Ausbreitung „rechtsarmer” Räume in den Sozialbehörden
Coburger Jobcenter fordert Vollmacht zum Schnüffeln
„Ein Formular aus dem oberfränkischen Landkreis Coburg schränkt die Rechte von Arbeitslosengeld II - Beziehern (ALG II) drastisch ein. Dabei handelt es sich um ein krasses Beispiel von Behördenwillkür und Rechtslosstellung von Langzeitarbeitslosen durch eine Alg II -Behörde. Diese Praxis ist repräsentativ für eine neue Qualität des Umgangs mit Alg II-Bezieher/-innen und die Ausbreitung „rechtsarmer” Räume in den Sozialbehörden…“ Pressemitteilung des Sozial- und Erwerbslosenvereins Tacheles vom 22.2.07 http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/coburger_erklaerung.aspx
Siehe dazu auch:
Stellungnahme zum Vordruck des Jobcenter Coburg Land, der von allen ALG II-Beziehern bei der Antragstellung zu unterzeichnen ist
„Wir haben schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen die „Coburger ERKLÄRUNG”. Dieser von allen Antragstellern zu unterzeichnende Vordruck beschneidet die durch das SGB II ohnehin stark eingeschränkten Rechte von ALG II-Antragstellern in unzulässiger Weise. Diese kumulative Aufzählung von angeblichen, d.h. tatsächlich nicht vorhandenen und phantasievoll konstruierten bzw. ausgeweiteten Pflichten lässt den Eindruck entstehen, dass betroffene und hilfebedürftige ALG II-Antragsteller bereits bei der Antragstellung eingeschüchtert und zum Verzicht auf elementare Rechte gedrängt werden sollen. Die teilweise offenkundigen Rechtsverstöße legen den Verdacht nahe, das Jobcenter Coburg Land würde mit dem Vordruck vorsätzlich Falschinformationen verbreiten, um Rechte Erwerbsloser zu entziehen und damit Leistungsansprüche zu reduzieren…“ Stellungnahme von Gregor Kochan (Sozialrechtler, Greifswald) und Harald Thomé (Tacheles – Online- Redaktion, Wuppertal) vom 22.2.07 bei Tacheles http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/coburger_erklaerung_stellungnahme.aspx
Aus: LabourNet, 22. Februar 2007
„Ein Formular aus dem oberfränkischen Landkreis Coburg schränkt die Rechte von Arbeitslosengeld II - Beziehern (ALG II) drastisch ein. Dabei handelt es sich um ein krasses Beispiel von Behördenwillkür und Rechtslosstellung von Langzeitarbeitslosen durch eine Alg II -Behörde. Diese Praxis ist repräsentativ für eine neue Qualität des Umgangs mit Alg II-Bezieher/-innen und die Ausbreitung „rechtsarmer” Räume in den Sozialbehörden…“ Pressemitteilung des Sozial- und Erwerbslosenvereins Tacheles vom 22.2.07 http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/coburger_erklaerung.aspx
Siehe dazu auch:
Stellungnahme zum Vordruck des Jobcenter Coburg Land, der von allen ALG II-Beziehern bei der Antragstellung zu unterzeichnen ist
„Wir haben schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen die „Coburger ERKLÄRUNG”. Dieser von allen Antragstellern zu unterzeichnende Vordruck beschneidet die durch das SGB II ohnehin stark eingeschränkten Rechte von ALG II-Antragstellern in unzulässiger Weise. Diese kumulative Aufzählung von angeblichen, d.h. tatsächlich nicht vorhandenen und phantasievoll konstruierten bzw. ausgeweiteten Pflichten lässt den Eindruck entstehen, dass betroffene und hilfebedürftige ALG II-Antragsteller bereits bei der Antragstellung eingeschüchtert und zum Verzicht auf elementare Rechte gedrängt werden sollen. Die teilweise offenkundigen Rechtsverstöße legen den Verdacht nahe, das Jobcenter Coburg Land würde mit dem Vordruck vorsätzlich Falschinformationen verbreiten, um Rechte Erwerbsloser zu entziehen und damit Leistungsansprüche zu reduzieren…“ Stellungnahme von Gregor Kochan (Sozialrechtler, Greifswald) und Harald Thomé (Tacheles – Online- Redaktion, Wuppertal) vom 22.2.07 bei Tacheles http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/coburger_erklaerung_stellungnahme.aspx
Aus: LabourNet, 22. Februar 2007
rudkla - 22. Feb, 14:06