Zwangsbehandlung menschenunwürdig: unzulässig wegen Folterverbot
Der in der beigefügten Website http://www.elsa-freiburg.de/beregm05.php dargestellte Fall ist inzwischen entschieden: Die zwangsweise medizinische Verabreichung von Brechmitteln verstößt gegen die Menschenwürde und ist Folter. Ein Schadensersatz in Höhe von 10.000.- Euro wurde vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zugesprochen (Az.: 54810/00), wie am 11. Juli bekannt gegeben wurde. (auch die Ärztezeitung berichtet darüber: http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/07/19/132a0702.asp?cat=/politik
Es ist ein sehr gutes Zeichen, dass auch die psychiatrischen Zwangsbehandlungen endlich als Folter von diesem höchsten Europäischen Gericht gesehen werden und nach der Entscheidung zugunsten von Vera Stein letztes Jahr bald entsprechende Urteile anderer Opfern psychiatrischer Folter zugesprochen werden. Deshalb unser Hinweis: Eine Klage immer konsequent weiter verfolgen, auch jenseits des Bundesverfassungsgerichts, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällt offenbar immer wieder sehr gute Entscheidungen.
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Es ist ein sehr gutes Zeichen, dass auch die psychiatrischen Zwangsbehandlungen endlich als Folter von diesem höchsten Europäischen Gericht gesehen werden und nach der Entscheidung zugunsten von Vera Stein letztes Jahr bald entsprechende Urteile anderer Opfern psychiatrischer Folter zugesprochen werden. Deshalb unser Hinweis: Eine Klage immer konsequent weiter verfolgen, auch jenseits des Bundesverfassungsgerichts, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fällt offenbar immer wieder sehr gute Entscheidungen.
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rudkla - 4. Aug, 13:33