Reiches Land, arme Kinder: Ein Hartz für Kinder

Kinder brauchen Teddybären und Schulsachen!

0 Cent im Monat für die Schule, 76 Cent für Spielzeug oder 40 Cent für den Kauf eines Fahrrads: Bundesweiter Arbeitskreis von Erwerbsloseninitiativen und -gruppen fordert dringend zusätzliche Leistungen für Kinder in „Hartz IV” und will diese Leistungen vor Ort durchsetzen. Aufruf zur Gemeinsamen Kampagne "Reiches Land, arme Kinder und Schulkosten und Hartz IV" (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/armekinder.pdf


Ein Hartz für Kinder

Flugblatt des Rhein-Main-Bündnisses (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/schulkind_rmb.pdf


Ein Hartz für Kinder. Zur Senkung der Regelsätze für Schulkinder mit Einführung von Hartz IV

Vortragstext von Rainer Roth vom Februar 2007 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/schulkind.pdf


Aus: LabourNet, 13. März 2007

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ALG II und Kinder/Jugendliche

Ein guter Schulstart für ALLE Kinder!

In Rottenburg und in Tübingen hat die Kreisarmutskonferenz Tü zusammen mit dem Tübinger Bündnis gegen Sozialabbau, dem Tübinger Arbeitslosen-Treff (T-A-T) und der Linken eine Initiative gestartet, um allen Erstklässlern aus ALG-II-Familien eine Grundausstattung zum ersten Schultag des Schuljahres 2007 zu ermöglichen. Siehe das Flugblatt zur Aktion (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/schulstart.pdf


„Reiches Land – arme Kinder“ - Aktion gegen die gewöhnliche Kinderarmut in Bochum

Der DGB, das Institut für Kirche und Gesellschaft, das Sozialforum, mehrere Arbeitloseninitiativen und die Unabhängige Sozialberatung haben am 30.7.07 in einer Aktion in der Bochumer Innenstand auf die massenhafte Kinderarmut in unserer Gesellschaft aufmerksam gemacht. Siehe dazu den Bericht bei bo-alternativ mit weiteren Infos http://www.bo-alternativ.de/2007/07/30/aktion-gegen-die-gewoehnliche-kinderarmut/


Aus: LabourNet, 31. Juli 2007

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Mit leerem Magen und ohne Schulsachen lernt sich's schlecht !

Schulpflichtige Kinder von Alg-II-Beziehenden haben laut SGB II keinen Anspruch auf einmalige Beihilfen für Schulbedarf (Schulmaterial, Lehrmittel). Aus diesem Grunde wird die SOGA ab sofort Musteranträge für Eltern und Alleinerziehende in ihrer Beratung bereitstellen, diese Anträge wurden von Tacheles noch einmal überarbeitet, sind also auf dem neuesten Stand. Unsere Beratung findet aus diesem Grunde, ab sofort auch wieder Donnerstags von 15 bis 18 Uhr statt. http://www.soga-nms.net/40368.html

Den Antrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe für Schulmaterial finden Sie hier http://www.alg-2.info/hilfe/widersprueche/antrag-schulkosten


Oldenburg Modellprojekt gegen wachsende Kinderarmut in den Kommunen ?

Die Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO) begrüßt den mutigen Schritt der Stadt Oldenburg.

Schulkosten: Kommualer in Oldenburg eingerichtet, so lautet der Titel der jetzt in der Fachzeitschrift "Info-also" 03/2007 zum Arbeitlosen- und Sozialrecht. Wir hatten bereits in unserer Ausgabe 06/30.Woche darüber berichtet.

Auf einer Sitzung am 19. März 2007 hat der Oldenburger Stadtrat beschlossen 200.000 Euro in einen kommunalen Fonds für Schulmaterialien einzustellen.... Damit folgte der Stadtrat einer Initiative der Arbeitslosenselbshilfe Óldenburg (ALSO), die seit zwei Jahren auf die unhaltbare Lage von Kinder aufmerksam macht, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen... ...in den Regelsatzen von 207 und 276 Euro sind die Kosten für Schule und Bildung nicht vorgesehen. Die Leihgebühren für Schulbücher werden zwar von der Kommune erstattet, aber je nach Ereignis, z.B. Einschulung oder Klassenwechsel müssen die Eltern für ein Kind oft mehr als 100 Euro zusätzlich ausgeben....

Die Eltern geraten in Not, weil sie das Geld dafür nicht haben, aber die Alg-II-Behörden lehnen Anträge auf Beihilfe in der Regel ab, dass alle Kosten mit dem Regelsatz abgedeckt seien.

Der Oldenburger Stadtrat hat nun den Vorschlag der ALSO aufgegriffen, für Kinder von Alg-II-Bezieherinnen diese Schulkosten aus einem kommunalen Fonds zu bezahlen, und will darüberhinaus auch für Kinder geringverdienender Eltern zur Verfügung stehen. Die ALSO begrüßt diesen mutigen und richtigen Schritt gegen Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung. Er könnte und sollte Bundesweit ein Zeichen setzen und viele weitere Kommunen ermutigen, in ihrem Rahmen etwas für gerechtere Gesellschaft zu unternehmen.

Weiter Informationen hierzu als Acrobat-Reader-Datei hier zu finden ... (223 KB) http://www.also-zentrum.de/material/schulmaterialfonds2007.pdf

Dieses wäre sicherlich auch für Neumünster ein machbares Modell, und stößt hoffentlich auch bei den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Neumünster nicht auf taube Ohren.


Der erste Schultag ist für Kinder aufregend und für Eltern teuer. Hartz-IV-Empfänger müssen Einschulungskosten selbst zahlen, doch es gibt Ausnahmen.

Berlin (ddp.djn). Der erste Schultag ist für Kinder aufregend und für Eltern teuer. Die Ausgaben für Stifte, Schulranzen, Bücher, Hefte und nicht zuletzt die Schultüte summieren sich leicht auf einen dreistelligen Eurobetrag. Noch mehr Geld wird für einen kindgerechten Schularbeitsplatz fällig. Hartz-IV-Empfänger sind zwar in vielen Bundesländern von der Eigenbeteiligung beim Kauf von Schulbüchern befreit, die übrigen Ausgaben müssen sie jedoch grundsätzlich aus dem Regelsatz bestreiten. So stellt eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin unmissverständlich klar, dass es für «Aufwendungen anlässlich einer Einschulung» keinen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II (ALG II) gibt (Entscheidung vom 19. Juli 2006, AZ: S 106 AS 6175/06 ER).

In der amtlichen Bedarfsaufstellung, die der Berechnung des Regelsatzes für ALG-II-Empfänger zu Grunde liegt, sind allerdings gar keine Kosten für die Schulbildung berücksichtigt. Hartz-IV-Initiativen weisen seit langem auf diesen Widerspruch hin und raten Betroffenen, bei den zuständigen Behörden trotz der geltenden Rechtslage einen Antrag auf «Beihilfe für Schulbedarf» zu stellen - ein Musterformular mit ausführlicher Antragsbegründung steht auch online zur Verfügung ( http://www.erwerbslosenforum.de/an.htm ). Einige Städte und Kommunen haben auf das Problem reagiert.

In Göttingen beispielsweise gibt es für Kinder, die in diesem Sommer eingeschult werden, eine einmalige Beihilfe zum ALG II von maximal 80 Euro. Die Summe wird nicht ausgezahlt, sondern als Gutschein ausgegeben. Eltern, die Schulmaterial bereits besorgt haben, bekommen die Ausgaben gegen Vorlage der Kaufbelege erstattet.

Der Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg gewährt einen Zuschlag von pauschal 80 Euro je Schulanfänger aus bedürftigen Haushalten. Um die Beihilfe zu bekommen, genügt ein formloser Antrag mit Einschulungsnachweis. In Oldenburg gibt es immerhin 50 Euro für den Einschulungsbedarf.

Gibt es keine kommunale Sonderregelung und lehnt die zuständige Behörde den Antrag auf eine Einschulungsbeihilfe (erwartungsgemäß) ab, kommt eventuell ein Antrag auf ein Darlehen in Betracht. Zwar schloss das Sozialgericht Berlin in der zitierten Entscheidung auch eine rückzahlbare Beihilfe aus, da es sich bei Schultüte und Ranzen nicht um «unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes» gemäß Paragraf 23, Absatz 1 SGB II handele.

Die Richter am Sozialgericht in Schleswig urteilten jedoch anders. Die Sozialbehörde müsse ein Darlehen gewähren, sofern keine ausreichenden Ersparnisse vorhanden seien (Beschluss vom 14. August 2006, AZ: S 3 AS 663/06 ER). Jedenfalls sei einem Erstklässler nicht zuzumuten, Schultüte und Ranzen seiner elf Jahre älteren Schwester zu tragen, wie die Behörde vorgeschlagen hatte. http://www.gegen-armut-2007.de/03c19899300832b01/03c19899710be5e01.html


Aus: SOGA-NEWSLETTER Nr. 8 - 32. Woche 2007

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Kinder haben Anspruch auf Extra-Leistungen für die Schule. Widerspruch und gerichtliches Verfahren

In den Regelleistungen der Kinder sind keine Lernmittel und Schulmaterialen enthalten. Deswegen hat Tacheles einen Musterantrag veröffentlicht. Um diese Kampagne zu vertiefen, werden jetzt Muster für das Widerspruchs- und Klageverfahren veröffentlicht. Material von Erwin Denzler M.A,, Dozent für Arbeits- und Sozialrecht, bei Tacheles http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Schulkosten2.aspx


Aus: LabourNet, 14. August 2008



http://freepage.twoday.net/search?q=Kinderarmut

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