Patent auf menschliche embryonale Stammzellen für nichtig erklärt
05.12.06
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat am Dienstag vor dem Bundespatentgericht in München mit ihrer Klage gegen ein Patent zur Herstellung von Nervengewebe aus embryonalen Stammzellen einen Teilerfolg erzielt. Zwar wurde die Klage zurückgewiesen, die Vorsitzende Richterin Eva-Maria Schermer erklärte aber die Verwendung und Gewinnung von Stammzellen aus menschlichen Embryonen im zur Debatte stehenden Patent des Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle für nichtig. Schermer sagte, die Verwendung und Gewinnung menschlicher Embryonen verstoße gegen die öffentliche Ordnung und sei daher mit dem deutschen Patentrecht nicht vereinbar. Das Patent für die Arbeit des Bonner Forschers mit nichtmenschlichen Stammzellen bleibe aber bestehen.
Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=14885
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat am Dienstag vor dem Bundespatentgericht in München mit ihrer Klage gegen ein Patent zur Herstellung von Nervengewebe aus embryonalen Stammzellen einen Teilerfolg erzielt. Zwar wurde die Klage zurückgewiesen, die Vorsitzende Richterin Eva-Maria Schermer erklärte aber die Verwendung und Gewinnung von Stammzellen aus menschlichen Embryonen im zur Debatte stehenden Patent des Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle für nichtig. Schermer sagte, die Verwendung und Gewinnung menschlicher Embryonen verstoße gegen die öffentliche Ordnung und sei daher mit dem deutschen Patentrecht nicht vereinbar. Das Patent für die Arbeit des Bonner Forschers mit nichtmenschlichen Stammzellen bleibe aber bestehen.
Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=14885
rudkla - 5. Dez, 22:55