfassungsgericht8763.php
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelsatz
http://freepage.twoday.net/search?q=Hessisches+Landessozialgericht
Lesen Sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-vor-bundesverfassungsgericht8763.php
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelsatz
http://freepage.twoday.net/search?q=Hessisches+Landessozialgericht
rudkla - 28. Mär, 12:34