Mitbestimmung des Personalrats bei „Ein-Euro-Jobs"
„Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei heute verkündeten Entscheidungen, die sich auf die Städte Mainz und Wetzlar beziehen, das Recht der kommunalen Personalräte zur Mitbestimmung bei der Besetzung sog. „Ein-Euro-Jobs“ durch die Kommune festgestellt…“ Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 21.03.2007 http://www.bverwg.de/enid/2f552d6cfd851a93f4e2a3a89db22f62,5d9ceb7365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d0938343432093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html
Siehe dazu auch:
Urteil: Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobs "großer Erfolg"
„Als „großen Erfolg” wertete der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Gerd Herzberg das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Mitbestimmung bei sogenannten Ein-Euro-Jobs. Das Gericht gab den Klagen zweier Personalräte recht, die mit Hilfe des ver.di-Rechtsschutzes einen Anspruch auf Mitbestimmung bei der Einstellung von „Ein-Euro-Jobbern” geltend gemacht hatten. „Die Beschäftigtenvertretungen achten im Rahmen ihrer Mitbestimmung sehr genau darauf, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse abgebaut und durch Ein-Euro-Jobs ersetzt werden”, so Herzberg…“ ver.di-Pressemitteilung vom 22.03.2007 http://presse.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?id=eba5f0a0-d881-11db-4b25-000e0c672486
Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln
Pressemeldung des Erwerbslosen Forum Deutschland vom 22.03.2006 http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/euro_jobs_nach_der_entscheidung_des_bundesverwaltungsgerichts_muss_jetzt_ver.di_handeln_222007220322_159_3.htm
Die Redaktion des LabourNet Germany weist jedoch darauf hin, dass die Möglichkeiten den Abwehr von Ein-Euro-Jobs mittels Mitbestimmung schon immer bestanden… Wird ein neues Urteil zu ihrer Nutzung beitragen?
Aus: LabourNet, 23. März 2007
Siehe dazu auch:
Urteil: Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobs "großer Erfolg"
„Als „großen Erfolg” wertete der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Gerd Herzberg das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Mitbestimmung bei sogenannten Ein-Euro-Jobs. Das Gericht gab den Klagen zweier Personalräte recht, die mit Hilfe des ver.di-Rechtsschutzes einen Anspruch auf Mitbestimmung bei der Einstellung von „Ein-Euro-Jobbern” geltend gemacht hatten. „Die Beschäftigtenvertretungen achten im Rahmen ihrer Mitbestimmung sehr genau darauf, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse abgebaut und durch Ein-Euro-Jobs ersetzt werden”, so Herzberg…“ ver.di-Pressemitteilung vom 22.03.2007 http://presse.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?id=eba5f0a0-d881-11db-4b25-000e0c672486
Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln
Pressemeldung des Erwerbslosen Forum Deutschland vom 22.03.2006 http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/euro_jobs_nach_der_entscheidung_des_bundesverwaltungsgerichts_muss_jetzt_ver.di_handeln_222007220322_159_3.htm
Die Redaktion des LabourNet Germany weist jedoch darauf hin, dass die Möglichkeiten den Abwehr von Ein-Euro-Jobs mittels Mitbestimmung schon immer bestanden… Wird ein neues Urteil zu ihrer Nutzung beitragen?
Aus: LabourNet, 23. März 2007
rudkla - 23. Mär, 15:31