Mietobergrenzen: Willkür ohne Gnade!

In vielen Städten und Kommunen sind zum Jahreswechsel klamm heimlich die Hartz-IV Mietobergrenzen angepasst worden, was soviel heißt: Es wurde gekürzt und das trotz steigender Mieten und Nebenkosten.

Wen verwundert es, dass beim ständigen Wehklagen über die explodierenden Kosten, die Kommunen und Städte handeln, dies aber lieber nicht an die große Glocke hängen.

Wie auch im Kreis Wesel, der nun seit dem 15. Januar die Wohnungsbezuschussung für ALG II-Bezieher auf einen Einheitssatz von 6,09 Euro pro Quadratmeter inklusive Nebenkosten festgelegt hat, ist bundesweit diese Neufestsetzung stillschweigend vollzogen worden.

Ob dies so im Sinne des Gesetzgebers ist, welcher im § 22 SGB II von einer Übernahme von angemessenen Unterkunftskosten spricht, wird mit Sicherheit so manche Sozialgerichte in Zukunft beschäftigten.

Bedenklich aber ist die Festlegung der Mietobergrenzen incl. Nebenkosten. Dabei hat man wohl außer acht gelassen, dass die Mietnebenkosten nicht unweigerlich an den m²-Zahlen der Wohnungsgrößen gebunden sind.

Mietnebenkosten oder auch Betriebskosten werden in der Regel wie folgt abgerechnet.

- "Verteilerschlüssel (Berechnung nach Wohnungsgröße oder Anzahl der Wohnungsnutzer),"

Der Verteilerschlüssel wird in den meisten Fällen nur über die Anzahl der Wohnungsnutzer abgerechnet, wodurch es, durch die willkürliche Festlegung der Mietobergrenze, schnell zu Lasten der Mieter kommen kann bzw. das neuer Wohnraum für Leistungsbezieher als unangemessen betrachtet wird und somit eine Verweigerung zur Anmietung oder Aufforderung zur Kostensenkung oder Umzug kommen kann.

Für 6,09 Euro incl. Nebenkosten für 45 m² würde sich eine Mietübernahme in Höhe von 274,05 Euro ergeben. Da durchschnittlich 80,- Euro an Nebenkosten anfallen, Tendenz steigend, entsteht so eine Kaltmiete von ca. 194,05 Euro für 45 m² oder einer Nettokaltmiete von 4,31 Euro / m². Für dieses Geld wird sich mit Sicherheit weder im Kreis Wesel - noch in anderen Kreisen, entsprechend adäquater Wohnraum zu finden sein.

Aber dies wäre sogar der rechnerisch günstigste Fall. Katastrophal wird es allerdings wenn nur ein Apartment von 35 m² angemietet wurde. Vom Kreis erhält der Mieter nun 213,15 Euro. Nach abzüglich 80,- Euro Nebenkosten (denn wir erinnern uns an den Verteilerschlüssel, der an der Anzahl der Wohnungsnutzer gemessen wird) verbleiben für den Mieter noch 133,15 Euro oder 3,80 Euro / m². Utopisch wer zu diesem Preis noch eine Unterkunft findet.

Laut Mietspiegel ist Wohnraum am Beispiel Wesel in der Kathegorie II - Normale Wohnlage:

"Die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegen in normalen Wohnlagen. Solche Wohngebiete sind zumeist dicht bebaut und weisen keine außergewöhnlichen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch auf. Bei starkem Verkehrsaufkommen müssen genügend Freiräume vorhanden sein, die diesen Nachteil ausgleichen."

... für eine Grundmiete ohne Betriebskosten von Wohnungen bis 50 m² mit Heizung/Bad/WC und Isolierverglasung (wir wollen ja den Klimaschutz nicht vergessen) ab den Jahrgängen 1948 und aufwärts NICHT unter 4,26 Euro /m² zu bekommen!

Der Sozialticker rät daher allen Betroffenen gegen die Bescheide, welche sich an der neuen Mietobergrenze orientieren, Widerspruch einzulegen und durch die Sozialgerichte entscheiden zu lassen und ob diese Praxis der Regelsatzkürzung, was dieses für viele Mieter bedeutet, in letzter Instanz rechtens ist.

Kosteneinsparungen sind sicherlich sinnvoll, nur sollten sich die Städte und Kommunen diesbezüglich mehr an ihre eigenen Verwaltungskosten halten, statt Leistungsempfängern immer weiter und tiefer in die Tasche zu greifen.

Es darf nicht sein, das Obdachlosigkeit durch solche Maßnahmen gefördert wird. Auch darf es nicht sein, solche Grenzen festzulegen, ohne entsprechenden Wohnraum von Seiten der Städte und Kommunen bereitzustellen. Obdachlosenunterkünfte kosten dem deutschen Steuerzahler ein vielfaches mehr, als das was an Mietobergrenzen Leistungsempfängern zugebilligt wird - nur das wird gerne verschwiegen.

Der Sozialticker e.V.i.G.
Alte Dorfstr. 4
15926 Luckau, Deutschland
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