Mobile Radio - Mobilfunk - Buergerwelle

Samstag, 26. August 2006

"Grober Fehler der Stadt"

Artikel vom 26. August 2006

Bürgerinitiative gegen Errichtung einer Mobilfunksendeanlage: Rechtsanwalt rät zu einem Kompromiss aller Beteiligten. Planungen für weiteres Vorgehen

Von Uta Baumeister

BALVE · Mit einem Banner, Plakaten, Handzetteln und Unterschriftenlisten wehrt sich die Bürgerinitiative UMTS-Balve gegen die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage des Netzbetreibers O2 auf dem Stadthaus "Zu den Dinkeln 13". Die Ansprechpartnerin der Initiative, Nadine Stemke-Wortmann und ihre Familie, schalteten nun den Lüdenscheider Rechtsanwalt Björn Syring ein. Am Donnerstagabend erklärte er sich während einer Informationsveranstaltung in der Cafeteria des Krankenhauses bereit, der Bürgerinitiative beratend zur Seite zustehen. Er habe durch die Vertretung einer anderen Bürgerinitiative bereits positive Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt, erklärte der Anwalt. "Es gibt entsprechende Vereinbarungen und die Notwendigkeit, dass man diese Technik braucht, muss gegeben sein", sagte er.

Fakt sei, dass die Stadt bei dem Betreiber O2 in der Pflicht stehe, so Björn Syring. "Und wenn die Genehmigung erst einmal erteilt ist, ist sie nur schwer zurückzunehmen." Dies könne Schadensansprüche des Betreibers auslösen und damit sei keinem geholfen, so Syring. Es sei der Dialog zwischen Stadt, Bürgern und Betreiber gefragt, um Alternativstandorte zu finden. Diesbezüglich setzte die Stadtverwaltung ein Zeichen und lädt die Anwohner für den 11. September um 19 Uhr zu einem Gespräch in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Vertreter der Bundesnetzagentur und von O2 wollen dann Fragen beantworten. Björn Syring prüft nun unter anderem die rechtlichen Grundlagen und riet den Anwohnern noch vor Ablauf der Frist bis Ende August schriftlichen Widerspruch gegen die Errichtung einzulegen.

In Absprache mit der Bürgerinitiative soll auch ein Vorgehenskonzept erstellt werden. Die Stadt habe durch den Ausschluss der Öffentlichkeit bei ihrem Ratsbeschluss einen groben Fehler gemacht, von einer Klage riet Syring jedoch vorerst ab. "Wir wollen über einen moderaten Weg erreichen, mit der Stadt und dem Betreiber einen für alle tragfähigen Kompromiss zu erreichen", betonte Dr. Bernhard Genzel als Sprecher der Bürgerinitiative. Die Anwohner wollen nun weitere Argumente sammeln, und hoffen, diese in einer öffentlichen Ratssitzung mit den Politikern diskutieren zu können. Für kommenden Donnerstag lädt die Bürgerinitiative die Anwohner ab 19.30 Uhr erneut in die Cafeteria des Krankenhauses ein, um das Konzept zu formen.

http://www.come-on.de/lokales/story.php?id=200434

Wie «strahlend» sind die Aussichten für Bülach?

Samstag, 26. August 2006

Stadtrat bewilligt Baugesuch für Orange-Antenne auf dem «Sonnenhof 1»

Bülach — Nach wie vor herrscht eine gewisse Unklarheit über potenzielle Risiken von Mobilfunkantennen. Jüngst hat der Stadtrat von Bülach die Baubewilligung für eine weitere Orange-Antenne auf dem Dach des Geschäftsgebäudes «Sonnenhof 1» bewilligt.

Auch Alain Favez aus Hochfelden, hier vor dem «Sonnenhof 1» in Bülach, macht täglich von seinem Handy Gebrauch. (Bild: Dagmar Appelt)

von Florian Schaer

14 Personen haben Einspruch erhoben und innert der Auflagefrist den baurechtlichen Entscheid verlangt. Dennoch hat der Stadtrat der Mobilfunkbetreiberin Orange SA die Baubewilligung erteilt: Auf dem Dach des «Sonnenhof 1» kommt eine neue Mobilfunkantenne zu stehen. Und aktuell hat die Orange-Konkurrenz Sunrise für Bülach Süd die nächste Mobilfunkantenne ausgeschrieben — Auch diese wird bestimmt nicht die letzte sein.

Während die Zahl der Handy-Benutzer weiter ansteigt, hat man kaum neue Erkenntnisse über die potenziellen Gesundheitsrisiken der Strahlungen gewonnen. Zwar hat eine Studie der Universität Zürich im Juni diesen Jahres ausgesagt, dass UMTS-Antennen das Wohlbefinden nicht stören (NBT vom 7. Juni). Aber nebst der Tatsache, dass die Studie als umstritten gilt, bezieht sie sich wohl auf die UMTS-, nicht aber auf die (älteren) GSM-Anlagen, die (noch) mindestens genauso verbreitet sind.

Grundsätzlich darf eine Gemeinde keine Bewilligungen ablehnen, solange der gesuchstellende Betreiber die Grenzwerte einhält. Und es darf ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die Fachleute von Orange, Sunrise und Swisscom, die Grenzwerte ganz genau kennen — man denke an die Anzahl der Antennen, die in der ganzen Schweiz aufgestellt werden. «Da wir indessen keine Spezialisten sind, schicken wir die Gesuche freiwillig zur Überprüfung ans Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel)», sagt Markus Burkhard, Leiter Bau und Umwelt der Stadt Bülach.

Diese Awel-Prüfungen, die jeweils vor der Ausschreibung der Gesuche erfolgen, bilden die Grundlage für die Erteilung der Bewilligung. Im Falle von «Sonnenhof 1» habe die Betreiberin Orange die Sendeleistung der geplanten Antenne allerdings um rund das Fünffache verringern müssen, erklärt Stadtrat Hanspeter Lienhart. «Das Awel hat in seinem Prüfbefund schliesslich bestätigt, dass alle massgebenden Grenzwerte eingehalten oder sogar deutlich unterschritten werden. Damit ist die Begründung der Erteilung der Baubewilligung gegeben.»

Verpflichtet, Antennen zu bauen

In der ganzen Diskussion um die Bewilligungspraxis im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen wird oftmals ausgeblendet, dass die Mobilfunk-Betreiber (Swisscom, Orange, Sunrise) nicht nur das Recht sondern sogar die Pflicht haben, solche Anlagen aufzustellen. «Die Konzession, die die Betreiber vom Bund erhalten haben, ist namentlich an die Bedingung geknüpft, dass das Mobilfunknetz flächendeckend zur Verfügung gestellt wird», führt Markus Burkhard aus. «Kommunikationsfreiheit» heisst das Stichwort. Gleichzeitig wird festgelegt, dass die einzelnen Antennen bloss mit der kleinstmöglichen Sendeleistung zu betreiben sind, die nötig ist, um diese Flächenabdeckung zu gewährleisten. So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Im Klartext heisst das aber auch: Je schwächer die einzelnen Antennen senden dürfen, desto mehr Antennen müssen errichtet werden. «Dabei ist wiederum festzuhalten, dass die Netzbetreiber keine grosse Lust haben, möglichst viele Antennen zu bauen. Allein schon aus Kostengründen nicht», unterstreicht Burkhard.

Swisscom, Orange und Sunrise werden ihre Mobilfunkantennen aus naheliegenden Gründen nicht dort bauen, wo niemand telefonieren will, sondern möglichst in die Zentren. Dem gegenüber steht die Planung der Stadt Bülach, die laut Burkhard stets versucht, die Anlagen im Industriegebiet und nicht etwa in den Wohnquartieren bauen zu lassen.

«Ziegen geben weniger Milch»

Zu den 14 Personen, die den baurechtlichen Entscheid gefordert hatten, gehörte auch Jürg Andris, Inhaber der gleichnamigen Drogerie, die in der unmittelbaren Nähe vom «Sonnenhof 1» steht. Er bezweifelt, dass Mobilfunkantennen keinerlei gesundheitliche «Nebenwirkungen» haben. «Mir geht es vor allem darum, die Gesundheit von mir und meinen Mitarbeitern zu schützen», begründet er seinen Einspruch. Er richte sich nicht gegen den Fortschritt und schliesslich brauche er das Handy ja selber auch. Trotzdem ist Andris dagegen, dass man die Antennen mitten ins Zentrum von Bülach stellt. «Es gibt einfach keine relevanten Studien, die mir garantieren können, dass diese Strahlen keine Wirkung haben. Ich habe mit Bauern aus Graubünden gesprochen, die mir gesagt haben, ihre Ziegen und Schafe gäben weniger Milch seit eine Mobilfunkantenne in der Nähe aufgestellt worden sei. Scheinbar ist es möglich, dass die Strahlen eine Wirkung haben.»

Den endgültigen Beweis, ob Funkantennen-Strahlen schaden oder nicht schaden, bleibt die Wissenschaft weiterhin schuldig.

Jürg Andris denkt nicht, dass die Einsprachen zum «Sonnenhof 1» bis zur Baurekurskommission weitergezogen würden. Dass diesem Schritt kaum Erfolgschancen eingeräumt würden, das bestätigt auch Markus Burkhard von der Stadt Bülach. «Die Gerichte werden die Mobilfunkanbieter stützen; und zwar weil diese eben eine Konzession haben, die sie zum Bau der Anlagen verpflichtet», schliesst er den Kreis. Damit wird nachvollziehbar, warum derzeit kein Rekurs vorliegt. Die nun erteilte Baubewilligung ist nach Eintritt der Rechtskraft drei Jahre lang gültig. «Das heisst, die Betreiberin hat solange Zeit die Antennenanlage zu erstellen», liefert Hanspeter Lienhart eine Angabe zum Zeithorizont. «Wann genau sie die Antenne bauen, darauf haben wir keinen Einfluss.»

Während die meisten Handy-Benutzer noch mit der «alten» GMS-Technologie telefonieren — und sich notabene auch zuhause immer mehr vom Festnetzanschluss verabschieden — lassen die neuen Übermittlungstechniken nicht auf sich warten. Die ersten UMTS-Antennen stehen noch nicht lange im Zürcher Unterland und schon wird die nächste Generation der mobilen Telekommunikation erprobt und auf die Einführung in den Markt vorbereitet. Nicht nur, dass die Netze in Abhängigkeit der vergebenen Konzessionen möglichst dicht sein müssen: Für jede Übermittlungstechnologie müssen eigene, neue Antennen aufgestellt werden. Damit ist Bülach eine «strahlende Zukunft» so gut wie gewiss.

© 2001, Razoon AG, alle Rechte vorbehalten

http://www.buelacher.ch/module/newspaper/npView/npArticle.asp?n1=1&n2=15&n3=3&n4=&n5=&id=7067

Freitag, 25. August 2006

Ein Viertel der Deutschen hat kein Handy

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77296/from/atom10

Mittwoch, 23. August 2006

Mangelnde Initiative gegen Gefahren des Mobilfunks

Unter "Eine ganz lange Leitung" wird mangelnde Initiative gegen Gefahren des Mobilfunks beklagt. Als ich gestern einem Stadtteil-Bürgerkreis über den Freiburger Appell und formellen Bürgerantrag informierte, regte ich gleichzeitig dazu Initiativen an. Die nachfolgende Antwort ist typisch für Menschen, die entweder einäugig oder blind sind.

Klaus Kowakowski


----- Original Message -----
From: B
To: Klaus Kowakowski kl.kowa_at_t-online.de>
Sent: Tuesday, August 22, 2006 3:57 PM
Subject: Mobilfunk

Hallo Klaus,

wir alle haben großes Interesse gesund zu sein.
Nur wo fangen wir da an.

1. Autos mit Abgasen, rollende Musikboxen, Stau, Streß?
2. Sat-Schüsseln massenweise an den Häusern.
3. Handys, wo man geht und steht, wird man davon umgeben. (Für Leute mit Herzschrittmacher lebensgefährlich, wie auch die Schranken in den Kaufhäusern und die dazugehörenden Chips.
4. Handtelefone zu Hause, Funkwecker, Radiowecker, Mikrowelle.
5. Fernseher, Computer.
6. Schmutz gehört auch zu dem Thema, sobald er Überhand nimmt.

Wenn die Türkenkinder aus dem Urlaub kamen, waren Läuse und anstecktende Gelbsucht in der Schule nichts neues. Habe ich alles in der Schulzeit meiner Tochter erlebt. Dieser Unrat,der auch bei unseren Nachbarn rumfliegt und liegt, zieht Ratten an, auch das ist gesundheitsschädigend.

Damit will ich nicht, die Mobilfunkprobleme herunterspielen, liegt mir fern. Die Leute die sich die auf das Dach installieren lassen, denken ans Geld. Der Rest denkt an das Handy, was sonst nicht mehr so benutzbar ist.

Das ist eine Sache, die kaum in den Griff zu kriegen ist. Du hast von den kleinen Schritten gesprochen. Aber das würde ein Kampf an allen Fronten. Das ist auch für denjenigen die im Beruf ,Selbstständig oder Familie mit Kinder haben, kaum zu bewältigen. Was nützt es, dass wir was für die Gesundheit der Allgemeinheit tun und dabei die eigene Gesundheit durch ständigen Streß ruinieren. Selbstverständlich kannst Du das Thema bei dem Treffen ansprechen, vielleicht finden sich dort Leute, die Dich bei dieser Sache unterstützen.

Das Problem ist, dass sich manche bereits jetzt schon überfordert fühlen, mit Dingen die per E-Mail kommen die nicht zur Sache gehören. Also wenn bei unsere Sache SOS viele mitmachen sollen, müssen wir beim Thema bleiben. Mobilfunk wäre was für die, die sich freiwillig dafür bereit erklären.

Nichts für ungut, es ist leider so. Auch ich bin nicht bereit, da mit einzusteigen.

Ich wünsch Dir bei dieser Aktion viel Erfolg.

Gruß

U.

Dienstag, 22. August 2006

Trotz „Headset“ vierfaches Unfallrisiko bei Autofahrten

http://www.buergerwelle.de/pdf/trotz_headset.doc
http://tinyurl.com/edw5b

Sonntag, 20. August 2006

Existenzberechtigung ohne Mobiltelefon?

http://www.netzwelt.de/news/74472-verkehrte-netzwelt-aus-dem-leben.html

Samstag, 19. August 2006

Mobilfunkantenne wird nicht gebaut

LOMMISWIL

Das Trassee kann nicht als Bauzone betrachtet werden (Foto: mz)


Keine Mobilfunkantenne beim «Tunneli» in Lommiswil. Das Verwaltungsgericht entschied gegen die Baukommission sowie das Bau- und Justizdepartement. Das Bahntrassee, neben dem die Antenne gebaut werden sollte, liege nicht in der Bauzone.

Die drei Gesuchsteller Swisscom Mobile AG, TDC Schweiz AG sunrise und Orange Communications SA sowie die Baukommission und das BJD betrachteten das Areal um die Bahnstrecke, das im Zonenplan als «weiße, also unbehandelte Verkehrsfläche» erscheint, als Bauzone.

In dieser wäre die Installation einer Mobilfunkantenne zulässig. Außerhalb der Bauzone ist eine Ausnahmebewilligung nötig. Der Regionalverkehr Mittelland (RM) als Landbesitzer hatte überdies erklärt, dass er seinen Funkverkehr ebenfalls über diese Antenne abwickeln wolle.

«Weit entfernt von der Bauzone»

«Vorliegend handelt es sich um ein Bahnareal, das weit entfernt von der Bauzone in der Landwirtschaftszone liegt», schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil. Die Antenne soll nicht im Bahnhofareal gebaut werden, sondern im Bahntrassee auf dem freien Feld zwischen zwei Siedlungen.

Zwar sei das Gebiet für den Bahnbetrieb mit einer Straßenüberführung überbaut worden, es handle sich aber um ein Gebiet, auf dem keine Hochbauten stehen. «Die Bauparzelle liegt inmitten landwirtschaftlicher Flächen und im Richtplan ist sie keinem Siedlungsgebiet zugeordnet», schreibt das Gericht.

Antenne ist nur eine Nebenanlage

Da der RM die Antenne auch für seinen eigenen Funkverkehr nutzen will, stellte sich die Frage, ob die Antenne als Eisenbahn- oder Nebenanlage dient. Für Eisenbahnanlagen ist der Bund zuständig, weil diese unter das Eisenbahngesetz fallen. Nebenanlagen, die nicht ganz oder überwiegend dem Bahnbetrieb dienen, unterstehen dem kantonalen Bau- oder Planungsrecht.

Dies können Bauvorhaben der Bahn oder Dritter sein. Und: Sie gehören in die Bauzone. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Antenne primär die Allgemeinheit mit Telefonverbindungen versorge. «Es handelt sich nicht um eine bahnbetrieblich nötige Anlage.»

«Präventiv Einsprache erheben»

Friedrich Brotschi, einer der Beschwerdeführer aus Selzach, ist über das Urteil des Verwaltungsgerichts erfreut. «Es ging mir nicht um die Strahlung oder so etwas, sondern ums Prinzip. Der Juraschutzzone wurde zuvor zu wenig Bedeutung eingeräumt», erklärt der frühere Präsident der Planungskommission Selzach.

Weniger glücklich über das Urteil ist Meinrad Engesser, Präsident der Baukommission Lommiswil: «Wir werden präventiv Einsprache beim Bundesgericht mit Fristerstreckung erheben. Dann werden wir die rechtliche Lage mit unserem Anwalt erörtern und das weitere Vorgehen besprechen.»

Engesser ist jedoch pessimistisch: «Wir bräuchten vor Bundesgericht wohl neue Argumente, über die das Verwaltungsgericht noch nicht entscheiden konnte, um zu bestehen. Ich glaube daher nicht an eine große Chance.» (mz/ms/pbl)


18.08.2006 09:22

http://www.mzbern.ch/pages/index.cfm?dom=31&id=101315161&rub=100004740&arub=100002030&nrub=0

Möglichkeiten einer Bauleitplanung in Sachen Mobilfunk

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund diverser Anfragen nach den Möglichkeiten einer Bauleitplanung in Sachen Mobilfunk erhalten Sie heute diesbezügliche Dokumentationen von Herrn Rechtsanwalt Frank Sommer, München sowie zur Thematik der mobilfunkrelevanten Rechtsprechung etc.:

a) Gutachterliche Stellungnahme Sachstand 2002 (übermittelt von Volker Hartenstein)

b) Anhörung im Bayrischen Landtag Sachstand 2.04.2004 (s. Homepage der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grüne)

c) Den Sachstand Anfang 2006 finden Sie in: Runge, Sommer, Oberfeld (Hrsg.): Mobilfunk, Gesundheit und die Politik, Streitschrift und Ratgeber http://www.agenda.de/programm/index_details.php?bid=3-89688-288-0

Wir hoffen, daß Ihnen diese kompetenten Definitionen zur Planungs- hoheit, -sicherheit, -verpflichtung und zur Rechtssprechung hilfreiche Ansätze bieten.

M.f.G.

Alfred Tittmann
c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.


Sehr geehrter Herr Tittmann,

mich erstaunt, dass das Gutachten jetzt über den Verteiler gelaufen ist. Es stammt aus 2002, ist daher teilweise nicht mehr up-to-date und kann seit 2002 kostenlos von der Homepage der Landtagsfraktion der bayerischen Grünen heruntergeladen werden.

Sie können es gerne weiterreichen, bitte aber mit Hinweis auf den Sachstand 2002.

Neuer, wenn auch nicht aktuell (2004) ist der beiliegende Beitrag, der gleichfalls auf der Homepage der Landtagsfraktion zu finden ist; Sie können ihn ebenfalls weitergeben.

Den Sachstand Anfang 2006 finden Sie in: Runge, Sommer, Oberfeld
(Hrsg.): Mobilfunk, Gesundheit und die Politik, Streitschrift und Ratgeber http://www.agenda.de/programm/index_details.php?bid=3-89688-288-0


Beste Grüße

Frank Sommer

Freitag, 18. August 2006

Handytelefonat auch mit Freisprechhilfe gefährlich

Anbei ein Pressebericht über das Unfallrisiko Mobilfunk (s. Anhang).
http://www.buergerwelle.de/pdf/mobilfunk_unfallrisiko.jpg
Quelle: Gießener Allgemeine, Fr. 18. August 2006, Seite 18.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Will
(Interessengemeinschaft Mobilfunk Treis)

Donnerstag, 17. August 2006

SPD rät zu Widerspruchsverfahren in Sachen Handymast

HLV INFO 89/AT

17-08-2006

http://www.spd-koenigstein.de/pressespiegel.html

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