Kritik an Anti-Terror-Datei: Hessische Regelung zur Rasterfahndung soll verfassungswidrig sein
Nach Auffassung des hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Michael Ronellenfitsch ist die hessische Regelung zur Rasterfahndung nicht verfassungskonform. Er verweist hierbei auf die Überprüfung der nordrhein-westfälischen Regelung zur Rasterfahndung durch das Bundesverfassungsgericht. Die Kernaussage des Bundesverfassungsgerichts heißt laut Ronellenfitsch: "Ein solcher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nur dann angemessen, wenn der Eingriff vor der Schwelle einer hinreichend konkreten Gefahr für bedrohte hochrangige Verfassungsgüter abhängig gemacht wird." Im Vorfeld einer konkreten Gefahr scheide die Rasterfahndung aus. Der Hessische Datenschutzbeauftragte betont, dass aufgrund dieser Entscheidung die hessische Regelung zur Rasterfahndung geändert werden müsse, "da sie gerade als Vorfeldbefugnis ausgestattet ist". Professor Ronellenfitsch empfiehlt ausdrücklich, den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Rasterfahndung anzunehmen, da er die Vor gaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtige. Ronellenfitsch hält außerdem auch die im Dezember beschlossene Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder - Grundlage für die so genannte Anti-Terror-Datei - für problematisch.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=15432
http://freepage.twoday.net/search?q=Anti-Terror-Datei
http://freepage.twoday.net/search?q=Rasterfahndung
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rudkla - 27. Feb, 22:45