Mietobergrenzen für Hartz-IV Singles bedeuten oft Obdachlosigkeit
Mietobergrenzen bei Hartz IV, immer wieder heftig diskutiert und Bestandteil unzähliger Klagen in bundesdeutschen Sozialgerichten. Dabei könnte es so einfach sein. Städte und Kommunen müssen verpflichtet werden, ihre Mietobergrenzen detailliert und für Jedermann zugänglich zu veröffentlichen. Diejenigen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sollten alle Kosten der Unterkunft - ungeachtet der Angemessenheit - in voller Höhe auferlegt bekommen. Zudem müssen sich die Mietobergrenzen an dem verfügbaren Wohnraum und der Wohngeldtabelle messen lassen.
Dazu bedarf es aber der Veränderungen in den §§ 22 und 27 des SGB II und auch den Mut, diese endlich zu spezifizieren.
Mietobergrenzen sind gerade für Singles im SGB II ein potentieller Stolperstein in die Obdachlosigkeit. Die von den Städten und Kommunen festgesetzten Obergrenzen, aber auch deren willkürliche Senkungen führen dazu, dass gerade immer mehr Singles schwerwiegende Probleme bei der Wohnungssuche haben. Im sozialen aber auch freien Wohnungsbau wurden Wohnräume im Bereich von 45 m² über Jahre hinweg vernachlässigt.
Für Leistungsempfänger sind Mietobergrenzen nur in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu erfahren.
Dies muss und sollte sich ändern!
Willkürliche Angemessenheitsrichtlinien gerade bei KDU (Kosten der Unterkunft) dürfen keine Einzelfallentscheidungen mehr bleiben. Wenn von politischer Seite immer wieder steigende Mehrausgaben im Bereich KDU zu lesen sind, so muss endlich auch Klarheit bestehen, um welche Kosten es sich detailliert handelt.
Auch Vermieter sind oft im unklaren, ob die von ihnen geforderten Mieten überhaupt von Leistungsempfängern genehmigt werden. Wer zuerst eine richterliche Entscheidung vor der Anmietung für eine angemessene KDU abwarten muss, der wird mit Sicherheit den Wohnraum niemals anmieten können, der zeitlich zur Diskussion stand, weil kein Vermieter seinen Wohnraum ungenutzt stehen lassen kann. Auch die Anmietung und Entrichtung der Differenz zur willkürlich genehmigten KDU, ist für Singles unmöglich.
Hier bleibt oftmals gerade in Notsituationen nur die Obdachlosigkeit und ihre Folgen. Selbst Wohnraum in städtischen Unterkünften ist nur selten verfügbar und wenn, dann nur in einen Zustand, der als menschenunwürdig betrachtet werden kann ( Mehrbettzimmer - Ungeziefer - etc. ).
Nur wenn endlich, sowohl von Seiten der Gesetzgebung und der Städten und Kommunen, klare Richtlinien vorliegen, könnten Sozialgerichte entlastet und Menschen geholfen werden.
Während in anderen EU Nationen ein Recht auf Wohnraum [**1] besteht, scheint in Deutschland gerade für Hartz-IV Singles nur ein Recht auf Obdachlosigkeit zu bestehen.
Lesen Sie dazu auch den Sozialtickerbeitrag: Recht auf Wohnraum [**2]
Linkverzeichnis:
[**1] http://www.tagesschau.de "Wohnrecht für alle - auch in Deutschland?" oder hier http://www.sozialticker.com/mietobergrenzen-fuer-hartz-iv-singles-bedeuten-oft-obdachlosigkeit_20070227.html
[**2] http://www.sozialticker.com/recht-auf-wohnraum_20070227.html
Der Sozialticker e.V.i.G. Alte Dorfstr. 4
15926 Luckau, Deutschland info (at) sozialticker.com
http://www.sozialticker.com
Dazu bedarf es aber der Veränderungen in den §§ 22 und 27 des SGB II und auch den Mut, diese endlich zu spezifizieren.
Mietobergrenzen sind gerade für Singles im SGB II ein potentieller Stolperstein in die Obdachlosigkeit. Die von den Städten und Kommunen festgesetzten Obergrenzen, aber auch deren willkürliche Senkungen führen dazu, dass gerade immer mehr Singles schwerwiegende Probleme bei der Wohnungssuche haben. Im sozialen aber auch freien Wohnungsbau wurden Wohnräume im Bereich von 45 m² über Jahre hinweg vernachlässigt.
Für Leistungsempfänger sind Mietobergrenzen nur in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu erfahren.
Dies muss und sollte sich ändern!
Willkürliche Angemessenheitsrichtlinien gerade bei KDU (Kosten der Unterkunft) dürfen keine Einzelfallentscheidungen mehr bleiben. Wenn von politischer Seite immer wieder steigende Mehrausgaben im Bereich KDU zu lesen sind, so muss endlich auch Klarheit bestehen, um welche Kosten es sich detailliert handelt.
Auch Vermieter sind oft im unklaren, ob die von ihnen geforderten Mieten überhaupt von Leistungsempfängern genehmigt werden. Wer zuerst eine richterliche Entscheidung vor der Anmietung für eine angemessene KDU abwarten muss, der wird mit Sicherheit den Wohnraum niemals anmieten können, der zeitlich zur Diskussion stand, weil kein Vermieter seinen Wohnraum ungenutzt stehen lassen kann. Auch die Anmietung und Entrichtung der Differenz zur willkürlich genehmigten KDU, ist für Singles unmöglich.
Hier bleibt oftmals gerade in Notsituationen nur die Obdachlosigkeit und ihre Folgen. Selbst Wohnraum in städtischen Unterkünften ist nur selten verfügbar und wenn, dann nur in einen Zustand, der als menschenunwürdig betrachtet werden kann ( Mehrbettzimmer - Ungeziefer - etc. ).
Nur wenn endlich, sowohl von Seiten der Gesetzgebung und der Städten und Kommunen, klare Richtlinien vorliegen, könnten Sozialgerichte entlastet und Menschen geholfen werden.
Während in anderen EU Nationen ein Recht auf Wohnraum [**1] besteht, scheint in Deutschland gerade für Hartz-IV Singles nur ein Recht auf Obdachlosigkeit zu bestehen.
Lesen Sie dazu auch den Sozialtickerbeitrag: Recht auf Wohnraum [**2]
Linkverzeichnis:
[**1] http://www.tagesschau.de "Wohnrecht für alle - auch in Deutschland?" oder hier http://www.sozialticker.com/mietobergrenzen-fuer-hartz-iv-singles-bedeuten-oft-obdachlosigkeit_20070227.html
[**2] http://www.sozialticker.com/recht-auf-wohnraum_20070227.html
Der Sozialticker e.V.i.G. Alte Dorfstr. 4
15926 Luckau, Deutschland info (at) sozialticker.com
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rudkla - 27. Feb, 15:07