Cuts in Social Welfare - Sozialabbau

Freitag, 20. Juli 2007

30 Jahre Vorstandsvergütung: Die Zwei-Klassen-Gesellschaft

http://www.personal-magazin.de/SID203.UYmVq0agXWo/newsDetails?newsID=1184139693.99&d_start:int=1

Donnerstag, 19. Juli 2007

36 Prozent der Deutschen geht es schlechter als 2006

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,495522,00.html

Konten von Hartz-IV-Empfängern sollen durchleuchtet werden

Achtung: Hartz IV-Konto-Spionage durch Ämter

Konto- Spionage durch die Ämter bei Hartz IV- Empfängern ist die Realität! Eine Konto-Abfrage von Menschen die auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind, wird nun auch den Sozialbehörden eingeräumt. Bisher wurde eine Konto-Überprüfung durch den Zoll und die Polizei bei Schwerst kriminellen Delikten wie der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung vollzogen. Doch das Unternehmenssteuergesetz macht dies nun auch bei Empfänger des Arbeitslosengeld II machbar.

Ein Verdacht auf einen sog. Leistungsmissbrauch soll zukünftig schon ausreichen, um Konten von Erwerbslosen zu durchleuchten. Nach einigen Zeitungsberichten werden die Konten sogar ohne Wissen der Betroffenen überprüft. Eine Auskunftspflicht besteht für die Arge nicht.

Die Bundesregierung, so die "Stuttgarter Zeitung" erwartet, dass die zuständigen Ämter die Überwachung von Bankkonten "rege nutzen werde". Ein Sprecher des Bundesministeriums für "Arbeit und Soziales" sagte gegenüber dem Blatt: "Das wird wahrscheinlich in Zukunft zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Abfragen führen".

Erwerbslosen-initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Hartz IV Empfänger gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. "Allein die Tatsache auf Hartz IV angewiesen zu sein mache verdächtig", so Gritli Bertram von der Redaktion "gegen-hartz.de". Es wird erwartet, dass die Ämter im großen Umfang von der Überprüfung von Konten Gebrauch machen werde. Für die Ämter ist es nicht erforderlich nachzuweisen, dass vorige Auskunftsersuchen keinen Erfolg hatten. Zuständige Jobcenter können formulieren, dass vorige Auskunftsersuchen "keinen Erfolg versprechen".

Artikel:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199720890a01.php


Ihre Gegen-hartz.de Redaktion
http://www.gegen-hartz.de
gegen-hartz.de @gmx.de

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Die Arbeitsagentur und ihre "Kundendaten"

Konto-Spionage

Konten von Hartz-IV-Empfängern sollen durchleuchtet werden

„Gemäß der Unternehmenssteuerreform sollen künftig auch Jobcenter und Arbeitsämter bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch die Kontendaten von Hartz-IV-Empfängern abfragen dürfen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die neue Befugnis rege genutzt wird…“ Artikel von Stefan Krempl vom 19.07.2007 bei heise news http://www.heise.de/newsticker/meldung/93001


Hartz IV: Kontoabfrage möglich. Konto- Spionage durch die Ämter bei Hartz IV- Empfängern

„Eine Konto-Abfrage von Menschen die auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind, wird nun auch den Sozialbehörden eingeräumt. Bisher wurde eine Konto-Überprüfung durch den Zoll und die Polizei bei Schwerst kriminellen Delikten wie der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung vollzogen. Doch das Unternehmenssteuergesetz macht dies nun auch bei Empfänger des Arbeitslosengeld II machbar. (…) Erwerbslosen-initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Hartz IV Empfänger gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. "Allein die Tatsache auf Hartz IV angewiesen zu sein mache verdächtig", so Gritli Bertram von der Redaktion "gegen-hartz.de". Es wird erwartet, dass die Ämter im großen Umfang von der Überprüfung von Konten Gebrauch machen werde. Für die Ämter ist es nicht erforderlich nachzuweisen, dass vorige Auskunftsersuchen keinen Erfolg hatten. Zuständige Jobcenter können formulieren, dass vorige Auskunftsersuchen "keinen Erfolg versprechen".“ Bericht bei "gegen-hartz.de" vom 19.07.07 http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199720890a01.php


Aus: LabourNet, 23. Juli 2007

Moderne Sklavenhalter

http://www.zeit.de/online/2007/29/interview-wallraff-callcenter



http://freepage.twoday.net/search?q=Sklavenarbeit

Mittwoch, 18. Juli 2007

DGB: „Immer mehr arbeitende Arme“

Adamy forderte existenzsichernde Mindestlöhne und ein Ende der Lohnsenkungspolitik durch staatliche Hartz-IV-Subventionen.

In Deutschland sind nach DGB-Angaben mittlerweile 1,3 Millionen Erwerbstätige arm. Darunter sind fast eine halbe Million Vollzeitbeschäftigte, teilte der Gewerkschaftsbund mit. Die Betroffenen „erreichen zum Teil trotz eines Zehn-Stunden-Arbeitstages und mehrerer paralleler Jobs nicht einmal das gesellschaftliche Existenzminimum,“ sagte der DGB-Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy. Mittlerweile seien 21 Prozent aller ALG-II-Empfänger erwerbstätig. Die Zahl dieser so genannten Aufstocker habe sich von Dezember 2004 bis Oktober 2006 verdreifacht.

Nach einer Studie von Adamy zu den Auswirkungen von Hartz IV geht die Zahl der Arbeitslosen zwar zurück, dafür nimmt der Anteil der abhängig Beschäftigten, die zusätzlich zum Verdienst aufstockendes Arbeitslosengeld (ALG) II benötigen, erheblich zu. Adamy forderte existenzsichernde Mindestlöhne und ein Ende der Lohnsenkungspolitik durch staatliche Hartz-IV-Subventionen in Dumpinglohn-Branchen Die Bekanntgabe der neuen Arbeitslosenzahlen scheint einen aktuellen Trend zu bestätigen: "Durch die stabile Konjunktur wächst die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die Arbeitslosigkeit sinkt deutlich". Die Wirtschaft boomt und nicht nur die SPD sieht den Aufschwung als späten Erfolg der lange Zeit heftig kritisierten Hartz IV-Gesetzgebung. Über die Folgen für die Betroffenen hingegen wird mittlerweile deutlich weniger geschrieben und gesprochen. Während in der Zeit nach der Einführung von Hartz IV Journalisten "Selbstversuche" wie "Eine Woche leben nach Hartz IV" machten, gelten die Opfer heute vielfach wieder als bedauernswerte aber keinesfalls repräsentative Verlierer der Globalisierung.

Anmerkung der Redaktion: Wir brauchen nicht nur extistenzsicherde Löhne, sondern auch einen existensichernden Regelsatz nicht unter 500 EUR Herr Adamy, damit das Lohnabstandsgebot zur Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II wieder zum tragen kommt

Hierzu auch ein Aufsatz von Johannes Steffen, Arbeitnehmerkammer Bremen: „Der Abstand zwischen Lohn und Sozialhilfe“ http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/05_soziales/sgb_xii/2006_03_06_lohnabstandsgebot.pdf



Mindestlohn in Deutschland - Absage an Kombilöhne Hans-Böckler Stiftung veröffentlicht die wichtigsten Zahlen; und kommt zu dem Ergebnis, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland sogar deutlich über acht Euro liegen müsste.

Ausweitung des Entsendegesetzes? Verbot sittenwidriger Löhne? Mindestlohn branchenspezifisch oder allgemein? Und welche Rolle kann das "Mindestarbeitsbedingungsgesetz" von 1952 heute spielen? Was sagen Wissenschaftler? Dr. Reinhard Bispinck und Dr. Thorsten Schulten, Experten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, beantworten die 12 wichtigsten Fragen rund um Niedrig- und Mindestlöhne. Links erschließen detailliertere Informationen zum Thema....

Wie groß ist das Niedriglohn-Problem wirklich? ... Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre kontinuierlich gewachsen. Je nach Definition gibt es heute zwischen 8 und 9 Millionen Niedriglohnempfänger, darunter zwischen 3 und 4 Millionen Vollzeitbeschäftigte. Mehr als eine Millionen Beschäftigte verfügen über ein so geringes Erwerbseinkommen, dass sie zusätzlich Arbeitslosengeld II erhalten. In zahlreichen Branchen werden Stundenlöhne von 5, 4 oder sogar nur 3 Euro gezahlt....

Deutschland hat damit in absoluten Zahlen den größten Niedriglohnsektor in Europa. Der Anteil an allen Beschäftigten liegt mit gut 17 Prozent über dem europäischen Durchschnitt. Die Lohnspreizung ist in Deutschland ebenfalls längst überdurchschnittlich und bewegt sich auf dem Niveau von Großbritannien. Erwartungen, dass hierdurch mehr Beschäftigung entsteht, haben sich nicht erfüllt. Die Arbeitslosenquote bei Geringqualifizierten ist deutlich höher als in anderen europäischen Ländern, die überwiegend Mindestlöhne haben. Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt auch, dass Niedriglohnjobs häufig instabil und nur von kurzer Dauer sind - das schmälert die Chancen eines Aufstiegs....

Woran kann sich die Höhe eines gesetzlichen Mindestlohnes orientieren? Es gibt im Wesentlichen zwei Orientierungsmarken für einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Zum einen muss sich der Mindestlohn in das allgemeine Sozial- und Lohngefüge einpassen. Als Orientierung könnte die so genannte Pfändungsfreigrenze dienen, d.h. derjenige Betrag des Lohns, der einem verschuldeten Arbeitnehmer nicht gepfändet werden darf. Umgerechnet würde dies etwa einem Mindestlohn von 8,10 Euro pro Stunde entsprechen. Geht man von der landläufigen Definition von Armutslöhnen aus, die bei 50 Prozent des nationalen Durchschnittslohns angesetzt wird, so müsste der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland sogar deutlich über acht Euro liegen....

....die gesamte Problematik zum Mindestlohn in Deutschland finden Sie auf den Seiten der Hans-Böckler Stiftung mit weitergehenden Links. http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/SID-3D0AB75D-EEC095E5/hbs/hs.xsl/547_87122.html



Sittenwidrige Löhne

Diejenigen, die einen Katalog über sittenwidrige Löhne einführen wollen anstelle eines gesetzlichen Mindestlohns, begründen das damit, daß Mindestlöhne angeblich Arbeitsplätze vernichten. – Also genau die, für die sie künftig zumindest einen Katalog über sittenwidrige Löhne einführen wollen. http://www.einheiztext.de


Aus: SOGA-NEWSLETTER Nr. 5 - 29. Woche 2007



http://freepage.twoday.net/search?q=Mindestlohn

Hartz4-Plattform erwartet Erfolg für Klage gegen 345 €-Regelsatz beim Bundessozialgericht

Heute eingereichte Klage setzt auf richterliche Bewertung der „tatsächlich konkret markt-verfügbaren“ Kostensituation anstelle des „abstrakten Regelsatzes“

Brigitte Vallenthin, die Vorsitzende der Hartz4-Plattform, ist optimistisch, dass ihre heute beim Wiesbadener Sozialgericht eingereichte Musterklage für eine Erhöhung des Hartz4-Regelsatzes um 329,22 € spätestens nach dem Instanzenweg beim Bundessozialgericht für Millionen unter Hartz IV-Existenznöten leidende Menschen in Deutschland zu einem Erfolg führen wird.

Zwar hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2006 den 345 €-Regelsatz für ausreichend befunden, was jedoch lediglich auf einer rechtlichen Bewertung des „abstrakt“ festgelegten Regelsatzes geschah, da der Kläger in anderem Klage-Zusammenhang nur pauschal und ohne begründende Beweismittel den Regelsatz allgemein für unzureichend erklärt hatte. Die heute von Vallenthin eingereichte Klage ist jedoch im Unterschied dazu die erste, die bei den Gerichten eine rechtliche Bewertung der „tatsächlichen, konkreten markt-verfügbaren“ Kostensituation beantragt.

Für die Beweismittel hat die Hartz4-Plattform umfangreiche Recherchen angestellt und dem Gericht für sämtliche 10 Abteilungen des Regelsatzes Einkaufsnachweise aus den aktuell niedrigst verfügbaren Einkaufsquellen vorgelegt. Dabei stellt sich heraus, dass in keinem Bereich eine finanzielle Deckung für geringste Überlebensbedarfe durch den Regelsatz gewährleistet ist.....

Die ganze Pressemitteilung mit Zahlen und Fakten finden Sie hier: http://www.hartz4-plattform.de/images/PE_345-Klage-2_10_07_07.pdf


Aus: SOGA-NEWSLETTER Nr. 5 - 29. Woche 2007

Neue Höchstwerte für die Kosten der Unterkunft in Hamburg

Die Neuregelungen berücksichtigen die individuelle Wohnsituation und fördern eine sozialverträgliche Mischung in den Stadtteilen.

Zum 1. Juli 2007 sind die neuen Miethöchstwerte für Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfebezieher in Kraft getreten. Die Höchstwerte orientieren sich zum einen an den durchschnittlichen Nettokaltmieten laut Mietenspiegel 2005, differenziert nach Baualtersklassen in normalen Wohnlagen, zum anderen an den Wohnflächenhöchstwerten für die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus. Um Wohngebiete sozialverträglich zu mischen, ist ein prozentualer Aufschlag in Stadtteilen möglich, in denen weniger als zehn Prozent Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger wohnen. Gleiches gilt für getrennt lebende Eltern, die sich das Sorgerecht teilen. Hamburgs Zweite Bürgermeisterin und Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram: „Die neuen Miethöchstwerte berücksichtigen die individuelle Wohnsituation der einzelnen Leistungsbezieher und die Spannbreiten bei den Wohnungsmieten. Sie tragen dazu bei, dass Menschen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, fördern eine gewünschte soziale Mischung in den Stadtteilen und unterstützen getrennt lebende Eltern bei der gemeinsamen Kindeserziehung.“

Die neuen Höchstwerte für die Kosten der Unterkunft basieren auf folgenden Eckdaten: - dem Höchstwert für die Nettokaltmiete, der anhand des aktuellen Hamburger Mietenspiegels nach dem jeweiligen Mittelwert der Baualtersklassen in normalen Wohnlagen festgelegt wurde. - den aktuellen Wohnflächenhöchstwerten entsprechend der Hamburger Regelungen zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus.

Die Vorgaben orientieren sich an der tatsächlichen Entwicklung des Wohnungsmarktes. Anmerkung der Redaktion: Der Hamburger Senat setzt damit nur die letzten Urteile des Bundessozialgerichts ( B 7b AS 2/05 R ) vom letzten Jahr um.

Siehe auch Hartz IV und Wohnen bei Tacheles Wuppertal http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/Hartz_IV-Klagewelle.aspx

Die neue Richtlinie zur Übernahme der Kosten der Unterkunft ist einzusehen unter: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/infoline/aktuelles/start.html



Sind die Kosten der Unterkunft in Neumünster noch „angemessen“ ?

Ein Kommentar von Jürgen Habich, Vorsitzender der SOGA e.V. zur Wohnsituation im Arbeitslosengeld II und der bestehenden Unterkunftsrichtlinie der Stadt Neumünster. http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/kdu-vo-nms.pdf/view

Nach dem Bundessozialgerichturteil (B 7b AS 2/05 R) vom letzten Jahr, ist nach Auffassung der SOGA die bestehende Unterkunftsrichtlinie der Stadt Neumünster überholt, da sich die Wohnungsgrößen an den Richtlinien für den sozialen Wohnungsbau richten müssen. (VwV-SozWo 2004). Darüber hinaus ist die individuelle Situation des Leistungsempfängers zu beachten. Die Stadt Neumünster die für die Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch II hierfür verantwortlich ist wäre gut beraten, diese Unterkunftsrichtlinie an die Vorgaben des Bundessozialgerichts anzupassen.

Die SOGA hat hierzu eine neue Tabelle ausgearbeitet, die sowohl die Wohnungsgröße anhand des sozialen Wohnungsbaus und des auch schon etwas veralteten Mietspiegels der Stadt Neumünster berücksichtigt. Alles über Wohnsituation und Kosten der Unterkunft ist jetzt auf unserer Internetseite zu finden. http://www.soga-nms.net/40377/40395.html In unserer Beratungsstelle liegt ebenfalls ein Info hierzu aus.

Die Praxis im Dienstleistungszentrum Neumünster im Umgang mt der Verwaltungsrichtlinie geht ebenfalls zu Lasten der Betroffenen; Umzugskosten werden nicht in vollem Umfange übernommen. Älteren Hilfesuchenden wird oft nur ein Umzugswagen vor die Tür gestellt; oft stehen die Hilfesuchenden, wenn Sie alleinstehend sind, auf die Hilfe von Nachbarn und Verwandten verwiesen. Oder wenn keine Wohnungen im Bereich der preislichen Vorstellungen liegen; wird diese nur genehmigt, wenn zusätzliches Einkommen besteht und der Leistungsempfänger sich verpflichtet, die Kosten die über der Angemessenheitsgrenze liegen, aus seinem Einkommen selbst zu tragen. Dieses ist nach Auffassung der SOGA nicht zulässig, da die Angemessenheit einer Wohnung sich auch nach dem individuellen Bedarf richten muss und hier grundsätzlich im Einzelfall entschieden werden muss. Es wäre also auch eine gute Tat, wenn sich die Parteien innerhalb und außerhalb der Ratversammlung der Stadt Neumünster hierfür stark machen würden.

Das Beispiel Hamburg sollte auch in Neumünster Schule machen, auch in Schleswig-Holstein stehen im nächsten Jahr Kommunalwahlen an! Es kommt nicht von ungefähr, das die Freie und Hansestadt Hamburg ausgerechnet vor den Bürgerschaftswahlen, die Kosten der Unterkunft nach oben angepasst hat.


Aus: SOGA-NEWSLETTER Nr. 5 - 29. Woche 2007

Hartz IV reicht nicht für gesundes Essen

Von: Nico Esch - Schweriner Volkzeitung

R E I C H E S L A N D - A R M E K I N D E R !

Wer von Arbeitslosengeld II lebt, kann seinen Kindern keine optimale Ernährung finanzieren. Zu diesem fatalen Ergebnis kommt eine Untersuchung des Forschungsinstituts für Kinderernährung. Auch auf das Schulessen muss der Nachwuchs oft verzichten.

Dortmund/Schwerin - Für ihre Untersuchung haben die Wissenschaftler die Kosten der Kinderbedürfnisse anhand der von ihnen entwickelten Optimierten Mischkost berechnet und dann mit den Hartz-IV-Regelsätzen verglichen. Ergebnis: Für gesunde Mahlzeiten reicht das Geld nicht aus.

"Mit dem, was sie bekommen, können die Eltern nur rund 60 Prozent der Kosten decken", sagt Dr. Mathilde Kersting vom FKE. Um ein Kind im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren gesund zu ernähren, seien pro Tag 4,65 Euro nötig. Nur 2,65 Euro stünden laut Regelsatz jedoch für Nahrung zur Verfügung. "So billig bekommt man die Lebensmittel aber selbst dann nicht, wenn man ausschließlich beim Discounter einkauft", erklärt Kersting. Da werde dann häufig auf ungesünderes Essen ausgewichen. Pommes seien eben einfach billiger. Und das nicht nur zu Hause, sondern auch in der Schule. Denn auch die Kosten für ein gesundes Mittagessen in der Schulküche übersteigen den anteiligen Verpflegungs-Satz in der Regel deutlich. Dieses Problem habe die Politik wohl nicht bedacht, als sie den Weg hin zu mehr Ganztagsschulen inklusive Verpflegung am Mittag beschlossen habe, sagt Kersting. .....weiter mit dem ganzen Artikel http://www.svz.de/mecklenburg-vorpommern/artikeldetail/article/111/hartz-iv-rei.html

Nach einer Studie von UNICEF (Report_Card_RWI_Child_Poverty_in_Germany) aus dem Jahr 2005, ist die relative Kinderarmut in Deutschland seit 1990 stärker gestiegen als in den meisten anderen Industrienationen. Mit einer Zunahme der Kinderarmut um 2,7 Prozentpunkte liegt Deutschland im internationalen Vergleich auf Platz 18 von 24 Industriestaaten. In Neumünster leben 25,3% aller Kinder und Jugendlichen in Armut, diese Zahl ist alarmierend !


Aus: SOGA-NEWSLETTER Nr. 5 - 29. Woche 2007

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A PORTRAIT OF CHILD POVERTY IN GERMANY
http://tinyurl.com/42pxk



http://freepage.twoday.net/search?q=Kinderarmut

BA und Zeitarbeitsfirmen arbeiten zusammen: Bundesagentur will Potenziale der Zeitarbeit nutzen

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland geht zurück und die boomende Zeitarbeitsbranche verspürt bereits einen Mangel an geeigneten Bewerbern. Nun soll eine Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeit Abhilfe schaffen. Artikel in Die Welt vom 25. April 2007 http://www.welt.de/wirtschaft/article833416/BA_und_Zeitarbeitsfirmen_arbeiten_zusammen.html

Siehe dazu auch:

* Bundesagentur will Potenziale der Zeitarbeit nutzen - Mindeststandards mit Unternehmen vereinbart Presse Info der BA vom 25/04/2007 http://www.arbeitsagentur.de/nn_27036/zentraler-Content/Pressemeldungen/2007/Presse-07-029.html

* Zeitarbeit mit Potenzial. BA und Branche kooperieren „Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will mit Hilfe der Zeitarbeit die Arbeitslosigkeit stärker abbauen. Dazu haben die BA und die 15 größten Zeitarbeitsfirmen Deutschlands eine Kooperation vereinbart. Der branchentypisch kurzfristige Arbeitskräftebedarf der Zeitarbeitsfirmen solle schneller und passgenauer gedeckt werden, sagte BA-Vorstand Raimund Becker. Gleichzeitig will die BA dazu beitragen, Vorurteile gegen die Branche abzubauen und mehr Arbeitssuchende in Beschäftigung zu bringen…“ ....mehr Informationen über Zeitarbeit unter: http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/psa/hartz.html

Nach Auffassung der SOGA ist für Leistungsbezieher im Arbeitslosengeld II immer Vorsicht geboten, wenn es um Vermittlung in Zeitarbeit geht. Wir empfehlen daher: Wenn Sie in Zeitarbeit vermittelt werden oder selbst eine solche Arbeit annehmen wollen, lassen Sie sich vorher durch die SOGA beraten. Die Beratungzeiten finden Sie hier: http://www.soga-nms.net/40368.html


Aus: SOGA-NEWSLETTER Nr. 5 - 29. Woche 2007



http://freepage.twoday.net/search?q=Zeitarbeit

Mehr Arbeit, zu wenig Jobs

Regierung und Presse bejubeln den Aufschwung und die sinkende Zahl der Arbeitslosen. Rund 500.000 zusätzliche Jobs sind geschaffen worden.

Eigentlich könnten es viel mehr sein. Im Aufschwung ist viel zu tun. Das führt aber vor allem zu deutlich längeren Arbeitszeiten. Reguläre Arbeitszeitverlängerung, mehr Überstunden, mehr Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto. Diese Verlängerung der Arbeitszeit kostet Jobs. Im letzten Konjunkturaufschwung Ende der 1990er Jahre stieg die Zahl der Erwerbstätigen um 1,4 Millionen. Jetzt nur um 550.000. Damals stiegen die Arbeitsstunden um 200 Millionen, heute über 400 Millionen!

Hartz IV ist nicht die Ursache für den Aufschwung. Sondern ein Grund dass zu wenig Jobs entstehen. Wegen steigendem Druck auf die Beschäftigten, längeren Arbeitszeiten, mehr Überstunden – zudem oft unbezahlt. Im Aufschwung gab es 400.000 mehr Jobs für Beschäftigte; die Hälfte Leiharbeit. Die ist für Unternehmer billiger. Hinzu kommen 150.000 neue Selbständige. Viele davon mit geringem Einkommen und in ständiger Existenzunsicherheit. Bevor Unternehmer neu einstellen, holen sie lieber das letzte aus den bereits Beschäftigten heraus. Dagegen müssen wir uns wehren. Auch damit mehr Erwerbslose eine Chance haben.

http://wipo.verdi.de/wirtschaftspolitik_aktuell/data/07_15_aufschwung_und_jobs.pdf


Aus: SOGA-NEWSLETTER Nr. 5 - 29. Woche 2007

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