Ohne gesetzliche Grundlage keine Hartz IV Sanktion
Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ohne gesetzliche Grundlage willkürlich!
Arbeitsagenturen (ARGEN) dürfen die Pflichten von Hartz-IV Empfänger/innen nicht einseitig festlegen und bei Verstößen die Leistungen kürzen. Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt gab einer 24jährigen Frau aus Offenbach recht. Das geht aus einem Urteil (AZ: L 7 AS 288/06 ER), dass am Mittwoch veröffentlicht wurde, hervor. Das Gericht urteilte eindeutig: "Für Leistungskürzungen ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich."
Lesen Sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e198de0df6321.html
Arbeitsagenturen (ARGEN) dürfen die Pflichten von Hartz-IV Empfänger/innen nicht einseitig festlegen und bei Verstößen die Leistungen kürzen. Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt gab einer 24jährigen Frau aus Offenbach recht. Das geht aus einem Urteil (AZ: L 7 AS 288/06 ER), dass am Mittwoch veröffentlicht wurde, hervor. Das Gericht urteilte eindeutig: "Für Leistungskürzungen ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich."
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rudkla - 27. Feb, 22:37