Gen-Weizen bedroht Erbe der Menschheit
Gen-Weizen: Dienstaufsichtsbeschwerde
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Ende November die Freisetzung von Gen-Weizen im sachsen-anhaltinischen Gatersleben genehmigt. Gegen den Versuch hatten wir im September mehr als 30.000 Einwendungen überreicht. Wegen langjähriger öffentlicher Parteinahme für die Agro-Gentechnik und des Verdachts der Befangenheit haben wir unmittelbar nach der Genehmigung eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen zwei leitende Beamte der Bundesbehörde eingereicht. Wenige Tage später wurde bekannt, dass das BVL in seinem Genehmigungsbescheid die Kontamination der wertvollen Saatgutbestände der Genbank für rechtmäßig erklärt hatte. Das BVL schließt eine Verunreinigung der Genbank nicht aus, begründet die Zulassung aber damit, dass die Genbank Eigentum des antragstellenden Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) sei. Das IPK, eine Stiftung des öffentlichen Rechts, könne als Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren. Doch bei den Pflanzen in der Genbank handelt es sich um einen zentralen Bestandteil der Kulturgeschichte der Menschheit und nicht um Privateigentum, das man nach Belieben zerstören kann. Lesen Sie unsere Pressemitteilungen und die Dienstaufsichtsbeschwerde auf http://www.umweltinstitut.org/genweizen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Ende November die Freisetzung von Gen-Weizen im sachsen-anhaltinischen Gatersleben genehmigt. Gegen den Versuch hatten wir im September mehr als 30.000 Einwendungen überreicht. Wegen langjähriger öffentlicher Parteinahme für die Agro-Gentechnik und des Verdachts der Befangenheit haben wir unmittelbar nach der Genehmigung eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen zwei leitende Beamte der Bundesbehörde eingereicht. Wenige Tage später wurde bekannt, dass das BVL in seinem Genehmigungsbescheid die Kontamination der wertvollen Saatgutbestände der Genbank für rechtmäßig erklärt hatte. Das BVL schließt eine Verunreinigung der Genbank nicht aus, begründet die Zulassung aber damit, dass die Genbank Eigentum des antragstellenden Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) sei. Das IPK, eine Stiftung des öffentlichen Rechts, könne als Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren. Doch bei den Pflanzen in der Genbank handelt es sich um einen zentralen Bestandteil der Kulturgeschichte der Menschheit und nicht um Privateigentum, das man nach Belieben zerstören kann. Lesen Sie unsere Pressemitteilungen und die Dienstaufsichtsbeschwerde auf http://www.umweltinstitut.org/genweizen
rudkla - 5. Dez, 15:23