Null Sanktion bei Hartz IV verfassungswidrig
Aus verschiedenen Orten wird von einer härteren Gangart berichtet. Es scheint vermehrt zu Sanktionen zu kommen, wohl 40 Prozent seien rechtsfehlerhaft. Der Rest darf auch nicht mit der vom SGB II gebotenen Härte erfolgen: Die Prinzipen des Grundgesetzes sind höher einzuschätzen das „Fordern und (Be-) Fördern“ des SGB II.
Lesen Sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a5e079c505.php
http://freepage.twoday.net/search?q=Sanktionen
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rudkla - 19. Mär, 22:37